Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.10.2012 - 11 B 12.1523   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33975
VGH Bayern, 24.10.2012 - 11 B 12.1523 (https://dejure.org/2012,33975)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.10.2012 - 11 B 12.1523 (https://dejure.org/2012,33975)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 11 B 12.1523 (https://dejure.org/2012,33975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    1. Gelegentlicher Cannabiskonsum und der Beigebrauch von Alkohol rechtfertigen ohne das Hinzutreten weiterer Tatsachen in der Regel nicht die Annahme, der Betroffene sei fahrungeeignet.2. In einem solchen Fall bestehen regelmäßig auch keine Zweifel an der Fahreignung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 415 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 11 B 10.955

    Veränderung der die örtliche Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde begründenden

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 11 B 12.1523
    Vor dem Hintergrund des Ergebnisses des Gutachtens des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilian-Universität München vom 9. Januar 2012, das im Verfahren 11 B 10.955 eingeholt wurde und das auch zum Gegenstand dieses Verfahrens gemacht wurde, ist diese Vorschrift jedoch einschränkend auszulegen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat aus diesem Gutachten in seinem Urteil vom 12. März 2012 (Az. 11 B 10.955), das den Parteien bekannt ist, gefolgert, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gebe, demzufolge Personen, die einen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol betrieben, früher oder später mit Sicherheit in diesem Zustand ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen würden, eine Trennungsbereitschaft also aufgäben.

    Vor diesem Hintergrund spricht nichts dafür, dass Personen, die unter der Einwirkung sowohl von Ethanol als auch von THC stehen, in größerer Häufigkeit Fahrzeuge im Straßenverkehr führen werden, als das nach einem ausschließlichen Konsum von Cannabis geschieht (vgl. i.E. BayVGH vom 12.3.2012 Az. 11 B 10.955 Rn. 70 ff.).

  • VGH Bayern, 20.01.2006 - 11 CS 05.1584
    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 11 B 12.1523
    Sofern die handelnde Behörde nicht zu erkennen gibt, dass sie das angedrohte Zwangsgeld gleichwohl beitreiben will, oder sie aus der Androhung sonst Rechtsfolgen zum Nachteil des Betroffenen herleitet, besitzt dieser ab dem Zeitpunkt der eingetretenen Erledigung kein Rechtsschutzbedürfnis für eine sich auf die Zwangsgeldandrohung beziehende Klage mehr (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats seit der Entscheidung vom 20.1.2006 Az. 11 CS 05.1584).
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 CS 09.1166

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 11 B 12.1523
    Nach der früheren Rechtsprechung des Senats, die vor Einholung des Gutachtens vom 9. Januar 2012 entwickelt wurde, war das Merkmal des zusätzlichen Gebrauchs von Alkohol i.S. von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nur dann erfüllt, wenn beide Substanzen - Cannabis und Alkohol - auch ohne Bezug zum Straßenverkehr unter zeitlichem und mengenmäßigem Blickwinkel in einer Weise eingenommen werden, die zu einer kombinierten Rauschwirkung führen kann (BayVGH vom 15.9.2009 Az. 11 CS 09.1166).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 11 B 12.1523
    Bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 muss jedoch berücksichtigt werden, dass das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 20. Juni 2002 (DAR 2002, 405) unter Bezugnahme auf eine ähnlich lautende Aussage im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 2001 (NJW 2002, 78) die Auffassung vertreten hat, es trage dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Angemessenheit der eingreifenden Maßnahme im Verhältnis zum Anlass des Einschreitens Rechnung, wenn der einmalige oder nur gelegentliche Konsum von Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr nicht als hinreichendes Verdachtsmoment bewertet wird, um die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens zu verlangen.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2012 - 11 B 12.1523
    Bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 muss jedoch berücksichtigt werden, dass das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 20. Juni 2002 (DAR 2002, 405) unter Bezugnahme auf eine ähnlich lautende Aussage im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 2001 (NJW 2002, 78) die Auffassung vertreten hat, es trage dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Angemessenheit der eingreifenden Maßnahme im Verhältnis zum Anlass des Einschreitens Rechnung, wenn der einmalige oder nur gelegentliche Konsum von Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr nicht als hinreichendes Verdachtsmoment bewertet wird, um die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens zu verlangen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 206/13

    Gelegentlicher Cannabiskonsum und Beigebrauch von Alkohol;

    Ob gelegentlicher Cannabiskonsum und Beigebrauch von Alkohol in der Regel nur bei Hinzutreten weiterer Tatsachen die Annahme mangelnder Fahreignung rechtfertigen (so BayVGH, Urt. v. 24.10.2012 - 11 B 12.1523 -, juris), bleibt offen (verneint in VGH BW, Beschl. v. 10.02.2006 - 10 S 133/06 -, VBlBW 2006, 253).

    Zwar wird vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof neuerdings die Auffassung vertreten, gelegentlicher Cannabiskonsum und der Beigebrauch von Alkohol rechtfertigten ohne das Hinzutreten weiterer Tatsachen in der Regel nicht die Annahme, der Betroffene sei fahrungeeignet; vielmehr komme es auch bei dieser Tatbestandsvariante von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die insoweit verfassungskonform auszulegen sei, wie beim isolierten gelegentlichen Cannabiskonsum auf das Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum an (vgl. BayVGH, Urteile vom 12.03.2012 - 11 B 10.955 - und vom 24.10.2012 - 11 B 12.1523 -, jeweils juris).

    Im vorliegenden Verfahren bedarf es aber keiner Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der im Urteil vom 24.10.2012 (a.a.O.) im Übrigen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat.

  • VG Würzburg, 26.10.2016 - W 6 K 16.986

    Keine PKH - Fehlende Fahreignung durch Ritalinkonsum

    Ein solcher Mischkonsum führt ebenfalls zum Verlust der Fahreignung, wenn er eine kombinierte Rauschwirkung zur Folge haben kann (vgl. BVerwG, U.v. 14.11.2013 - 3 C 32/12 - BVerwGE 148, 230; zurückhaltender noch die Vorinstanz, BayVGH, U.v. 24.10.2012 - 11 B 12.1523 - NZV 2013, 415).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2012 - 3 M 597/12

    Entziehung einer Fahrerlaubnis bei gleichzeitigem Konsum von Cannabis und Alkohol

    Vielmehr ist eine Ausnahme von der Regelvermutung der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV nur dann anzuerkennen, wenn das Vermögen des Betäubungsmittelkonsumenten, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt ist (BayVGH, Urt. v. 24.10.2012 - 11 B 12.1523 -, zit. nach juris).
  • VG München, 03.08.2015 - M 1 S 15.1712

    Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelnder Fahreignung; Mischkonsum (Cannabis und

    Auch die Berufung auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Oktober 2012 (11 B 12.1523) ist unbehelflich, nachdem das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung mit Urteil vom 14. November 2013 (3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 ff.) aufgehoben hat.
  • VG Würzburg, 08.07.2013 - W 6 S 13.543

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Insoweit fehlt dem Antragsteller das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayVGH, B.v. 29.10.2009 - 11 CS 09.1968 - juris; B.v. 24.10.2012 - 11 B 12.1523 - KommunalPraxis BY 2013, 20 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht