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   VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 B 05.427   

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VGH Bayern, 12.02.2007 - 11 B 05.427 (https://dejure.org/2007,80290)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.02.2007 - 11 B 05.427 (https://dejure.org/2007,80290)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 11 B 05.427 (https://dejure.org/2007,80290)
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Wird zitiert von ... (29)

  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    In einem solchen Fall kommt es nämlich nicht mehr auf die möglicherweise nach über zwei Wochen verblasste Fähigkeit des Fahrzeughalters an, sich an zurückliegende Geschehnisse erinnern bzw. diese rekonstruieren zu können, sondern es geht allein um das Erkennen einer bestimmten Person auf einem Foto und somit um eine kognitive Leistung des Fahrzeughalters, die unabhängig von einer zeitlichen Nähe zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit erbracht werden kann (vgl. z.B. VGH München, Beschl. v. 12.2.2007, 11 B 05.427, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.11.2004, 12 LA 72/04, juris Rn. 5 m.w.N.; VGH Mannheim, Urt. v. 16.4.1999, 10 S 114/99, juris Rn. 21).
  • VG Gelsenkirchen, 04.03.2013 - 14 K 2369/12

    Ermittlung; Fahrtenbuch; Rotlichtverstoß; Verfolgungsverjährung;

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. April 1999 - 8 A 699/97 -, juris, Rdnr. 27, nachfolgend bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94/99 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 30. November 2005 - 8 A 280/05 - DAR 2006, 172, juris; sowie BayVGH, Urteil vom 12. Februar 2007 - 11 B 05.427 -, juris, Rdnr. 19.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, Juris, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, Juris.; OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2006 - 8 A 1330/05 - und Beschluss vom 9. Mai 2006 - 8 A 3429/04 - m.w.N., www.nrwe.de und Juris; BayVGH, Urteil vom 12. Februar 2007 - 11 B 05.427 -, juris.

    Die in dem Rotlichtverstoß liegende erhebliche Verkehrszuwiderhandlung rechtfertigt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, BayVBl 2000, 380; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 30. November 2005 - 8 A 280/05 - und Urteil vom 29. April 1999 - 8 A 699/97-, beide veröffentlicht unter www.nrwe.de, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 12. Februar 2007 -11 B 05.427 -, Juris, der die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt, die Auferlegung eines Fahrtenbuches für die Dauer von sechs Monaten selbst bei erstmaliger Feststellung ohne weiteres.

  • VG Augsburg, 19.06.2012 - Au 3 K 12.287

    Fahrtenbuchauflage; verspätete Anhörung; Obliegenheit zur Mitwirkung;

    Eine verspätete Anhörung ist dann unschädlich, wenn die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich gewesen ist, da sich der Kläger im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht auf mangelndes Erinnerungsvermögen berufen hat (vgl. BayVGH vom 12.2.2007 Az. 11 B 05.427 ).

    Im Rahmen des § 31 a Abs. 1 StVZO findet mangelndes Erinnerungsvermögen aber ausschließlich dann Berücksichtigung, wenn sich der Halter darauf beruft, bevor das wegen des Verkehrsverstoßes eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt wird (vgl. BayVGH vom 12.2.2007 a.a.O.).

    Die Polizei bzw. die Verwaltungsbehörde ist nicht verpflichtet, bestimmte Ermittlungsmethoden anzuwenden; vielmehr dürfen sich Art und Umfang der Ermittlungstätigkeit, wie dargelegt, an den Erklärungen des Halters ausrichten (vgl. BayVGH vom 12.2.2007 a.a.O.).

    Insbesondere entspricht es auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, für den vorliegenden Verkehrsverstoß, die Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres anzuordnen (vgl. BayVGH vom 12.2.2007 a.a.O. und vom 18.5.2010 Az. 11 CS 10.357 ).

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