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   BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 4.00   

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https://dejure.org/2000,8512
BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 4.00 (https://dejure.org/2000,8512)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2000 - 11 B 4.00 (https://dejure.org/2000,8512)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2000 - 11 B 4.00 (https://dejure.org/2000,8512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Anforderungen an unbestimmte Rechtsbegriffe der betriebswirtschaftlichen Grundsätze für Kostenrechnung den im Verfassungsrang stehenden Grundsätze der Bestimmtheit der Norm und der Normklarheit - ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2000, 529
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.11.1998 - 8 B 173.98

    Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenkalkulation; Mehrkosten durch Privatisierung;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 4.00
    Die Beschwerde muß sich entgegenhalten lassen, daß die damit in Bezug genommene Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A) als solche keine revisible Rechtsnorm darstellt, sondern allenfalls den Charakter von Verwaltungsvorschriften besitzt (vgl. zur VOL/A BVerwG, Beschluß vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Nr. 91).
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 4.00
    Soweit die Beschwerde mit ihren Fragen Nr. 1 bis 3 die fehlerhafte Anwendung der sog. Baukoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 - ABl Nr. L 199/54) rügt, ist zwar die Prüfungskompetenz des Bundesverwaltungsgerichts gegeben, weil sich diese auch auf das Recht der Europäischen Union bezieht (vgl. BVerwGE 35, 277 f.; Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 3.99 - UA S. 8 ).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99

    Spielautomatensteuer rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 4.00
    Soweit die Beschwerde mit ihren Fragen Nr. 1 bis 3 die fehlerhafte Anwendung der sog. Baukoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 - ABl Nr. L 199/54) rügt, ist zwar die Prüfungskompetenz des Bundesverwaltungsgerichts gegeben, weil sich diese auch auf das Recht der Europäischen Union bezieht (vgl. BVerwGE 35, 277 f.; Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 3.99 - UA S. 8 ).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

    Das Europäische Gemeinschaftsrecht stellt Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO dar (Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 3.99 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 35; Beschlüsse vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - juris Rn. 10; vom 10. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 32.97 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 29 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG 7 C 35.69 - BVerwGE 35, 277 ).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Denn die VOB ist keine revisible Rechtsnorm, sondern allenfalls eine Verwaltungsvorschrift (vgl. Beschlüsse vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Nr. 91 und vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 19.06

    Revisionszulassung; Grundsatzrüge; revisibles Recht; technische Regelwerke;

    Diese Frage, die von der Beschwerde mit verschiedenen Detailfragen zur Anwendung der Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete (DGVW - Arbeitsblatt 101, Februar 1995) und ihrem Verhältnis zu der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) verknüpft wird, rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, weil Verwaltungsvorschriften, auch wenn sie als technische Regelwerke im Einzelfall die Anwendung von Rechtsvorschriften beeinflussen mögen, mangels Rechtssatzqualität nicht revisibel sind (vgl. Beschlüsse vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 91 S. 87, vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - juris Rn. 9 und vom 24. August 2006 - BVerwG 10 B 46.06 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 46.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wegen einer möglichen Beteiligung der

    Denn auch sie stellt keine revisible Rechtsnorm dar, sondern besitzt allenfalls den Charakter von Verwaltungsvorschriften (Beschluss vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - unter Hinweis auf den Beschluss vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 91 S. 86 f.).
  • BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 45.06

    Benachteiligung des Bürgers durch die Art der Ausschreibung und das Akzeptieren

    Denn auch sie stellt keine revisible Rechtsnorm dar, sondern besitzt allenfalls den Charakter von Verwaltungsvorschriften (Beschluss vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - unter Hinweis auf den Beschluss vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 91 S. 86 f.).
  • VG Arnsberg, 18.12.2002 - 1 K 1392/01

    Rechtmäßigkeit der Kürzung einer Zuwendung für den Neubau einer Sporthalle;

    Dieser bestimmt unter Nr. 2 a), dass als Vergabegrundsätze auch die Teile A und B der Verdingungsordnung für Bauleistungen - die hier insoweit den Charakter von Verwaltungsvorschriften besitzen, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 25. April 2000 - 11 B 4.00 -, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) Beil.
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