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   VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416   

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VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416 (https://dejure.org/2012,25794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.08.2012 - 11 B 12.416 (https://dejure.org/2012,25794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. August 2012 - 11 B 12.416 (https://dejure.org/2012,25794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Neuerteilung der FahrerlaubnisKeine Auseinandersetzung der unter anderem wegen wiederholter Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften ergangenen Beibringungsaufforderung mit den Wertungen des PunktesystemsKeine wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416
    Die Abgrenzung, ob eine einmalige oder eine wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss vorliegt, kann - wie im Fall der Abgrenzung, ob ein einmaliger oder gelegentlicher (also mindestens zweimaliger) Konsum von Cannabis (vgl. hierzu BayVGH vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559 - juris Rn. 34) vorliegt - nicht anhand des Handlungsbegriffs des materiellen Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts vorgenommen werden.

    Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr hat der Senat bereits entschieden, dass für den Fall, dass nicht ausreichend Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob es sich noch um einen einheitlichen Lebensvorgang im eben beschriebenen Sinne handelt oder nicht, vorhanden sind, diejenigen Abgrenzungskriterien herangezogen werden können, nach denen sich beurteilt, ob ein und dieselbe Tat im strafprozessualen Sinn vorliegt oder nicht (vgl. hierzu BayVGH vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559 - juris Rn. 34).

  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416
    Ist ein derart hoher Punktestand nicht zu Lasten des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen, so schließt dies zwar die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht aus, weil die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StVG auch außerhalb des Punktesystems vorgehen kann; sie ist in diesem Fall aber gehalten, die Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu würdigen (BayVGH vom 7.2.2012 Az. 11 CS 11.2708 - juris Rn. 15 ff; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 11 FeV, Rn. 8; Jagow, Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht, Loseblattkommentar, Stand Mai 2012, § 11 FeV, S. 38 k).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2009 - 16 A 343/09

    Anforderungen an das Vorliegen zweier unterschiedlicher Trunkenheitsfahrten im

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416
    Wenn das OVG Münster (vom 2.11.2009 Az. 16 A 343/09 - juris) zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung davon ausgeht, dass ein Kraftfahrzeugführer, dem durch einen Unfall und den vorangegangenen Fahrfehler klar geworden sein muss, dass er alkoholbedingt nicht mehr zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs im Stande ist, sich in höherem Maße anfällig für einschlägige Zuwiderhandlungen erwiesen habe, so dass die Beibringungsaufforderung nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV gerechtfertigt sei, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416
    Sie gehen nicht nur äußerlich ineinander über, sondern sind auch innerlich eng miteinander verknüpft, da Unrechts- und Schuldgehalt der Unfallflucht nicht ohne Berücksichtigung der Umstände, unter denen es zum Unfall gekommen ist, beurteilt werden können (BGH vom 5.11.1969 BGHSt 23, 141; vom 25.3.1982 VRS 63, 39).
  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 705/81

    Straßenverkehrsgefährdung - Zweckwidriges Einsetzen eines Pkw - Eingriff in den

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416
    Sie gehen nicht nur äußerlich ineinander über, sondern sind auch innerlich eng miteinander verknüpft, da Unrechts- und Schuldgehalt der Unfallflucht nicht ohne Berücksichtigung der Umstände, unter denen es zum Unfall gekommen ist, beurteilt werden können (BGH vom 5.11.1969 BGHSt 23, 141; vom 25.3.1982 VRS 63, 39).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 126.84

    Isolierte Anfechtungsklage - Nichtigkeitsfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416
    Eine solche ist jedoch entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts unzulässig, weil der Klägerin für die bloße Anfechtung der versagenden Entscheidung ohne gleichzeitiges Verpflichtungsverlangen kein Rechtsschutzinteresse zur Seite steht (vgl. BVerwG vom 21.11.1986 Az. 8 C 126/84 - juris Rn. 11).
  • BGH, 07.01.1955 - 2 StR 239/54
    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 11 B 12.416
    Nachdem sich die Klägerin im Zeitpunkt des zweiten Unfalls ebenso wie im Zeitpunkt des ersten Unfalls noch auf öffentlichem Straßengrund im Stadtgebiet von P., einer Kleinstadt, befand, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie sich bereits so weit oder an einen Ort entfernt hatte, dass sie nicht ohne weiteres erreichbar oder als Beteiligte feststellbar gewesen wäre (BGH in ständiger Rechtsprechung seit der Entscheidung vom 7.1.1955 NJW 1955, 310).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 10 S 746/17

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung;

    Im Übrigen ist der Begriff "Straftat" im Bereich des Fahrerlaubnisrechts nicht deckungsgleich mit den strafrechtlichen Begriffen der Tateinheit und Tatmehrheit (vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 06.08.2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 29), so dass hier angesichts des insgesamt einheitlichen, durch die Trunkenheitsfahrt verklammerten Geschehens zutreffender Weise von (lediglich) einer Straftat im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 FeV auszugehen war.
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 10.22

    Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei Zuwiderhandlungen im

    (2) Ausgehend davon präjudiziert die strafgerichtliche Würdigung des Tatgeschehens nicht dessen Bewertung in fahrerlaubnisrechtlicher Sicht (ebenso VGH München, Urteil vom 6. August 2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 28 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2007 - OVG 5 S 3.07 - juris Rn. 6; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 13 FeV Rn. 22 m. w. N.).

    Auf die Frage, ob die Fortsetzung der Fahrt nach einem alkoholbedingten Unfall einen charakterlichen oder einen anders einzuordnenden Fahreignungsmangel begründet (vgl. VGH München, Urteil vom 6. August 2012 âEURŒ- 11 B 12.416 - juris Rn. 34), kommt es nicht an.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines

    Eine praktische Notwendigkeit für dieses Verständnis besteht etwa in Fallkonstellationen, in denen der Betroffene mehrere Verkehrsverfehlungen begangen hat, die in einem Fall als Ordnungswidrigkeit und in dem anderen als Straftat geahndet worden sind (vgl. zu einer solchen Sachverhaltskonstellation BayVGH, Urteil vom 06.08.2002 - 11 B 12.416 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - 16 A 2670/19

    Verpflichtungsbegehren in Bezug auf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Einmalig

    - 16 B 1465/17 -, juris, Rn. 8 ff. m. w. N.; vgl. auch Bay. VGH, Urteil vom 6. August 2012 - 11 B 12.416 -, juris, Rn. 28 f.; Koehl, NZV 2016, 360, 361.

    - 11 B 12.416 -, juris, Rn. 29 bis 31; Koehl, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2014, § 13 FeV Rn. 15; Koehl, NZV 2016, 360, 361; Siegmund, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Stand 9. Dezember 2021, § 13 FeV Rn. 67 f.; s. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßen-verkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 13 FeV Rn. 22.

    - 11 B 12.416 -, juris, Rn. 28.

  • VG Regensburg, 12.11.2014 - RO 8 K 14.1624

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Alkoholmissbrauch

    Auf die Entscheidung des VGH München (U.v. 06.08.2012 - 11 B 12.416, Rn. 24 f.) werde hingewiesen.

    Es werde hierzu nochmals auf die Entscheidung des VGH München (U.v. 06.08.2012 - 11 B 12.416, Rn. 27 ff.) verwiesen.

    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 22.10.2007 - 11 C 07.2311 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 9.2.2009 - 11 CE 08.3028 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 20.3.2009 - 11 CE 08.3308 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 14.4.2009 - 11 CE 09.505 - juris Rn. 21 ff.; BayVGH, B.v. 25.10.2010 - 11 ZB 08.3166 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 2.12.2011 - 11 B 11.246 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 29; vgl. auch VG München, U.v. 27.9.2011 - M 1 K 11.2974 - juris Rn. 19; VG Würzburg, U.v. 16.12.2011 - W 6 K 11.134 - juris Rn. 24 f.) hat sich die Auslegung von § 13 Satz 1 Nr. 2 a) FeV am Gesamtzusammenhang der Vorschrift des § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV zu orientieren.

  • VG Regensburg, 04.11.2014 - RO 8 K 14.1468

    Keine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ohne Vorlage eines

    Die gegenteilige Auffassung des Antragsgegners widerspricht sowohl der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts (VG Würzburg, U.v.16.12.2011 - W 6 K 11.134 - juris - DV 2012, 84) als auch der des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris; B.v. 12.4.2006 - 11 ZB 05.3395 - juris).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. August 2012 (11 B 12.416 - juris, Rn. 2 f., 20 und 29) bei einer vergleichbaren Fallkonstellation (Teilnahme am Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 4 Promille, Entziehung der Fahrerlaubnis durch einen Strafbefehl) ausdrücklich entschieden, dass das Verwaltungsgericht den dortigen Beklagten bei richtiger Rechtsanwendung - ohne vorherige medizinisch-psychologische Begutachtung - hätte dazu verpflichten müssen, der dortigen Klägerin die begehrte Fahrerlaubnis zu erteilen.".

  • VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107

    Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte

    Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. VG Koblenz, B.v. 18.6.2020 - 4 L 487/20.KO - juris Rn. 9 m.w.N; vgl. VG Augsburg, U.v. 18.9.2016 - Au 7 K 15.637 - juris Rn. 35; BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 24; B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris Rn. 15 ff.; VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris, Rn. 17; zum früheren Punktesystem: OVG RP, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09.OVG - und BayVGH, B.v. 2.6.2003 - 11 CS 03.743 -, beide juris).

    Zwar hat der Antragsgegner erkannt, dass grundsätzlich die in § 4 Abs. 5 StVG genannten Maßnahmen zu ergreifen wären und mit der MPU-Anordnung hiervon abgewichen wird (zum Erfordernis der Auseinandersetzung mit den Wertungen des Punktesystems BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris OS 2, Rn. 26).

  • VG Würzburg, 21.07.2014 - W 6 E 14.606

    Einstweilige Anordnung; Unzulässigkeit des Eilantrags; fehlendes

    Die gegenteilige Auffassung des Antragsgegners widerspricht sowohl der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts (VG Würzburg, U.v. 16.12.2011 - W 6 K 11.134 - juris - DV 2012, 84) als auch der des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris; B.v. 12.4.2006 - 11 ZB 05.3395 - juris).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. August 2012 (11 B 12.416 - juris, Rn. 2 f., 20 und 29) bei einer vergleichbaren Fallkonstellation (Teilnahme am Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 4 Promille, Entziehung der Fahrerlaubnis durch einen Strafbefehl) ausdrücklich entschieden, dass das Verwaltungsgericht den dortigen Beklagten bei richtiger Rechtsanwendung - ohne vorherige medizinisch-psychologische Begutachtung - hätte dazu verpflichten müssen, der dortigen Klägerin die begehrte Fahrerlaubnis zu erteilen.

  • VG Bayreuth, 25.09.2018 - B 1 E 18.945

    Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

    Es kommt darauf an, ob ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang in Rede steht, in dessen Rahmen die einzelnen Sachverhalte innerlich so miteinander verknüpft sind, dass sie nach der Lebensauffassung eine Einheit bilden und ihre getrennte Behandlung als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erscheinen würde, wobei insbesondere ein großer zeitlicher Abstand zwischen den einzelnen Vorkommnissen die Einheit des geschichtlichen Vorgangs beseitigen kann (BayVGH, U.v. 06.08.2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 11 CS 15.1499

    Fahrerlaubnisentziehung; Trunkenheitsfahrten; Tilgungsfristen; Hemmung;

    Auch der Schluss auf die Nichteignung wird nicht im Wege einer Ermessensentscheidung getroffen (BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 22; B.v. 11.5.2012 - 11 CS 12.752 - juris Rn. 24), sondern § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV enthält einen Grundsatz der Beweiswürdigung (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 11 FeV Rn. 51).
  • VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 CS 16.309

    Keine Fahreignung bei fehlender Beibringung eines angeforderten Gutachtens

  • VGH Bayern, 30.09.2015 - 11 ZB 15.1591

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug; Anordnung eines

  • VG Würzburg, 23.01.2014 - W 6 S 13.1279

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach 18 Punkten

  • VG München, 10.10.2014 - M 6a S 14.3110

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

  • VG München, 13.05.2019 - M 6 K 19.1563

    Entziehung der Fahrerlaubnis infolge psychischer Erkrankung

  • VG München, 21.11.2016 - M 26 K 16.1079

    Medizinisch-psychologisches Gutachten im Wiedererteilungsverfahren nach

  • VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 12.1506

    Tschechischer Führerschein mit tschechischem Wohnsitz

  • VG München, 06.06.2016 - M 26 K 15.3384

    Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung - Zweifel an der Fahreignung auf

  • VG München, 17.07.2014 - M 6a S 14.1750

    Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VG Augsburg, 26.08.2013 - Au 7 S 13.1200

    Alkoholfahrt mit dem Fahrrad (1,94 Promille); Anforderung eines

  • VG Halle, 16.05.2013 - 7 B 86/13

    Ermessensfehlerhafte Gutachtenanforderung wegen der Besorgnis charakterlicher

  • VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 10 S 14.00562

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis auf Probe; erneute Zuwiderhandlung

  • VG München, 22.10.2013 - M 6a S 13.3066

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

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