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   OLG Karlsruhe, 05.11.2013 - 11 AR 7/13   

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https://dejure.org/2013,54164
OLG Karlsruhe, 05.11.2013 - 11 AR 7/13 (https://dejure.org/2013,54164)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.2013 - 11 AR 7/13 (https://dejure.org/2013,54164)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 2013 - 11 AR 7/13 (https://dejure.org/2013,54164)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe einer Unterbringungssache wegen Verlegung des Betroffenen in eine andere Einrichtung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 FamFG, § 5 Abs 1 Nr 5 FamFG, § 273 FamFG, § 314 FamFG, § 319 Abs 4 FamFG
    Abgabe einer Unterbringungssache: Zuständiges Gericht bei der zwangsweisen Unterbringung eines Betreuten in einem auswärtigen psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabe einer Unterbringungssache wegen Verlegung des Betroffenen in eine andere Einrichtung

  • rechtsportal.de

    Abgabe einer Unterbringungssache wegen Verlegung des Betroffenen in eine andere Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgabe einer Unterbringungssache an das örtliche Amtsgericht

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 09.06.2010 - 1 AR 5/10

    Unterbringungssache: Abgabe an ein anderes Gericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2013 - 11 AR 7/13
    Auf einen "gewöhnlichen Aufenthalt" der Betroffenen stellt § 314 FamFG gerade nicht ab, es kommt also nicht darauf an, dass die Betroffene im Bezirk des Gerichts, wohin das Verfahren abgegeben werden soll, den Schwerpunkt ihrer Lebensbindungen begründet hat (vgl. KG FamRZ 2010, 1844).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2011 - 9 AR 3/11

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht bei der Unterbringung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.11.2013 - 11 AR 7/13
    Auch wenn § 314 FamFG als Abgabevoraussetzung nicht ausdrücklich einen wichtigen Grund nennt, ist die Abgabe aufgrund der allgemeinen Regelung in § 4 Abs. 1 FamFG nur dann gerechtfertigt, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, dabei ist vorrangig auf das Wohl des Betroffenen abzustellen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 04.03.2011, 9 AR 3/11; Juris).
  • BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15

    Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Rahmen einer

    Gleichzeitig trägt die Vorschrift damit auch der Vorgabe des § 319 Abs. 4 FamFG Rechnung, wonach die Verfahrenshandlungen nach § 319 Abs. 1 FamFG nicht im Wege der Rechtshilfe erfolgen sollen (vgl. zur Abgabe OLG Karlsruhe Beschluss vom 5. November 2013 - 11 AR 7/13 - juris Rn. 23).
  • OLG Hamburg, 07.12.2018 - 2 AR 6/18

    Verfahrensabgabe bei Psychiatrieaufenthalt

    Dies gilt auch im Anwendungsbereich des § 314 FamFG, auch wenn der Wortlaut insofern nicht eindeutig ist (Keidel, FamFG, § 314 Rn. 3; OLG Karlsruhe, NZFam 2014, 965).
  • LG Wuppertal, 08.04.2015 - 9 T 68/15

    Betreuung - Genehmigung der geschlossenen Unterbringung - grundsätzlich keine

    Ein Ausnahmefall kann jedenfalls insoweit nicht bejaht werden, solange das örtlich zuständige Gericht nicht eine Abgabe des Verfahrens an das Gericht des Unterbringungsortes gemäß § 314 FamFG (dazu: OLG Karlsruhe, 11 AR 7/13, bei juris) versucht hat (Budde, a.a.O., § 319, Rn. 8f; vgl. auch Grotkopp in: Barenfuss, FamFG, § 319, Rn. 17: Rechtshilfe unzulässig bis eine Stunde Fahrtzeit).Vorliegend wäre der Aufwand einer Reise der Richterin am Amtsgericht Mettmann zur Klinik in Langenfeld, in der sich die Betroffene seinerzeit aufgehalten hat (Bl. 353 d.A.), nicht unverhältnismäßig gewesen im Hinblick auf das Gewicht und die Dauer- 2 Jahre - der genehmigten Unterbringungsmaßnahme für die Betroffene.
  • LG Meiningen, 12.03.2018 - 4 T 53/18

    Örtliche Zuständigkeit: Wirkung der Abgabe eines gesamten Betreuungsverfahren für

    Die diesbezügliche Spezialregelung des § 314 FamFG betrifft nur die isolierte Abgabe eines Unterbringungsverfahrens, so dass bei einer Abgabe des Betreuungsverfahrens insgesamt auch ein in diesem Verfahren als Unterverfahren enthaltenes zivilrechtliches Unterbringungsverfahren ebenfalls mit abgegeben wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. November 2013 - 11 AR 7/13 -, juris; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 314, Rn. 5).
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