Rechtsprechung
VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das sog. Wohnsitzerfordernis, der sich zwar nicht aus dem Führerschein selbst, aber aus anderen, vom Ausstellermitgliedstaat stammenden, unbestreitbaren Informationen ergibt;Befugnis deutscher ...
- verkehrslexikon.de
Zum Wohnsitzprinzip bei Erwerb eines EU-Führerscheins und zur Einholung von Auskünften aus dem Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2013, 259
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427
Bereits im Beschluss vom 9. Juli 2009 (Wierer, C-445/08, NJW 2010, 217/219, RdNr. 58) hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, dass der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Zusammenhang nicht auf jene Informationen beschränkt ist, die der Ausstellermitgliedstaat in den Führerschein aufnimmt oder sonst von sich aus zur Verfügung stellt; die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sind vielmehr berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen (ebenso EuGH vom 1.3.2012, Akyüz, C-467/10, RdNr. 72).In Wahrnehmung ihrer Befugnis und ihrer Verpflichtung, die vom Ausstellermitgliedstaat stammenden Informationen erforderlichenfalls daraufhin zu bewerten und zu beurteilen, ob sie "unbestreitbar" sind und ob sie belegen, dass der Inhaber des streitgegenständlichen Führerscheins im Zeitpunkt der Erteilung der diesem Dokument zugrunde liegenden Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaates hatte (vgl. zu dieser doppelten Prüfungspflicht der nationalen Gerichte EuGH vom 1.3.2012, a.a.O., RdNr. 74), kann insbesondere der etwaige Umstand berücksichtigt werden, dass die vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen darauf "hinweisen", dass sich der Inhaber dieses Führerscheins im Gebiet des Ausstellermitgliedstaates nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz allein zu dem Zweck errichtet hat, der Anwendung der strengeren Bedingungen für die Ausstellung eines Führerscheins im Mitgliedstaat seines tatsächlichen Wohnsitzes zu entgehen (EuGH vom 1.3.2012, a.a.O., RdNr. 75, Satz 2).
Es ist auch unschädlich, dass das Ermittlungsergebnis der tschechischen Polizei durch einen deutschen Mitarbeiter des Gemeinsamen Zentrums übermittelt wurde (EuGH vom 1.3.2012, Akyüz, C-467/10, RdNr. 71).
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427
In seinem Urteil vom 26. April 2012 (Hofmann, C-419/10) hat der Gerichtshof sogar die Verpflichtung der Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats herausgestellt, zu prüfen, ob der Inhaber einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis zur Zeit des Erwerbs seines Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte.Näheren Aufschluss über das Verhältnis zwischen den Informationen, die sich unmittelbar aus dem Führerschein ergeben oder sonst vom Ausstellermitgliedstaat stammen, und den Umständen, die dem nationalen Gericht in dem vor ihm anhängigen Verfahren zusätzlich bekannt geworden sind, erlaubt Satz 1 der Randnummer 75 des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2012 (…a.a.O.), auf die in der Randnummer 90 der Entscheidung vom 26. April 2012 (a.a.O.) ausdrücklich Bezug genommen wurde.
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427
Bereits im Beschluss vom 9. Juli 2009 (Wierer, C-445/08, NJW 2010, 217/219, RdNr. 58) hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, dass der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Zusammenhang nicht auf jene Informationen beschränkt ist, die der Ausstellermitgliedstaat in den Führerschein aufnimmt oder sonst von sich aus zur Verfügung stellt; die Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaats sind vielmehr berechtigt, von sich aus Informationen von einem anderen Mitgliedstaat einzuholen (ebenso EuGH vom 1.3.2012, Akyüz, C-467/10, RdNr. 72). - VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009
Auszug aus VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427
Mit Beschluss vom 3. Mai 2012 (11 CS 11.2795) hat der Senat in diesem Zusammenhang folgendes ausgeführt:.
- VG Bayreuth, 11.06.2013 - B 1 K 12.182
Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet …
Nach aktueller Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - zu VG Bayreuth, B.v. 18.3.2013 - B 1 E 13.65; B.v. 20.12.2012 - 11 ZB 12.2366 - U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - B.v. 13.7.2012 - 11 AE 12.1311 - B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 - B.v. 24.5.2012 - 11 B 11.1763 - und B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795; OVG NRW, B.v. 25.6.2012 - 16 B 713/12 - und U.v. 22.2.2012 - 16 A 1529/09 - VRS 123, 187 - OVG Saarl., U.v. 8.5.2012 - 1 A 235/11 - ZfSch 2012, 411) sind die deutschen Gerichte nach diesem EuGH-Urteil nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, eigene Ermittlungen dazu anzustellen, ob der betreffende Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies nicht der Fall war.Vielmehr bestätigen die primär maßgeblichen Auskünfte der Meldebehörden, dass der gemeldete Aufenthalt des Klägers weniger als 185 Tage gedauert hatte und bei Ausstellung des tschechischen Führerscheins bereits beendet war (…vgl. hierzu insbesondere BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris Rn. 3 zu VG Bayreuth, B.v. 18.3.2013 - B 1 E 13.65;B.v. 13.5.2013 - 11 CS 13.737, B.v. 20.12.2012 - 11 ZB 12.2366 - U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427).
