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   BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00   

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BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00 (https://dejure.org/2000,1026)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.2000 - 11 B 26.00 (https://dejure.org/2000,1026)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - 11 B 26.00 (https://dejure.org/2000,1026)
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Auskunftsbegehren Luftsicherheitsgebühr

§ 44 Abs. 1 VwVfG, Art. 10 EG, keine Nichtigkeit eines Verwaltungsakts schon aufgrund eines Verstoßes gegen den Anwendungsvorrang von EG-Recht

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 2408/92; VwVfG § 44 Abs. 1
    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des Gemeinschaftsrechts

  • Wolters Kluwer

    Flugsicherheitsgebühr - Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Geltungsvorrang des Gemeinschaftsrechts

  • Judicialis

    VwVfG § 44 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2408/92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EWG) Nr. 2408/92; VwVfG § 44 Abs. 1
    Verwaltungsgebührenrecht; Verwaltungsverfahrensrecht - Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des Gemeinschaftsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1039
  • DÖV 2000, 1004
  • DÖV 2000, 1104
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - die hiergegen erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken verworfen.
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat u.a. durch Urteil vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 - (BVerwGE 95, 188 ff.) entschieden, daß diese Gebührenerhebung mit nationalem Recht in Einklang steht.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    Dies führt aber nicht dazu, daß jeder Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht als Nichtigkeitsgrund zu behandeln wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 3 C 3.95 - BVerwGE 104, 289 ).
  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, daß von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 1.96 - Buchholz 401.0 § 125 AO Nr. 1, S. 3 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    Dieser besagt nämlich nur, daß diejenigen Bestimmungen nationalen Rechts, die im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht stehen, einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1990 - BVerwG 3 C 77.87 - BVerwGE 87, 154 ).
  • BVerwG, 15.04.1994 - 3 B 23.94

    Klärungsbedürftigkeit als Voraussetzung für eine Beschwerde - Verhältnis von

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei der Durchführung von Gemeinschaftsrecht - soweit diesem nicht spezielle Regelungen zu entnehmen sind - die formellen und materiellen Bestimmungen des nationalen Rechts zur Anwendung kommen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. April 1994 - BVerwG 3 B 23.94 - Buchholz 451.90 Europ. Wirtschaftsrecht Nr. 128, S. 14, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - Rs C-290/91 - NVwZ 1993, 973).
  • EuGH, 27.05.1993 - C-290/91

    Peter / Hauptzollamt Regensburg

    Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei der Durchführung von Gemeinschaftsrecht - soweit diesem nicht spezielle Regelungen zu entnehmen sind - die formellen und materiellen Bestimmungen des nationalen Rechts zur Anwendung kommen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. April 1994 - BVerwG 3 B 23.94 - Buchholz 451.90 Europ. Wirtschaftsrecht Nr. 128, S. 14, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 27. Mai 1993 - Rs C-290/91 - NVwZ 1993, 973).
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Das ist anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 11 B 26/00 -, Rn. 8, juris).

    Es besteht weitgehend Einigkeit, dass es einen nichtigen Verwaltungsakt nur selten geben kann, weil Akte staatlicher Gewalt die Vermutung ihrer Gültigkeit in sich tragen (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 11 B 26/00 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Nichtigkeit eines Verwaltungsakts ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 11 B 26/00, NVwZ 2000, 1039, 1040).
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

    Nichtig ist ein Verwaltungsakt nach § 40 Abs. 1 SGB X aber nur, wenn er - anders als im vorliegenden Fall - an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist (dazu BAG 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 27 f.; 10. Mai 2012 -  8 AZR 434/11  - Rn. 46 ; 14. September 2011 -  10 AZR 466/10  - Rn. 22 ; BVerwG 11. Mai 2000 - 11 B 26.00  -; 17. Oktober 1997 -  8 C 1.96  - zu 1 der Gründe mwN; BSG 7. September 2006 - B 4 RA 43/05 R  - BSGE 97, 94 ) .
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