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   VG Oldenburg, 07.09.2011 - 11 A 784/11   

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VG Oldenburg, 07.09.2011 - 11 A 784/11 (https://dejure.org/2011,12008)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 07.09.2011 - 11 A 784/11 (https://dejure.org/2011,12008)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 07. September 2011 - 11 A 784/11 (https://dejure.org/2011,12008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sicherstellung eines Personalausweises noch bevor bestandskräftig feststeht, dass der Inhaber kein Deutscher ist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 84 Abs 2 AufenthG; § 29 PAuswG; § 4 Abs 3 RuStAG
    Personalausweis; Sicherstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung des Personalausweises

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 140/10

    Aufenthaltserlaubnis für den Ehegattennachzug; Sicherung des Lebensunterhalts -

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.09.2011 - 11 A 784/11
    Die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, welche Auswirkungen die aufschiebende Wirkung einer Klage im Ausländerrecht angesichts der Regelung in § 84 Abs. 2 AufenthG hat (vgl. einerseits Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 84 Rn. 36, 42; Dienelt, in: Renner, AuslR, 9. Aufl., § 84 AufenthG Rn. 4; Albrecht, in: Storr u.a., Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Aufl., § 84 AufenthG Rn. 16 und andererseits OVG Bremen, Beschluss vom 17. September 2010 - 1 B 140/10 -, juris Rn. 23 m.w.N.), kann hier jedoch dahin stehen.
  • VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmheit eines Rücknahmebescheids;

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.09.2011 - 11 A 784/11
    Dieser Bescheid wurde vom erkennenden Gericht mit Urteil vom 31. Mai 2010 - 11 A 1520/09 - wegen Ermessensfehlern aufgehoben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2009 - 5 S 17.09

    Antragserfordernis im Beschwerdeverfahren; Umdeutung von Anträgen auf Gewährung

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.09.2011 - 11 A 784/11
    Die für die Sicherstellung erforderliche Annahme eines Einziehungsgrundes ist gerechtfertigt, wenn die Behörde bei Abwägung der ihr zur Verfügung stehenden Informationen keine vernünftigen Zweifel haben kann, dass der Einziehungsgrund vorliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2009 - OVG 5 S 17.09 -, juris Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 22. November 1993 - 25 A 1143.92 -, juris Rn. 21).
  • VG Saarlouis, 29.04.2013 - 3 L 559/13

    Sicherstellung eines Personalausweises

    Die Annahme des Vorliegens des Einziehungsgrundes ist gerechtfertigt, wenn die Behörde bei Abwägung der ihr zur Verfügung stehenden Informationen keine vernünftigen Zweifel hieran haben kann.(Vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2009 - OVG 5 S 17/09 -, juris Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 22.11.1993 - 25 A 1143.92 -, juris Rn. 21; VG Oldenburg, Urteil vom 07.09.2011 - 11 A 784/11 -, juris Rn. 11.).
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