Dies bedeutet, dass bei der Würdigung der Eintragungen im tschechischen Führerschein, der vorgelegten Bestätigung vom 30.07.2012 und der Auskünfte des Gemeinsamen Zentrums vom 21.05.2012 und 23.08.2012 auch die in Deutschland gewonnenen weiteren Erkenntnisse ergänzend herangezogen werden können (…vgl. u.a. BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - juris Rn. 6 zu VG Bayreuth, B.v. 18.3.2013 - B 1 E 13.65; B.v. 20.12.2012 - 11 ZB 12.2366 - U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427).
- VG Bayreuth, 11.03.2013 - B 1 S 13.39
Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet …
Nach aktueller Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2012 - 11 ZB 12.2366 -, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 -, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 -, B.v. 13.7.2012 - 11 AE 12.1311 -, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 -, B.v. 24.5.2012 - 11 B 11.1763 - und B.v. 3.5.2012 Az. 11 CS 11.2795; OVG NRW, B.v. 25.6.2012 - 16 B 713/12 - und U.v. 22.2.2012 -16 A 1529/09 - VRS 123, 187 - OVG Saarl., U.v. 8.5.2012 - 1 A 235/11 - ZfSch 2012, 411) sind die deutschen Gerichte nach diesem EuGH-Urteil nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, eigene Ermittlungen dazu anzustellen, ob der betreffende Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies nicht der Fall war.In der vorliegenden Sache ist die Eintragung des Wohnsitzes "..." im Führerschein durch die Auskünfte des Gemeinsamen Zentrums vom 21.05.2012 und 23.08.2012 widerlegt und kann daher nicht als unbestreitbare Information des Ausstellermitgliedstaates über den ordentlichen Wohnsitz des Antragstellers gewertet werden (vgl. hierzu insbesondere BayVGH vom 20.12.2012, vom 15.10.2012 und vom 25.9.2012 a.a.O.).
Dies bedeutet, dass bei der Würdigung der Eintragungen im tschechischen Führerschein, der vorgelegten Bestätigung vom 30.07.2012 und der Auskünfte des Gemeinsamen Zentrums vom 21.05.2012 und 23.08.2012 auch die in Deutschland gewonnenen weiteren Erkenntnisse ergänzend herangezogen werden können (vgl. insbesondere BayVGH vom 20.12.2012, vom 15.10.2012 und vom 25.9.2012 a.a.O.).
- VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags
Durch den Eintrag eines im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats liegenden Wohnorts im Führerschein wird das tatsächliche Innehaben eines Wohnsitzes an diesem Ort nicht positiv und in einer Weise bewiesen, dass die Behörden und Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten dies als nicht zu hinterfragende Tatsache hinzunehmen hätten (vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259).
- VGH Bayern, 05.02.2021 - 11 CS 20.2160
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis - …
Vielmehr dürfen Angaben im Führerschein selbst und andere vom Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen als Erkenntnisquellen gleichrangig herangezogen werden (…vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 11 CE 17.718 - juris Rn. 16; U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259 = juris Rn. 22). - VGH Bayern, 07.05.2015 - 11 B 14.654
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
Da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Art. 15 Satz 1 der Richtlinie 2006/126/EG verpflichtet sind, einander bei der Durchführung dieser Richtlinie zu unterstützen, und sie im Bedarfsfall Informationen über die von ihnen ausgestellten, umgetauschten, ersetzten, erneuerten oder entzogenen bzw. registrierten Führerscheine auszutauschen haben, korrespondiert mit dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats, sich bei den Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats über das tatsächliche Bestehen eines ordentlichen Wohnsitzes des Inhabers einer EU-Fahrerlaubnis im Erteilungszeitpunkt zu erkundigen, eine Verpflichtung dieses Staats, einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259). - VGH Bayern, 04.03.2019 - 11 B 18.34
Wohnsitzerfordernis bei Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis
Durch den Eintrag eines im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats liegenden Wohnorts im Führerschein wird das tatsächliche Innehaben eines Wohnsitzes an diesem Ort nicht positiv und in einer Weise bewiesen, dass die Behörden und Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten dies als nicht zu hinterfragende Tatsache hinzunehmen hätten (vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259). - VGH Bayern, 16.06.2014 - 11 BV 13.1080
Entzug der deutschen Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum
Da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Art. 15 Satz 1 der Richtlinie 2006/126/EG und nach Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 91/439/EWG verpflichtet sind, einander bei der Durchführung dieser Richtlinien zu unterstützen, und sie im Bedarfsfall Informationen über die von ihnen ausgestellten, umgetauschten, ersetzten, erneuerten oder entzogenen bzw. registrierten Führerscheine auszutauschen haben, korrespondiert mit dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats, sich bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaats über das tatsächliche Bestehen eines ordentlichen Wohnsitzes des Inhabers einer EU-Fahrerlaubnis im Erteilungszeitpunkt zu erkundigen, eine Verpflichtung dieses Staates, einschlägige Informationen zur Verfügung zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259). - VGH Bayern, 29.03.2018 - 11 CS 17.1817
Fehlende Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer …
Durch den Eintrag eines im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats liegenden Wohnorts im Führerschein wird das tatsächliche Innehaben eines Wohnsitzes an diesem Ort nicht positiv und in einer Weise bewiesen, dass die Behörden und Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten dies als nicht zu hinterfragende Tatsache hinzunehmen hätten (vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259). - VGH Bayern, 10.07.2020 - 11 ZB 20.88
Umtausch einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis
Durch den Eintrag eines im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats liegenden Wohnorts im Führerschein wird das tatsächliche Innehaben eines Wohnsitzes an diesem Ort nicht positiv und in einer Weise bewiesen, dass die Behörden und Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten dies als nicht zu hinterfragende Tatsache hinzunehmen hätten (vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259 Rn. 22 f.). - VGH Bayern, 20.08.2018 - 11 CS 17.2185
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
Durch den Eintrag eines im Gebiet des Ausstellungsmitgliedstaats liegenden Wohnorts im Führerschein wird das tatsächliche Innehaben eines Wohnsitzes an diesem Ort nicht positiv und in einer Weise bewiesen, dass die Behörden und Gerichte anderer EU-Mitgliedstaaten dies als nicht zu hinterfragende Tatsache hinzunehmen hätten (vgl. BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - NZV 2013, 259). - VGH Bayern, 09.07.2018 - 11 CS 18.1245
Gültigkeit eines tschechischen Führerscheins in Deutschland
- VGH Bayern, 13.01.2021 - 11 ZB 20.1984
Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat auf einen Wohnsitzverstoß
- VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.2065
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 21.08.2020 - Au 7 S 19.2039
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - …
- VGH Bayern, 30.01.2020 - 11 CE 19.2319
Umschreibung einer tschechischen in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 C 18.2162
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 1 K 15.708
Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis
- VG Augsburg, 09.12.2019 - Au 7 K 19.116
Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 27.03.2019 - 11 ZB 18.1387
Gebrauchmachung eines polnischen Führerscheins im Bundesgebiet
- VGH Bayern, 23.03.2022 - 11 CS 21.3215
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - …
- VGH Bayern, 02.09.2020 - 11 CS 20.1438
Feststellung der Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 27.01.2013 - Au 7 S 13.13
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis; Wohnsitz im …
- VG Bayreuth, 17.12.2020 - B 1 K 20.450
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (hier: polnischen) Fahrerlaubnis …
- VG Würzburg, 21.07.2014 - W 6 S 14.591
Sofortverfahren
- VGH Bayern, 25.03.2013 - 11 B 12.1068
Tschechische EU-Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; vom Ausstellermitgliedstaat …
- VGH Bayern, 09.07.2021 - 11 ZB 21.1134
Inlandsungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis - Berufungszulassung
- VG Augsburg, 25.05.2016 - Au 7 S 16.258
Ungültigkeit eines tschechischen Führerscheins - Unbegründetheit des Antrages
- VGH Bayern, 25.02.2013 - 11 BV 12.1697
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das …
- VG Würzburg, 26.01.2022 - W 6 K 21.618
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverstoß …
- VG Augsburg, 29.07.2020 - Au 7 K 18.1747
Überprüfung der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses bei Umschreibung einer …
- VG Augsburg, 23.10.2019 - 7 E 19.1566
Umschreibung seiner tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
- VG Bayreuth, 24.07.2015 - B 1 K 15.169
EU-Führerschein: Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag für einen Antrag Erteilung …
- VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 12.1506
Tschechischer Führerschein mit tschechischem Wohnsitz
- VG Augsburg, 02.12.2019 - Au 7 K 19.621
Nichtannerkennung einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.481
Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet …
- VG Bayreuth, 22.03.2016 - B 11 B 16.2007
Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis
- VG Bayreuth, 30.07.2013 - B 1 K 12.204
Umschreibung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis