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   BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95   

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BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95 (https://dejure.org/1997,1299)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 11 A 65.95 (https://dejure.org/1997,1299)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 11 A 65.95 (https://dejure.org/1997,1299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Eisenbahn Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt - Planfeststellungsabschnitte Staffelstein Coburg Südliche Anbindung Coburg - Einwendungen einer Gemeinde - Konkretisierte Bauleitplanung - Wirksamer Flächennutzungsplan - Nicht genehmigter Bebauungsplanentwurf ...

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 14 GG, Art. 14 GG, § 18 AEG, § 20 AEG, § 20 AEG, § 1 VerkPBG, § 5 VerkPBG, § 5 VerkPBG
    Planfeststellung; Eisenbahn-Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt; Planfeststellungsabschnitte Staffelstein, Coburg, Südliche Anbindung Coburg; Einwendungen einer Gemeinde; konkretisierte Bauleitplanung; wirksamer Flächennutzungsplan; nicht genehmigter Bebauun

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder ALternativplanung und wegen Beeinträchtigung der Finanzhoheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 59 (Ls.)
  • DVBl 1998, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95
    In den von der Klägerin durchgeführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren (BVerwG 11 VR 24.95 - Planfeststellungsabschnitt Staffelstein, BVerwG 11 VR 6.96 - Planfeststellungsabschnitt Coburg, BVerwG 11 VR 16.96 - Planfeststellungsabschnitt Südliche Anbindung Coburg) hat der Senat die Anträge der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen die zitierten Planfeststellungsbeschlüsse abgelehnt.

    Im Zuge des "Ursprungsverfahrens" BVerwG 11 A 65.95 (BVerwG 11 VR 24.95) hat der Berichterstatter aufgrund Beweisbeschlusses vom 11. Juni 1996 einen Augenscheins- und Erörterungstermin in Niederfüllbach durchgeführt.

    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 30. Dezember 1996 (BVerwG 11 VR 24.95) im einzelnen dargelegt.

    b) Soweit die Klägerin Verfahrensfehler rügt und meint, für das Neubauvorhaben fehle es an der Planrechtfertigung, führt sie Argumente an, die bereits Gegenstand der von ihr durchgeführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren BVerwG 11 VR 24.95, 6.96 und 16.96 waren.

    Darüber hat der Senat mit eingehender Begründung im Beschluß vom 30. Dezember 1996 (BVerwG 11 VR 24.95) entschieden.

  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 66.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligtenfähigkeit einer als nicht rechtsfähige

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95
    Darauf wird Bezug genommen (vgl. jetzt auch Urteil des Senats vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 -).

    Die in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren begründete Auffassung hat der Senat im übrigen im Urteil vom 12. Februar 1997 (BVerwG 11 A 66.95) ausdrücklich bestätigt.

  • BVerwG, 04.04.1996 - 11 A 21.96

    Notwendige Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95
    Gegen diese Verwaltungsentscheidungen hat die Klägerin die Klagen BVerwG 11 A 65.95 (Abschnitt Staffelstein), BVerwG 11 A 21.96 (Abschnitt Coburg) und BVerwG 11 A 42.96 (Abschnitt Südliche Anbindung Coburg) erhoben, die der Senat zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden hat.
  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80

    Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95
    Belange, die sich der Planfeststellungsbehörde bei ordnungsgemäß durchgeführtem Planfeststellungsverfahren nicht aufdrängen mußten, braucht sie in ihrem Planfeststellungsbeschluß nicht abwägend zu behandeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 64.80 - Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 11).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95
    Gleichwohl entfällt für sie als Hoheitsträgerin im Anfechtungsprozeß gegen die Planfeststellung die umfassende objektiv-rechtliche Planprüfung, die ein privater Eigentümer, gestützt auf Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG, beanspruchen könnte (vgl. BVerwGE 100, 388 (391 f.) [BVerwG 21.03.1996 - 4 C 26/94]).
  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95
    Die Variantenauswahlentscheidung war bereits Gegenstand des Beschlusses des Senats vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 - (ThürVBl 1997, S. 63 ff.).
  • BVerwG, 14.08.1996 - 11 A 42.96

    Notwendige Beiladung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95
    Gegen diese Verwaltungsentscheidungen hat die Klägerin die Klagen BVerwG 11 A 65.95 (Abschnitt Staffelstein), BVerwG 11 A 21.96 (Abschnitt Coburg) und BVerwG 11 A 42.96 (Abschnitt Südliche Anbindung Coburg) erhoben, die der Senat zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden hat.
  • BVerwG, 06.02.1997 - 11 VR 6.96
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95
    In den von der Klägerin durchgeführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren (BVerwG 11 VR 24.95 - Planfeststellungsabschnitt Staffelstein, BVerwG 11 VR 6.96 - Planfeststellungsabschnitt Coburg, BVerwG 11 VR 16.96 - Planfeststellungsabschnitt Südliche Anbindung Coburg) hat der Senat die Anträge der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen die zitierten Planfeststellungsbeschlüsse abgelehnt.
  • BVerwG, 06.02.1997 - 11 A 42.96

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95
    In den von der Klägerin durchgeführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren (BVerwG 11 VR 24.95 - Planfeststellungsabschnitt Staffelstein, BVerwG 11 VR 6.96 - Planfeststellungsabschnitt Coburg, BVerwG 11 VR 16.96 - Planfeststellungsabschnitt Südliche Anbindung Coburg) hat der Senat die Anträge der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen die zitierten Planfeststellungsbeschlüsse abgelehnt.
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Die Frage einer Beeinträchtigung der verfassungsrechtlich geschützten Finanzhoheit kann sich nur dann stellen, wenn eine nicht mehr zu bewältigende und hinzunehmende Einengung des Finanzspielraums infolge mangelnder Finanzausstattung dargelegt und nachgewiesen worden ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.1997 - 11 A 65/95 - juris Rn. 31; vgl. auch BVerfG, U.v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82 - BVerfGE 71, 25/36f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02

    Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines

    Eine solche Rüge setzt jedenfalls die Darlegung und den Nachweis einer nachhaltigen Einengung des Finanzspielraums der Gemeinde voraus (BVerwG, Urt. v. 18.6.1997 - 11 A 65.95 -, UPR 1997, 470, 471; Urt. v. 27.8.1997 - 11 A 18.96 -, NVwZ-RR 1998, 290, 292).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Einen Belang, der sich der Gemeinde bei ordnungsgemäß durchgeführtem Aufstellungsverfahren nicht aufdrängen musste, braucht sie also nicht abwägend zu behandeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 27 = UPR 1997, 470).
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