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   BVerwG, 22.12.1994 - 11 B 184.94   

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https://dejure.org/1994,13502
BVerwG, 22.12.1994 - 11 B 184.94 (https://dejure.org/1994,13502)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1994 - 11 B 184.94 (https://dejure.org/1994,13502)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - 11 B 184.94 (https://dejure.org/1994,13502)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung der Frage zur Zulässigkeit des Entzuges der Fahrerlaubnis nach zwei Jahren ohne weitere Verkehrsauffälligkeiten - Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1994 - 11 B 107.94

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 11 B 184.94
    Nach der letzten Behördenentscheidung liegende Umstände sind daher nicht für die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung maßgebend, sondern wirken sich allenfalls für das Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aus (vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 16. Dezember 1994 - BVerwG 11 B 107.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1958 - I B 137.56

    Möglichkeit des Entzuges einer erteilten Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 11 B 184.94
    Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß eine rechtswidrige Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis keinen "Vertrauensschutz" begründet, daß vielmehr auch bei unverändertem Sachverhalt die zu Unrecht wiedererteilte Fahrerlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 StVG entzogen werden muß (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 1958 - BVerwG 1 B 137.56 - und vom 27. Dezember 1967 - BVerwG 7 B 122.65 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 3 und 28).
  • BVerwG, 27.12.1967 - VII B 122.65
    Auszug aus BVerwG, 22.12.1994 - 11 B 184.94
    Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß eine rechtswidrige Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis keinen "Vertrauensschutz" begründet, daß vielmehr auch bei unverändertem Sachverhalt die zu Unrecht wiedererteilte Fahrerlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 StVG entzogen werden muß (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 1958 - BVerwG 1 B 137.56 - und vom 27. Dezember 1967 - BVerwG 7 B 122.65 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 3 und 28).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Danach liegende Umstände - etwa die nachträgliche Vorlage eines für den Betroffenen günstigen Sachverständigengutachtens - sind daher nicht für die Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung maßgebend, sondern können sich ggf. erst in einem Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auswirken (vgl. BVerwGE 11, 334 (336) [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59]; 42, 206 (209) [BVerwG 17.05.1973 - V C 108/72]; 51, 359 (361) [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 29.92 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 20; Beschlüsse vom 31. Juli 1985 - BVerwG 7 B 123.85 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 73 und vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 11 B 184.94 -).
  • BVerwG, 21.09.1995 - 11 B 121.95

    Kosten für ein angefordertes Gutachten - Berücksichtigung der wirtschaftlichen

    Nach der letzten Behördenentscheidung liegende Umstände sind daher nicht für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Entziehungsverfügung maßgebend, sondern können sich gegebenenfalls erst für das Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auswirken (vgl. BVerwGE 11, 334 [BVerwG 13.01.1961 - VII C 233/59]; 42, 206 [BVerwG 17.05.1973 - V C 108/72]; 51, 359 [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74]; Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 29.92 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 20; Beschlüsse vom 31. Juli 1985 - BVerwG 7 B 123.85 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 68 und vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 11 B 184.94 -).
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