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   VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1755   

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https://dejure.org/2017,20564
VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1755 (https://dejure.org/2017,20564)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.05.2017 - 11 B 16.1755 (https://dejure.org/2017,20564)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 11 B 16.1755 (https://dejure.org/2017,20564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 2 Abs. 8, § 3 Abs. 1; FeV § 13 S. 1 Nr. 1, § 46 Abs. 1, Abs. 3
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer vor zehn Jahren gutachterlich attestierten Alkoholabhängigkeit; Grundsätze zur gerichtlichen Beurteilung des Vorliegens einer weiterhin bestehenden Alkoholabhängigkeit z. Ztpkt. der zuletzt ...

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Alkoholabhängigkeit; Ärztliches Gutachten mit der Diagnose einer vor ca. zehn Jahren entstandenen Alkoholabhängigkeit (entgegen früherem Fahreignungsgutachten); Kraftfahreignung; Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer vor zehn Jahren gutachterlich attestierten Alkoholabhängigkeit; Grundsätze zur gerichtlichen Beurteilung des Vorliegens einer weiterhin bestehenden Alkoholabhängigkeit z. Ztpkt. der zuletzt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.10.2015 - 3 B 31.15

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1755
    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Betreffende bereits mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (BVerwG, B.v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216).
  • VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.1868

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholabhängigkeit; Wiedererteilung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1755
    Um eine dahingehende Diagnose zu stellen, bedarf es keiner prognostischen Überlegungen, sondern der Ermittlung und Bewertung anamnestischer und aktuell vorliegender (sozial-)medizinischer Gegebenheiten (BayVGH, B.v. 9.12.2014 - 11 CS 14.1868 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 27.03.2017 - 11 CS 17.420

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verdacht auf Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1755
    Ohne Berücksichtigung weiterer Umstände sprechen erst BAK-Werte ab 3, 0 %o nach medizinischen Erkenntnissen für eine entsprechende Toleranzentwicklung und damit für eine Alkoholabhängigkeit (vgl. Beurteilungskriterien - Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie, DGVP, und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, DGVM, 3. Aufl. 2013 - Kriterium A 1.2 N D1, S. 123; BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 11 CS 17.420 - juris Rn. 16; B.v. 2.9.2016 - 11 ZB 16.1359 - juris Rn. 21; B.v. 2.7.2013 - 11 CS 13.1064 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1755
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 13), hier also des Erlasses des Widerspruchsbescheids am 14. Januar 2016.
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - 11 CS 13.1064

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines Gutachtens; Anhaltspunkte für

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1755
    Ohne Berücksichtigung weiterer Umstände sprechen erst BAK-Werte ab 3, 0 %o nach medizinischen Erkenntnissen für eine entsprechende Toleranzentwicklung und damit für eine Alkoholabhängigkeit (vgl. Beurteilungskriterien - Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie, DGVP, und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, DGVM, 3. Aufl. 2013 - Kriterium A 1.2 N D1, S. 123; BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 11 CS 17.420 - juris Rn. 16; B.v. 2.9.2016 - 11 ZB 16.1359 - juris Rn. 21; B.v. 2.7.2013 - 11 CS 13.1064 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1755
    Nach den Begutachtungsleitlinien für Kraftfahreignung (Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, gültig ab 1.5.2014 Abschnitt 3.13.2, insoweit identisch mit den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, Stand 2.11.2009 Abschnitt 3.11.2), die Grundlage der Beurteilung sind (vgl. § 11 Abs. 5 FeV i.V.m. Anlage 4a und BVerwG, U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 19) soll gemäß den diagnostischen Leitlinien nach ICD-10 (Kapitel V, Internationale Klassifikation psychischer Störungen ICD-10) die sichere Diagnose "Abhängigkeit" nur gestellt werden, wenn irgendwann während des letzten Jahres drei oder mehr der dort genannten sechs Kriterien gleichzeitig vorhanden waren (1. starker Wunsch oder eine Art Zwang, psychotrope Substanzen zu konsumieren; 2. verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums; 3. körperliches Entzugssyndrom bei Beendigung oder Reduktion des Konsums; 4. Nachweis einer Toleranz; 5. fortschreitende Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Substanzkonsums; 6. anhaltender Substanzkonsum trotz des Nachweises eindeutig schädlicher Folgen, die dem Betroffenen bewusst sind).
  • VGH Bayern, 02.09.2016 - 11 ZB 16.1359

    Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu

    Auszug aus VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1755
    Ohne Berücksichtigung weiterer Umstände sprechen erst BAK-Werte ab 3, 0 %o nach medizinischen Erkenntnissen für eine entsprechende Toleranzentwicklung und damit für eine Alkoholabhängigkeit (vgl. Beurteilungskriterien - Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie, DGVP, und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, DGVM, 3. Aufl. 2013 - Kriterium A 1.2 N D1, S. 123; BayVGH, B.v. 27.3.2017 - 11 CS 17.420 - juris Rn. 16; B.v. 2.9.2016 - 11 ZB 16.1359 - juris Rn. 21; B.v. 2.7.2013 - 11 CS 13.1064 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 19.12.2019 - AN 10 S 19.01995

    Voraussetzungen der Gutachtensanforderung bei Verdacht einer Ungeeignetheit zum

    Hingewiesen werde auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München vom 16. Mai 2017, Aktenzeichen 11 B 16.1755, wonach eine taugliche Begutachtung zur Frage der Alkoholabhängigkeit eine vertiefte Exploration oder Anamnese zum aktuellen Trinkverhalten voraussetze.

