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VG Berlin, 11.01.2008 - 11 A 877.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2008, 421
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78
Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag …
Auszug aus VG Berlin, 11.01.2008 - 11 A 877.07
Dies ist zur Gewährung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise dann möglich, wenn bereits nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen summarischen Prüfung von einem Obsiegen der Antragstellerin in einem Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann und ein Abwarten auf die Entscheidung in der Hauptsache schlechterdings unzumutbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827 [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88] ; BVerwG, Beschlüsse vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 111 und vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, BVerwGE 109, 258 [BVerwG 13.08.1999 - 2 VR 1/99] ). - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Berlin, 11.01.2008 - 11 A 877.07
Dies ist zur Gewährung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise dann möglich, wenn bereits nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen summarischen Prüfung von einem Obsiegen der Antragstellerin in einem Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann und ein Abwarten auf die Entscheidung in der Hauptsache schlechterdings unzumutbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827 [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88] ; BVerwG, Beschlüsse vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 111 und vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, BVerwGE 109, 258 [BVerwG 13.08.1999 - 2 VR 1/99] ). - BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner …
Auszug aus VG Berlin, 11.01.2008 - 11 A 877.07
Dies ist zur Gewährung des von Art. 19 Abs. 4 GG geforderten effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise dann möglich, wenn bereits nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes allein möglichen summarischen Prüfung von einem Obsiegen der Antragstellerin in einem Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden kann und ein Abwarten auf die Entscheidung in der Hauptsache schlechterdings unzumutbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, NJW 1989, 827 [BVerfG 25.10.1988 - 2 BvR 745/88] ; BVerwG, Beschlüsse vom 16. August 1978 - 1 WB 112.78 -, BVerwGE 63, 111 und vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, BVerwGE 109, 258 [BVerwG 13.08.1999 - 2 VR 1/99] ).
- OLG München, 12.01.2011 - 4St RR 171/10
Kennzeichenmissbrauch: Strafbarkeit der Abgabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte …
Für die Zulassungsstelle muss die Möglichkeit bestehen, die Zweckbestimmung (die ausnahmsweise Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs für privilegierte Fahrten) und den Bedarf des Kennzeichenerwerbers (§ 16 Abs. 3 FZV; vgl. dazu VG Berlin NZV 2008, 421, 422) zu überprüfen. - VG Greifswald, 22.04.2008 - 4 B 321/08
Erteilung einer Vielzahl von Kurzzeitkennzeichen
Auch das Verwaltungsgericht ... führt in seinem Beschluss vom 11.01.2008 (Az.: VG 11 A 877.07) aus, dass die Polizei eine missbräuchliche Verwendung der Kurzzeitkennzeichen durch die Antragstellerin beobachtet habe.