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   BVerwG, 10.11.1993 - 11 B 128.93   

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BVerwG, 10.11.1993 - 11 B 128.93 (https://dejure.org/1993,11496)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1993 - 11 B 128.93 (https://dejure.org/1993,11496)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1993 - 11 B 128.93 (https://dejure.org/1993,11496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende ausdrückliche Formulierung der Rechtsfrage, die höchstrichtlerlich geklärt werden soll - Klärung der geltenden Grundsätze bei der Prüfung der theoretischen Kenntnisse eines Fahrerlaubniserwerbers - Ansetzen der vollen Fehlerpunktzahl, wenn die Prüfungsfrage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 11 B 128.93
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - (BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81]) ausgeführt hat, soll die theoretische Prüfung, die aus Anlaß eines vorausgegangenen verkehrsrechtlich auffälligen Verhaltens des Betroffenen angeordnet wird, klären, ob er noch über das Verkehrswissen verfügt, das für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr notwendig ist; er erweist sich als ungeeignet, wenn er Prüfungsfragen, die für die Verkehrssicherheit unmittelbare Bedeutung haben, mehrfach falsch beantwortet und dadurch - bereits für sich allein oder im Zusammenhang mit seinem Verkehrsverhalten - eine unzureichende Fähigkeit in der Kenntnis und Anwendung sicherheitserheblicher Verkehrsvorschriften zeigt.

    Das Prüfungsergebnis darf vom Gericht nämlich nicht nach dem Punkteschema der Prüfungsrichtlinien, sondern muß in Würdigung der individuellen Prüfungsleistung des Betroffenen beurteilt werden; an die Wertung des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers (§ 15 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVZO), namentlich an die von ihm angesetzte Zahl der Fehlerpunkte und die von ihm gezogene Schlußfolgerung über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung, ist das Gericht nicht gebunden (BVerwGE 65, 157 [BVerwG 18.03.1982 - 7 C 69/81]).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 32.92

    Prüfungsrecht - Ungewöhnliche persönliche Belastungen - Vorverfahren

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 11 B 128.93
    "von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1982 und den Entscheidungen 6 C 38.92, 6 C 32.92 und 6 C 35.92 ab".
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 11 B 128.93
    "von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1982 und den Entscheidungen 6 C 38.92, 6 C 32.92 und 6 C 35.92 ab".
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 11 B 128.93
    "von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1982 und den Entscheidungen 6 C 38.92, 6 C 32.92 und 6 C 35.92 ab".
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 11 B 128.93
    (BVerfGE 84, 34 ), sowie zweitens die Frage, ob die volle Fehlerpunktzahl angesetzt werden darf, wenn die Prüfungsfrage zwar nicht vollständig, aber doch teilweise richtig beantwortet worden ist.
  • BVerwG, 12.12.1972 - III CB 27.72

    Fehlerhafte Anwendung der Regeln über die Beweislast eine materielle Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 11 B 128.93
    Soweit die Beschwerde vorträgt, das Berufungsgericht habe dem Kläger zu Unrecht die Beweislast dafür aufgebürdet, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sei, macht sie keinen Mangel des berufungsgerichtlichen Verfahrens geltend; denn die Frage wer im Einzelfall die materielle Beweislast zu tragen hat, ist nach materiellem Recht zu beantworten (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 3 CB 27.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 100).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 19 A 1509/01

    Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung; Voraussetzung für die Befähigung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, BVerwGE 65, 157 (164 f.) = NJW 1982, 2885 (2887) und Beschluss vom 10. November 1993 - 11 B 128.93 - ferner zur Anordnung der Gutachtenbeibringung als vorbereitende Maßnahme der Sachverhaltsaufklärung OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 -, VRS 100, 394 ff., m.w.N.
  • VG Cottbus, 06.03.2008 - 3 L 460/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem - Tilgung vor Abschluss des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in einem Verfahren, welches die Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, regelmäßig also diejenige bei Erlass des Widerspruchsbescheides maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. Juni 2005 -3 C 25.04-, NZV 2005, 603; zu Maßnahmen wegen des Erreichens von Punkten nach § 15 b StVZO a.F.: Beschluss vom 10. November 1993 -11 B 128.93-, zitiert nach Juris; Urteil vom 18. März 1982 -7 C 69.81-, BVerwGE 65, 157).
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