    Der hierbei vorgenommene Verweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Mai 2017 (11 B 16.1755), wonach eine taugliche Begutachtung zur Frage der Alkoholabhängigkeit eine vertiefte Exploration oder Anamnese zum aktuellen Trinkverhalten voraussetze, geht fehl.

    Der hierbei vorgenommene Verweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Mai 2017 (11 B 16.1755), wonach eine taugliche Begutachtung zur Frage der Alkoholabhängigkeit eine vertiefte Exploration oder Anamnese zum aktuellen Trinkverhalten voraussetze, geht fehl.

  • VGH Bayern, 11.09.2018 - 11 CS 18.1708

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Eine hinreichend feststehende und nicht überwundene Alkoholabhängigkeit hat damit zwangsläufig die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1755 - juris Rn. 23; B.v. 24.7.2018 - 11 CS 17.2152 - juris Rn. 11).

    Nach den für die Begutachtungsstellen entwickelten Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie [DGVP], Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin [DGVM], 3. Aufl. 2013, S. 97, 119, Kriterium A 1.2 N) ist die Tatsache, dass eine Alkoholabhängigkeit bereits extern (nachvollziehbar) diagnostiziert wurde, ein Kriterium für ihr Vorliegen, insbesondere wenn die Diagnose von einer suchttherapeutischen Einrichtung gestellt oder eine Entgiftung durchgeführt wurde (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1755 - juris Rn. 38).

  • VG Bayreuth, 13.02.2020 - B 1 K 18.629

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit - Anfechtungsklage

    Eine hinreichend feststehende und nicht überwundene Alkoholabhängigkeit hat damit zwangsläufig die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1755 - juris Rn. 23; B.v. 24.7.2018 - 11 CS 17.2152 - juris Rn. 11).

    Nach den für die Begutachtungsstellen entwickelten Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie [DGVP], Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin [DGVM], 3. Aufl. 2013, S. 97, 119, Kriterium A 1.2 N) ist die Tatsache, dass eine Alkoholabhängigkeit bereits extern (nachvollziehbar) diagnostiziert wurde, ein Kriterium für ihr Vorliegen, insbesondere wenn die Diagnose von einer suchttherapeutischen Einrichtung gestellt oder eine Entgiftung durchgeführt wurde (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1755 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 06.10.2020 - 11 CS 20.1581

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Eine hinreichend feststehende und nicht überwundene Alkoholabhängigkeit hat damit zwangsläufig die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge, ohne dass es hierfür der Abklärung durch ein Fahreignungsgutachten bedarf (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1755 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 19.11.2019 - 11 C 19.2163

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens -

    Ohne Berücksichtigung weiterer Umstände sprechen BAK-Werte ab drei Promille nach medizinischen Erkenntnissen für eine entsprechende Toleranzentwicklung und damit für eine Alkoholabhängigkeit (vgl. Haffner/Brenner-Harmann/Musshoff in Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, S. 283 f.; Beurteilungskriterien - Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie, DGVP, und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, DGVM, 3. Aufl. 2013 - Kriterium A 1.2 N D1, S. 123; BayVGH, B.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1755 - juris Rn. 27; B.v. 27.3.2017 - 11 CS 17.420 - juris Rn. 16; B.v. 2.9.2016 - 11 ZB 16.1359 - juris Rn. 21; B.v. 2.7.2013 - 11 CS 13.1064 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 11 C 17.2183

    Gutachtensanordnung - Alkoholmissbrauch und psychische Erkrankung

    Bei alkoholabhängigen Personen besteht krankheitsbedingt jederzeit die Gefahr eines Kontrollverlusts und der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (BayVGH, U.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1755 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 12.06.2019 - 11 ZB 19.627

    Voraussetzungen für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit

    Eine hinreichend feststehende und nicht überwundene Alkoholabhängigkeit hat damit zwangsläufig die Entziehung oder Versagung der Fahrerlaubnis zur Folge (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1755 - juris Rn. 23; B.v. 24.7.2018 - 11 CS 17.2152 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.06.2018 - 11 CS 17.2466

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholabhängigkeit

    Eine hinreichend feststehende und nicht überwundene Alkoholabhängigkeit hat damit zwangsläufig die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge (vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1755 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 21.1336

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit - einstweiliger

    Eine hinreichend feststehende und nicht überwundene Alkoholabhängigkeit hat damit zwangsläufig die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 11 Abs. 7 FeV ohne Anordnung zur Beibringung des Gutachtens zur Folge (stRspr, vgl. BayVGH, U.v. 16.5.2017 - 11 B 16.1755 - juris Rn. 23, B.v. 6.10.2020 - 11 CS 20.1581 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - 16 B 351/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen von Kfz

    Zu den Kriterien für eine belastbare Diagnose einer Alkoholabhängigkeit, Schubert/Dittmann/ Brenner-Hartmann, Beurteilungskriterien, 3. Aufl. 2013, S. 119 f. (Kap. 5, Kriterien A 1.1 N und A 1.2 N); vgl. zu den Anforderungen an ein die Alkoholabhängigkeit belegendes ärztliches Gutachten Bay. VGH, Urteil vom 16. Mai 2017 - 11 B 16.1755 -, juris, Rn. 24 f. und 30 ff.; vgl. zu den Voraussetzungen für die Annahme einer Alkoholabhängigkeit ferner OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 16 E 1083/15 -.
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