Rechtsprechung
BVerwG, 19.10.1994 - 11 B 186.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Trennung der Verfahren der Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.07.1994 - 11 B 94.362
- VGH Bayern, 14.07.1994 - 11 B 94.362
- BVerwG, 19.10.1994 - 11 B 186.94
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 123.85
Letzter maßgeblicher Zeitpunkt zur Behebung von Eignungszweifeln ist der …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1994 - 11 B 186.94
Diese Beurteilung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 7 B 123.85 - m.w.N.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1994 - 11 B 186.94
Um dies gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, muß zumindest diese Rechtsfrage bezeichnet und ein Hinweis auf den Grund gegeben werden, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 6898/95
Straßenverkehrsrecht: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Rücknahme einer …
BVerwG, Beschluß vom 19.10.1994 - 11 B 186.94 -, JURIS. - VG München, 20.06.2012 - M 6a K 11.4207
Entziehung der Fahrerlaubnis
Die vom Kläger nachträglich erklärte Bereitschaft, sich nunmehr einer Begutachtung zu unterziehen, ist daher im hier vorliegenden Verfahren rechtlich nicht relevant (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Bundesverwaltungsgericht v. 19.10.1994, 11 B 186/94 - Juris).