Rechtsprechung
   BVerwG, 23.12.1993 - 11 B 105.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10035
BVerwG, 23.12.1993 - 11 B 105.93 (https://dejure.org/1993,10035)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.1993 - 11 B 105.93 (https://dejure.org/1993,10035)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 1993 - 11 B 105.93 (https://dejure.org/1993,10035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,10035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Eintragung im Verkehrszentralregister als Verwaltungsakt - Rechtlich bindende Wirkung der Punktewertung für die Eignungsfrage - Zulässigkeit einer allgemeinen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eintragungen im Verkehrszentralregister sind keine Verwaltungsakte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 11 B 105.93
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 83.84 - (BVerwGE 77, 268) entschieden hat, sind Eintragungen im Verkehrszentralregister keine Verwaltungsakte (§ 35 Abs. 1 VwVfG), weil sie weder eine "Regelung" darstellen noch unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfalten.

    Im Urteil vom 20. Mai 1987 (a.a.O. S. 275) hat das Bundesverwaltungsgericht offengelassen, ob gegen eine fehlerhafte Eintragung eine allgemeine Leistungsklage in Betracht kommt.

  • BVerwG, 19.01.1988 - 7 B 244.87

    Fahrerlaubnis - Eignung - Verkehrszentralregister - Psychologisches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 11 B 105.93
    Übrigens kommt selbst der richtigen Punktewertung keine rechtlich bindende Wirkung für die Eignungsfrage zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1988 - BVerwG 7 B 244.87 - ; Pätow, NJW 1990, 1441 ).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 11 B 105.93
    Auch das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit einer solchen Klage nicht generell in Abrede gestellt, wohl aber für den vorliegenden Fall mit der Begründung verneint, es fehle an der - auch bei Leistungsklagen erforderlichen (vgl. BVerwGE 36, 192 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 48/68]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]) - Klagebefugnis im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO: Der Kläger könne, da es lediglich um eine vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgenommene, andere Behörden nicht bindende Punkte-Bewertung einer unstreitig zu Recht eingetragenen Ordnungswidrigkeit gehe, nicht geltend machen, in Rechten verletzt zu sein.
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.12.1993 - 11 B 105.93
    Auch das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit einer solchen Klage nicht generell in Abrede gestellt, wohl aber für den vorliegenden Fall mit der Begründung verneint, es fehle an der - auch bei Leistungsklagen erforderlichen (vgl. BVerwGE 36, 192 [BVerwG 28.10.1970 - VI C 48/68]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]) - Klagebefugnis im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO: Der Kläger könne, da es lediglich um eine vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgenommene, andere Behörden nicht bindende Punkte-Bewertung einer unstreitig zu Recht eingetragenen Ordnungswidrigkeit gehe, nicht geltend machen, in Rechten verletzt zu sein.
  • VGH Hessen, 07.02.2023 - 2 B 1699/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungsbewertungssystem nach Erreichen

    Das Verwaltungsgericht hat im Anschluss an die Beschlüsse des beschließenden Senats vom 23. Juni 2016 - 2 B 1353/16 - und vom 26. September 2017 - 2 B 1482/17 -, die sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beziehen (Urteil vom 20. Mai 1987 - 7 C 83.84 -, BVerwGE 77, 268 ff., juris; Beschluss vom 23. Dezember 1993 - 11 B 105.93 -, juris), zutreffend ausgeführt, dass von der Eintragung im Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) keine Bindungswirkung ausgeht, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Eintragung im Einzelfall unzutreffend ist.
  • OVG Niedersachsen, 09.12.1996 - 12 L 5356/95

    Linienbusunternehmen; Fahrbahnschwellen; Klagebefugnis; Subjektives Recht;

    Das Erfordernis des Bestehens einer Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO analog bei allgemeinen Leistungsklagen entspricht allgemeiner Auffassung (s. z.B. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980 - BVerwG 2 C 30.78 -, BVerwGE 60.144 [150], u. v. 24.2.1981 - BVerwG 7 C 60.79 -, BVerwGE 62, 111 [114], sowie Beschl. v. 23.12.1993 - BVerwG 11 B 105.93 - OVG Münster, Urt. v. 10.11.1994 - 23 A 2097/93 -, NWVBl.
  • VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
    In seiner späteren Entscheidung (zum Verkehrszentralregister) hat das BVerwG (Urt. v. 20.5.1987, BVerwGE 77, 268 [271]) ausdrücklich die Eintragung in das Register mangels unmittelbarer Rechtswirkung nach außen nicht als Verwaltungsakt qualifiziert (bestätigt durch den Beschluss des BVerwG vom 23.12.1993, 11 B 105.93, zitiert nach JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht