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   VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274   

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VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274 (https://dejure.org/2020,414)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.01.2020 - 11 B 19.1274 (https://dejure.org/2020,414)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 11 B 19.1274 (https://dejure.org/2020,414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 28 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 4, § 29 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 2 lit. a, Abs. 5 S. 2, Abs. 6 S. 1 ,S. 3, Abs. 7 S. 1, S. 2; FeV § 3 Abs. 1, Abs. 2, § 11 Abs. 8, § 13 S. 1 Nr. 2 lit. c, d
    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • rewis.io

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Dauerverwaltungsakt Maßgeblicher; Zeitpunkt der gerichtlichen Überprüfung; Tilgung der Anlasstat; Anordnung eines medizinischpsychologischen Gutachtens vor der Tilgung; Fahrerlaubnis; Fahreignung; Eintragung; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbot der Lenkung von Fahrrad, Mofa oder Fuhrwerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.) und kein Grund gegeben ist, ein Gutachten nicht vorzulegen (vgl. Dauer a.a.O. § 11 FeV Rn. 51 m.w.N.).

    Die Rechtmäßigkeit einer Gutachtensanordnung bemisst sich dabei zum Zeitpunkt ihres Erlasses (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 14; B.v. 21.5.2012 - 3 B 65.11 - DAR 2012, 482; Dauer a.a.O. § 11 FeV Rn. 55; Hahn/Kalus in Münchner Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, § 11 FeV Rn. 115 m.w.N.) und wird durch eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich nicht rechtswidrig (so aber OVG NW, U.v. 23.10.1980 - 12 A 2981/79 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes im Hinblick auf eine Ausreise nach

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274
    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage richtet sich regelmäßig nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2019 - 6 C 8.18 - juris Rn. 16; U.v. 30.10.1969 - VIII C 112.67 u.a. - BVerwGE 34, 155 = juris Rn. 12; Schübel-Pfister a.a.O. § 113 Rn. 55 m.w.N.; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/vonAlbedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Auflage 2018, § 113 Rn. 34, 37; Riese in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Juli 2019, § 113 Rn. 236).

    Aus dem materiellen Recht ergibt sich auch kein anderer Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung, denn in den einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist kein Verfahren normiert, wie die Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wiedererlangt oder eine diesbezügliche Untersagungsverfügung wieder aus der Welt geschafft werden kann, wie dies z.B. bei einer Gewerbeuntersagung in § 35 Abs. 6 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) und bei einer Beschränkung eines Passes in § 7 Abs. 2 Satz 3 des Passgesetzes (PassG) geregelt ist und das eine Abweichung von der Grundregel bei Dauerverwaltungsakten rechtfertigen würde (vgl. zur Gewerbeuntersagung BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 Leitsatz 2; zur Beschränkung eines Passes BVerwG, U.v. 29.5.2019 - 6 C 8.18 - InfAuslR 2019, 404 Rn. 16 ff.).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274
    Es kann daher dahinstehen, ob die Anordnung einer medizinischpsychologischen Untersuchung stets ausscheidet, wenn die Tat wegen Zeitablaufs getilgt ist (so wohl BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 21.04 - DAR 2005, 578 = juris, Leitsatz) oder ob nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d, § 14 Abs. 2 Nr. 1 oder § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 FeV auch die bloße Eintragung der Entziehung der Fahrerlaubnis zur Anordnung eines Gutachtens ausreicht.
  • VGH Bayern, 20.06.2018 - 11 CS 18.1027

    Aussagekraft eines Gutachtens über Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274
    Es trifft zwar zu, dass bei Vorlage eines negativen Gutachtens und darauf gestützter Eintragung eines unanfechtbaren Verbots, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen (vgl. § 28 Abs. 3 Nr. 4 StVG), dieses negative Gutachten grundsätzlich als eigenständige Tatsache (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2018 - 11 CS 18.1027 - juris Rn. 9) solange verwertbar ist, wie das Verbot im Fahreignungsregister eingetragen ist (vgl. § 2 Abs. 9 Satz 2 und 3 StVG).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274
    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage richtet sich regelmäßig nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht (vgl. BVerwG, U.v. 29.5.2019 - 6 C 8.18 - juris Rn. 16; U.v. 30.10.1969 - VIII C 112.67 u.a. - BVerwGE 34, 155 = juris Rn. 12; Schübel-Pfister a.a.O. § 113 Rn. 55 m.w.N.; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/vonAlbedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Auflage 2018, § 113 Rn. 34, 37; Riese in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Juli 2019, § 113 Rn. 236).
  • BVerwG, 21.05.2012 - 3 B 65.11

    Eintragung im Verkehrszentralregister; Übergangsvorschrift; Tilgung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274
    Die Rechtmäßigkeit einer Gutachtensanordnung bemisst sich dabei zum Zeitpunkt ihres Erlasses (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 14; B.v. 21.5.2012 - 3 B 65.11 - DAR 2012, 482; Dauer a.a.O. § 11 FeV Rn. 55; Hahn/Kalus in Münchner Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, § 11 FeV Rn. 115 m.w.N.) und wird durch eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich nicht rechtswidrig (so aber OVG NW, U.v. 23.10.1980 - 12 A 2981/79 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 15.03.2019 - 11 CS 19.199

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen der Punktegrenze

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274
    Unabhängig davon, ob eine Verwirkung im Rahmen sicherheitsrechtlicher Befugnisse überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2019 - 11 CS 19.199 - juris Rn. 13 m.w.N.), ist durch die Untätigkeit der Beklagten nach Erlass der ersten drei Gutachtensanordnungen beim Kläger kein Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen worden, dass eine Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nicht mehr erfolgen werde.
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274
    Mit dem Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, wird keine Erlaubnis zum Erlöschen gebracht (vgl. zur Fahrerlaubnis BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - juris Rn. 12 m.w.N.), sondern eine ohne weiteres und für jede natürliche Person zulässige Teilnahme am Straßenverkehr gemäß § 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl I S. 1980), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Dezember 2019 (BGBl I S. 2937), untersagt.
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274
    Aus dem materiellen Recht ergibt sich auch kein anderer Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung, denn in den einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist kein Verfahren normiert, wie die Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wiedererlangt oder eine diesbezügliche Untersagungsverfügung wieder aus der Welt geschafft werden kann, wie dies z.B. bei einer Gewerbeuntersagung in § 35 Abs. 6 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) und bei einer Beschränkung eines Passes in § 7 Abs. 2 Satz 3 des Passgesetzes (PassG) geregelt ist und das eine Abweichung von der Grundregel bei Dauerverwaltungsakten rechtfertigen würde (vgl. zur Gewerbeuntersagung BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 Leitsatz 2; zur Beschränkung eines Passes BVerwG, U.v. 29.5.2019 - 6 C 8.18 - InfAuslR 2019, 404 Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 2 B 40.15

    Anforderungen an den Berufungsantrag; zum Begriff des Verfahrensmangels; zur Rüge

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274
    Der Berufungsantrag ist unter Heranziehung der Berufungsgründe auszulegen und braucht nicht zwingend ausdrücklich oder förmlich gestellt werden, sondern es genügt, wenn sich der Inhalt des Berufungsantrags aus dem fristgerechten Berufungsvorbringen ergibt (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 124a Rn. 25; BVerwG, B.v. 30.6.2016 - 2 B 40.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

  • VGH Bayern, 16.05.2017 - 11 B 16.1619

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt

  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 22 ZB 12.949

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht

    Hierzu werde auf Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20) Bezug genommen.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, da es sich bei der Untersagung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - BVerwGE 171, 1 Rn. 9 ff.; BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - ZfSch 2020, 175 Rn. 18 ff.).

  • VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112

    Fahreignungszweifel nach Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis

    Gemäß der Verordnungsbegründung zu § 3 FeV gilt diese Vorschrift für Personen, die kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führen, sondern in anderer Weise am Straßenverkehr teilnehmen, z.B. für Fahrrad- und Mofafahrer und Lenker von Fuhrwerken (vgl. BR-Drs. 443/98, S. 237; BayVGH, B.v. 31.1.2020 - 11 ZB 19.2322 - juris Rn. 14; U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 23; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 3 FeV Rn. 10).

    Ungeachtet dessen, dass über eine Anfechtungsklage zu entscheiden ist, ist der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Zeitpunkt hier der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - juris Rn. 10 ff.; BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 18 ff. jeweils m.w.N.), denn bei der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt.

    Die Vorschriften dürfen jedoch ihrem Wortlaut sowie Sinn und Zweck nach nicht nur auf das Führen von Kraftfahrzeugen bezogen sein (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 28).

    Zwar wurden an der Rechtmäßigkeit des § 3 FeV teilweise in der jüngeren Rechtsprechung Zweifel geäußert (z.B. BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 21.968 - juris Rn. 15; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 14 ff.; U.v. 17.01.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 22ff.; BVerwG, U.v. 04.12.2020 - 3 C 5.20 - juris, Rn. 32 ff).

  • VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 7 K 21.2287

    Fahrerlaubnis, Untersagung, Fahreignung, Bescheid, Gefahrenabwehr,

    Aus dem materiellen Recht ergibt sich auch kein anderer Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung, denn in den einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist kein Verfahren normiert, wie die Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wiedererlangt oder eine diesbezügliche Untersagungsverfügung wieder aus der Welt geschafft werden kann, wie dies z.B. bei einer Gewerbeuntersagung in § 35 Abs. 6 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) und bei einer Beschränkung eines Passes in § 7 Abs. 2 Satz 3 des Passgesetzes (PassG) geregelt ist und das eine Abweichung von der Grundregel bei Dauerverwaltungsakten rechtfertigen würde (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 20 f. m.w.N.).

    Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeworfene und vom Bundesverwaltungsgericht aufgegriffene, aber letztlich offen gelassene Frage, ob die Regelung des § 3 FeV in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y StVG a.F. eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet (BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - juris Rn. 32 ff.; BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 22 ff.; B.v. 8.6.2021 - 11 CS 21.968 - juris Rn. 14 ff.; offenlassend ebenfalls OVG Saarland, B.v. 3.5.2021 -1 B 30/21 - juris Rn. 33 ff.; kritisch auch Rebler/Müller, DAR 2014, 690, 694 ff.),hat sich zwar nicht durch die Neufassung des § 6 StVG durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) erledigt.

    Die Berufung wird im Hinblick auf die ober- und höchstrichterlich geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ermächtigungssowie Rechtsgrundlage (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - juris Rn. 32 ff.; BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 22 ff.; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 14 ff.), die bisher - soweit ersichtlich - nicht in einem Hauptsacheverfahren durch die genannten Gerichte geklärt worden sind, wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 124a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen.

  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 11 CS 23.125

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Entziehung der

    Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 153a Abs. 1 StPO steht dem nicht gleich (BayVGH, B.v. 7.1.2020 a.a.O. Rn. 15).

    a) Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist insoweit der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - BVerwGE 171, 1 Rn. 10 ff.; BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - DAR 2020, 159 = juris Rn. 17 ff.).

  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 11 B 22.1153

    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei vorangegangener Entziehung wegen

    Der Leitsatz des Urteils könnte zwar für die Auffassung des Verwaltungsgerichts streiten (vgl. dazu BayVGH, B.v. 17.10.2019 - 11 CE 19.1480 - NJW 2020, 256 Rn. 25; B.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - DAR 2020, 159 = juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 21.968

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge wegen Drogenkonsums

    Für die Rechtmäßigkeit der Untersagung als Dauerverwaltungsakt ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - juris Rn. 10 ff.; BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - zfs 2020, 175 Rn. 18 ff.).
  • VGH Bayern, 06.04.2020 - 11 CS 20.432

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Hinsichtlich der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge hat die Fahrerlaubnisbehörde - ohne dass ihr insoweit ein Ermessen zukommt - das Führen von Fahrzeugen oder Tieren zu untersagen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet dafür erweist (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - BeckRS 2020, 211 Rn. 23; B.v. 31.1.2020 - 11 ZB 19.2322 - juris Rn. 14 f.).

    Obwohl nach Ansicht des Senats die gerichtliche Überprüfung der Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, sondern zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Gerichts vorzunehmen ist (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2020 a.a.O. Rn. 18 ff.), kann die Beschwerde diesbezüglich keinen Erfolg haben.

  • VG Ansbach, 24.06.2021 - AN 10 S 21.00730

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    Gemäß der Verordnungsbegründung zu § 3 FeV gilt diese Vorschrift für Personen, die kein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug führen, sondern in anderer Weise am Straßenverkehr teilnehmen, z.B. für Fahrrad- und Mofafahrer, Lenker von Fuhrwerken oder von Elektrokleinstfahrzeugen i.S.v. § 1 Abs. 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 3 FeV Rn. 10; BR-Drucks. 443/98, S. 237; BayVGH, B.v. 31.1.2020 - 11 ZB 19.2322 - juris Rn. 14; B.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 23).

    Ist wegen Nichtvorlage eines zu Recht geforderten Gutachtens gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung zu schließen, so hat die Fahrerlaubnisbehörde allerdings - ohne dass ihr insoweit ein Ermessen zukommt - das Führen von Fahrzeugen oder Tieren zu untersagen (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2020 - 11 ZB 19.2322 - juris Rn. 14; B.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988

    Untersagung des Führens von Fahrrädern nach Trunkenheitsfahrt - einstweiliger

    a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - NJW 2021, 1970 = juris Rn. 10 ff.; BayVGH, U.v. 17.1.2020 - 11 B 19.1274 - ZfSch 2020, 175 = juris Rn. 18 ff. jeweils m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2021 - 7 L 901/21

    Fahrerlaubnisfreie Teilnahme am Straßenverkehr, Untersagung des Führens eines

    Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgeworfene und vom Bundverwaltungsgericht aufgegriffene, aber letztlich offen gelassenen Frage, ob die Regelung des § 3 FeV in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y StVG eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet, BayVGH, Urteil vom 17. Januar 2020 - 11 B 19.1274 -, juris, Rn. 22 ff.; BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2020 - 3 C 5.20 -, juris, Rn. 32 ff.; offenlassend ebenfalls OVG Saarland, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 1 B 30/21 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 11 CS 21.968 -, juris, Rn. 14 ff.; kritisch auch Rebler/Müller, DAR 2014, 690 (694 ff.), hat sich zwar nicht durch die Neufassung des § 6 StVG durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) erledigt.
  • VG Bayreuth, 29.12.2020 - B 1 S 20.1361

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz: Nichtbeibringung eines Gutachtens bei

  • VGH Bayern, 20.01.2022 - 11 CS 21.2856

    Einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • VGH Bayern, 31.01.2020 - 11 ZB 19.2322

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge - Berufungszulassung

  • OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringungsanordnung nach Führen eines Fahrrads

  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2023 - 7 L 1617/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Verfassungsmäßigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2020 - 9 A 2504/19

    Wirkung der Wiederaufnahme eines Straf- oder Bußgeldverfahrens auf

  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 S 21.203

    Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8

  • VG Würzburg, 04.02.2020 - W 6 S 20.203

    Sofortvollzug der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge bei

  • VG Ansbach, 28.08.2023 - AN 10 S 23.1022

    Fahrerlaubnisentzug wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen

  • VG München, 23.06.2021 - M 19 K 21.982

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

  • VG Köln, 14.04.2020 - 9 L 477/20
  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1109

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge (hier: E-Scooter),

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