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   BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 11.95   

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BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 11.95 (https://dejure.org/1995,12792)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1995 - 11 B 11.95 (https://dejure.org/1995,12792)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 11 B 11.95 (https://dejure.org/1995,12792)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkungspflicht bei der Feststellung des Kraftfahrzeugführers nach Begehung einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften - Verhängung einer Fahrtenbuchauflage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 11.95
    Zu § 31 a StVZO hat das Bundesverfassungsgericht - Vorprüfungsausschuß - im Beschluß vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 - (NJW 1982, 568) entschieden, daß die darin vorgesehene Fahrtenbuchauflage verfassungsmäßig ist, etwaige Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren nicht berührt und weder gegen Grundrechte noch gegen den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere generell gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, verstößt.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 11.95
    Soweit sich die Beschwerde auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 - 2 BvL 11/69 - (NJW 1969, 1623) beruft, übersieht sie, daß diese Entscheidung die Frage der Zulässigkeit eines befristeten Fahrverbots nach § 25 StVG betrifft und schon deshalb hier nicht einschlägig ist.
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 11.95
    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß auch ein einmaliger wesentlicher (erheblicher) Verkehrsverstoß, d.h. ein solcher von einigem Gewicht, eine Fahrtenbuchauflage nach § 31 a StVZO auch unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt, ohne daß es darauf ankommt, ob ein solcher Verkehrsverstoß - zu dem grundsätzlich auch das überfahren einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel gehört - bereits zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. Beschluß vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15; Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 11 C 12.94 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 11.95
    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß auch ein einmaliger wesentlicher (erheblicher) Verkehrsverstoß, d.h. ein solcher von einigem Gewicht, eine Fahrtenbuchauflage nach § 31 a StVZO auch unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt, ohne daß es darauf ankommt, ob ein solcher Verkehrsverstoß - zu dem grundsätzlich auch das überfahren einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel gehört - bereits zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. Beschluß vom 17. Juli 1986 - BVerwG 7 B 234.85 - Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15; Urteil vom 17. Mai 1995 - BVerwG 11 C 12.94 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.1996 - 12 L 2664/96

    Fahrtenbuchanordnung; Mißachten eines Rotlichts; Erhebliches Verkehrsverstoß;

    Im übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des 12. Senats des Nds OVG (s. etwa das Urt. v. 14.11.94 - 12 L 5254/94 -) und des BVerwG (s. etwa den Beschl. v. 22.6.95 - BVerwG 11 B 11.95 -), daß das Überfahren einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage ohne Rücksicht darauf, ob hierdurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind, auch bei einmaliger Begehung die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches regelmäßig zu rechtfertigen vermag.

    Der Kläger verkennt mit seiner Argumentation, daß es bei der Anordnung nach § 31 a StVZO nicht um die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit für einen begangenen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften geht, weshalb die hierzu ergangene Rechtsprechung des BVerfG bereits nicht einschlägig ist (so auch BVerwG, Beschl. v. 22.6.95 - BVerwG 11 B 11.95 -).

  • VG Braunschweig, 04.06.2008 - 6 A 281/07

    Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO; Ergänzungsfahrzeug; Ermittlungen;

    Nach ständiger Rechtsprechung rechtfertigt die Missachtung einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage auch bei einmaliger Begehung regelmäßig die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches, ohne Rücksicht darauf, ob hierdurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind und ob es sich dabei um einen sog. qualifizierten (d. h. nach einer Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde begangenen) oder um einen sog. einfachen Rotlichtverstoß handelt (vgl. BVerwG, B. v. 09.12.1993 - 11 B 113.93 - B. v. 22.06.1995 - 11 B 11.95 - Nds. OVG, U. v. 14.11.1994 - 12 L 5254/94 - U. v. 06.11.1996 - 12 L 2664/96 - B. v. 03.06.2002 - 12 LA 469/02 -).
  • VG Braunschweig, 07.04.2003 - 6 A 84/02

    Angemessenheit; Anhörung; Aussageverweigerungsrecht; Dauer; Ermessen;

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Nds. OVG Urt. vom 14.11.1994 - 12 L 5254/94 - Urt. vom 06.11.1996 - 12 L 2664/96 - sowie Beschl. vom 03.06.2002 - 12 LA 469/02; BVerwG, Beschl. vom 09.12.1993 - 11 B 113.93, Beschl. vom 22.06.1995 - 11 B 11.95 -) rechtfertigt das Überfahren einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage ohne Rücksicht darauf, ob hierdurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind, auch bei einmaliger Begehung regelmäßig die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches, gleich ob es sich dabei (nach einer Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde) um einen qualifizierten, oder um einen sog. einfachen Rotlichtverstoß handelt.
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