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   BVerwG, 09.09.1996 - 11 B 61.96   

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BVerwG, 09.09.1996 - 11 B 61.96 (https://dejure.org/1996,2719)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1996 - 11 B 61.96 (https://dejure.org/1996,2719)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1996 - 11 B 61.96 (https://dejure.org/1996,2719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gleichstellung der Benutzung eines Fahrrades mit einem Kraftfahrzeug bei Alkoholfahrten - Anforderungen an die Annahme einer Bestehenden Alkoholabhängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht - Eignungszweifel bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 54.92

    Rechtskraft eines Bußgeldbescheides

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 B 61.96
    Danach muß der Kraftfahrer die einschlägigen Feststellungen der rechtskräftigen Entscheidung des Strafgerichts insoweit gegen sich gelten lassen, als sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit, insbesondere Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, ergeben (vgl. z.B. Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 54.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 B 61.96
    Nach dem Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.95 - (BVerwGE 99, 249 [BVerwG 27.09.1995 - 11 C 34/94]) bestehen bei dem Inhaber einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge, der als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 2, 32 o/oo am Straßenverkehr teilgenommen hat, in der Regel berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, die die Verkehrsbehörde zur Anforderung eines Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle berechtigen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 B 61.96
    Eine solche Bedeutung kommt einer Sache nur zu, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 21.02.1994 - 11 B 120.93

    Medizinisch-psychologisches Gutachten über die Fahreignung bei Blutalkoholwert

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 B 61.96
    Da der Kläger nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist, setzt die Annahme einer bestehenden Alkoholabhängigkeit - anders als bei der Ersttäterschaft (vgl. dazu Urteil vom 27. September 1995 m.w.N.; Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 11 B 120.93 - ) - schließlich nicht voraus, daß zusätzliche Umstände (vgl. hierzu die Richtlinien über die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und- inhabern - Eignungsrichtlinien - in der Fassung vom 30. Oktober 1989 ) hinzukommen müssen.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 B 61.96
    Eine solche Bedeutung kommt einer Sache nur zu, wenn für die Entscheidung der Vorinstanz eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).
  • VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05

    Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren

    Die Behörde kann gemäß § 13 Nr. 2c FeV von dem Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch dann fordern, wenn dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 - 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.).
  • VG Oldenburg, 13.03.2012 - 7 B 2863/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - hier: Teilnahme am Straßenverkehr durch

    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lässt häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig mit einem Kraftfahrzeug alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen könnte (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - 7 B 9.89 - und vom 9. September 1996 - 11 B 61.96 - zitiert nach juris).

    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2006 - 1 M 124/05

    MPU bei Fahrradfahren mit unter Alkoholisierung über den Grenzwerte des § 13 Nr.

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch bei einem Ersttäter, der, obwohl er einen Alkoholisierungsgrad aufweist, der die Grenzwerte des § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV übersteigt, mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, ein medizinisch-pschologisches Gutachten verlangt werden muss (vgl. Beschl. des Senats v. 28.10.2005 - 1 M 123/05 - VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05 -, NJW 2005, 2471; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. vom 14.01.2000, - 12 O 136/00 -, juris; OVG Münster, Beschl. vom 22.01.2001 - 19 B 1757, 19 E 886/00 -, NJW 2001 - zitiert nach juris, 394 ; VG Dresden, Beschl. v. 02.09.2005 - 14 K 774/05 -, juris; VG Potsdam, Beschl. v. 08.07.2005 - 10 L 279/05 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05.NW -, juris; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2004 - 6 K 2533/03 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. vom 13.06.2003 - 6 B 212/03 -, NVwZ 2003, 1284 - zitiert nach juris; vgl. ferner zum alten Recht BVerwG, Beschl. vom 09.09.1996, - 11 B 61/96 -, juris; Urt. vom 27.09.1995 - 11 C 34/94 -, BVerwGE 99, 249 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.07.1998 - 10 S 1461/97 -, VBlBW 1999, 106 - zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 18.09.2003 - 1 W 24/03

    Fahreignung; Fahrzeugführer; Teilnahme am Straßenverkehr

    u.a. BVerwG, Beschluss vom 9.9.1996 - 11 B 61/96 -, dokumentiert bei JURIS, sowie Urteil vom 27.9.1995, BVerwGE 99, 249 (252); VGH Mannheim, Beschluss vom 29.7.2002, ZfS 2002, 555; VG Minden, Urteil vom 27.2.2002 - 3 K 1764/02 -, dokumentiert bei JURIS,.
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 12 ME 181/11

    Anforderungen an die Fragestellung an einen Gutachter bei beabsichtigten Entzug

    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).".
  • VG Neustadt, 02.04.2007 - 3 L 295/07

    Fahrverbot für betrunkenen Radfahrer

    Aufgrund dieses Tatbestandes bestehen Zweifel an seiner Fahreignung und die Antragsgegnerin war berechtigt, gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV von ihm die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu fordern, obwohl er nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 -, juris; Urteil vom 27. September 1995- 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.).
  • VG Neustadt, 16.03.2006 - 3 L 357/06

    Führerscheinentzug dreieinhalb Jahre nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

    Aufgrund dieses Tatbestandes bestehen Zweifel an seiner Fahreignung und der Antragsgegner war berechtigt, gemäß § 13 Nr. 2c FeV von ihm die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu fordern, obwohl dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 - 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.).
  • VG Göttingen, 13.08.2008 - 1 B 202/08

    Teilnahme am Straßenverkehr durch alkoholisierten Radfahrer; Alkoholmissbrauch;

    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte ( Urteil vom 21.05.2008, a.a.O.; Beschluss vom 09.09.1996 - 11 B 61.96 -, juris; Urteil vom 27.09.1995 - 11 C 34.94 -, a.a.O. S. 253; Beschluss vom 24.01.1989 - 7 B 9.89 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2010 - 1 M 231/10

    Radfahrer; Trunkenheitsfahrt; Fahrerlaubnisentzug

    Die Teilnahme am Straßenverkehr in erheblich alkoholisiertem Zustand lasse häufig den Schluss zu, dass der Betreffende auch künftig, und zwar auch mit einem Kraftfahrzeug, betrunken am Straßenverkehr teilnehmen könnte (Beschluss vom 24. Januar 1989 - BVerwG 7 B 9.89 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 85; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - a.a.O. S. 253; Beschluss vom 9. September 1996 - BVerwG 11 B 61.96 - juris).
  • VG Oldenburg, 24.03.2009 - 7 B 457/09

    Alkohol; Fahrerlaubnis; Fahrrad; Streitwert

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2005 - 1 M 123/05

    Zwingende MPU bei Fahrradfahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6

  • VG Braunschweig, 13.06.2003 - 6 B 212/03

    Alkohol; Beibringung; Eignung; einmalige Trunkenheitsfahrt; Entziehung;

  • VG Neustadt, 23.06.2006 - 3 L 801/06

    Die einmalige Fahrt eines Radfahrers mit 2,25 Promille berechtigt die

  • VG Gera, 05.10.2001 - 3 E 976/01

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

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