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   BVerwG, 19.10.1994 - 11 B 186.94   

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https://dejure.org/1994,14530
BVerwG, 19.10.1994 - 11 B 186.94 (https://dejure.org/1994,14530)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1994 - 11 B 186.94 (https://dejure.org/1994,14530)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1994 - 11 B 186.94 (https://dejure.org/1994,14530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Trennung der Verfahren der Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 123.85

    Letzter maßgeblicher Zeitpunkt zur Behebung von Eignungszweifeln ist der

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1994 - 11 B 186.94
    Diese Beurteilung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 7 B 123.85 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1994 - 11 B 186.94
    Um dies gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, muß zumindest diese Rechtsfrage bezeichnet und ein Hinweis auf den Grund gegeben werden, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 6898/95

    Straßenverkehrsrecht: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Rücknahme einer

    BVerwG, Beschluß vom 19.10.1994 - 11 B 186.94 -, JURIS.
  • VG München, 20.06.2012 - M 6a K 11.4207

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Die vom Kläger nachträglich erklärte Bereitschaft, sich nunmehr einer Begutachtung zu unterziehen, ist daher im hier vorliegenden Verfahren rechtlich nicht relevant (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Bundesverwaltungsgericht v. 19.10.1994, 11 B 186/94 - Juris).
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