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   BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95   

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https://dejure.org/1995,1808
BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95 (https://dejure.org/1995,1808)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1995 - 11 B 18.95 (https://dejure.org/1995,1808)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - 11 B 18.95 (https://dejure.org/1995,1808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen für das Vorliegen eines Verkehrsverstoßes von einigem Gewicht - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3402
  • NVwZ 1996, 180 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (§ 108 Abs. 2 VwGO; BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90

    Umfang der Rundfunkfreiheit und Zugang zur Rundfunkveranstaltung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95
    Entgegen der Meinung der Beschwerde macht auch der Verzicht auf die im Ermessen der Behörde stehende, von einer Interessenabwägung abhängige Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO (hierzu BVerfG NVwZ-RR 1991, 365 [BVerfG 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90]) die Fahrtenbuchauflage selbst nicht rechtswidrig (vgl.Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - NJW 1979, 1054 ).
  • BVerwG, 14.02.1979 - 1 C 20.77

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs innerhalb einer Revision - Verspätetes

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95
    Ist zur Terminszeit ein geladener Beteiligter bzw. sein Prozeßbevollmächtigter nicht anwesend, so liegt es grundsätzlich im Ermessen des Vorsitzenden, ob er zur festgesetzten Zeit die mündliche Verhandlung eröffnet oder je nach den Umständen des Einzelfalls noch eine gewisse Zeit zuwartet (vgl.Urteil vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107;Beschluß vom 10. Juli 1985 - BVerwG 2 B 43.85 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95
    Die Beschwerde hat ferner keinen Erfolg, soweit sie eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 = VRS 64, 466 ) geltend macht.
  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 43.85

    Rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Verwaltungsgerichtsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95
    Ist zur Terminszeit ein geladener Beteiligter bzw. sein Prozeßbevollmächtigter nicht anwesend, so liegt es grundsätzlich im Ermessen des Vorsitzenden, ob er zur festgesetzten Zeit die mündliche Verhandlung eröffnet oder je nach den Umständen des Einzelfalls noch eine gewisse Zeit zuwartet (vgl.Urteil vom 14. Februar 1979 - BVerwG 1 C 20.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 107;Beschluß vom 10. Juli 1985 - BVerwG 2 B 43.85 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 11 C 3.94

    Fahrerlaubnis auf Probe - Nachschulungsanordnung - Verzicht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95
    Daß dies aus rechtsstaatlichen Gründen nicht in Betracht kommt, hat der Senat bereits in seinemUrteil vom 22. März 1995 - BVerwG 11 C 3.94 - für Nachschulungsanordnungen entschieden.
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95
    Entgegen der Meinung der Beschwerde macht auch der Verzicht auf die im Ermessen der Behörde stehende, von einer Interessenabwägung abhängige Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO (hierzu BVerfG NVwZ-RR 1991, 365 [BVerfG 19.02.1991 - 1 BvR 1548/90]) die Fahrtenbuchauflage selbst nicht rechtswidrig (vgl.Urteil vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 7 C 77.74 - NJW 1979, 1054 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 8 S 2910/10

    Nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz von Industriebetrieben

    Soweit die Vollzugsanordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Ermessen der Behörde steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.07.1995 - 11 B 18.95 - NJW 1995, 3402; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.02.1993 - 4 M 146/92 - NVwZ-RR 1993, 437; Schoch in Schoch/Schmidt/Aßmann-Pietzner, VwGO § 80 Rn. 142 und 159), kann dahinstehen, inwieweit dessen Ausübung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - gesonderter - gerichtlicher Kontrolle unterliegt (siehe dazu OVG Schleswig-Holstein, a.a.O. sowie Kopp, VwGO, 16. Auflage § 80 Rn. 149).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Da bei der Berechnung des Zeitraums diejenigen Zeiten außer Acht bleiben, in denen der Fahrzeughalter etwa die sich aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht ergebenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpft und dadurch selbst Anlass zu einer Verzögerung des Erlasses der Fahrtenbuchauflage bietet (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.1995 - 11 C 3.94 -, NZV 1995, 370, juris Rdn. 9; Beschl. v. 12.7.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402, juris Rdn. 3; Beschl. d. Sen. v. 14.1.2013 - 12 LA 299/11 -, m.w.N.), ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens abzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2017 - 8 A 671/16

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2995 - 11 B 18.95 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 8 A 562/13 -, NWVBl 2014, 191 = juris Rn. 21 f. m. w. N.
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