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   VG Oldenburg, 17.05.2011 - 11 B 860/11   

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VG Oldenburg, 17.05.2011 - 11 B 860/11 (https://dejure.org/2011,25064)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 17.05.2011 - 11 B 860/11 (https://dejure.org/2011,25064)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 11 B 860/11 (https://dejure.org/2011,25064)
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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Qualifizierter Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98

    Prognoseentscheidung; Genehmigung eines Krankentransportes; Rettungsdienst;

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.05.2011 - 11 B 860/11
    Das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1999 (- 11 L 719/98 - juris, Rn. 37) enthält lediglich den allgemeinen Hinweis auf die Möglichkeit, nach § 24 Nr. 4 NRettDG Nebenbestimmungen beizufügen, ohne sich mit einer Einbindung des Unternehmers in die Rettungsleitstelle zu befassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 4 S 995/02

    Nebenbestimmung zur Genehmigung zum Betrieb von Krankentransport

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.05.2011 - 11 B 860/11
    Dementsprechend hat auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Falle einer vergleichbaren Klage gegen die Nebenbestimmung, Beförderungsaufträge nur über die Rettungsleitstelle entgegenzunehmen, eine Anfechtungsklage für zulässig erachtet (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2002 - 4 S 995/02 - juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 39.06

    Arzneimittelzulassung; Nachzulassung; Inhalt der Zulassungsentscheidung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.05.2011 - 11 B 860/11
    Im Übrigen ist es eine Frage der Begründetheit der Klage, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßiger Weise bestehen bleiben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 3 C 39/06 - NVwZ-RR 2007, 776; Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - NVwZ 2001, 429 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Oldenburg, 17.05.2011 - 11 B 860/11
    Im Übrigen ist es eine Frage der Begründetheit der Klage, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßiger Weise bestehen bleiben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 3 C 39/06 - NVwZ-RR 2007, 776; Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - NVwZ 2001, 429 jeweils m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11
    Auszug aus VG Oldenburg, 17.05.2011 - 11 B 860/11
    Dass die Antragstellerin gegen die Nebenbestimmungen Nr. 4.5., 5.1.und 5.2 der Genehmigung vom 21. Februar 2011 Klage erhoben hat (11 A 625/11), ändert nichts daran, dass ihr übriger Teil bestandskräftig geworden ist.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.04.1986 - 7 A 125/85
    Auszug aus VG Oldenburg, 17.05.2011 - 11 B 860/11
    Es spricht deshalb viel dafür, dass § 24 Nr. 4 NRettDG nur solche Nebenbestimmungen zulässt, die Informationspflichten etwa im Falle einer allein dem öffentlichen Rettungsdienstträger oder seinen Beauftragten vorbehaltenen Notfallrettung oder im Falle einer Verhinderung der Antragstellerin, den qualifizierten Krankentransport durchzuführen, vorsehen (ebenso Ufer, NRettDG, Anm. 2.4. zu § 24 auch unter Bezugnahme §§ 21 Abs. 1 NRettDG, 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG; dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 16. April 1986 - 7 A 125/85 - Leitsatz in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2016 - 12 S 2257/14

    Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen nach dem

    Rn. 39; VG Oldenburg, Beschluss vom 17.05.2011 - 11 B 860/11 - juris; dagegen VG Stuttgart, Urteil vom 13.04.2016 - 8 K 3924/15 - juris Rn. 21; VG Gera, Urteil vom 30.10.2002 - 2 K 945/99.GE - LKV 2003, 532; wohl auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.2004 - 7 LB 3545 - NVwZ-RR 2005, 105: lediglich Nachweisfunktion) mit der Folge, dass das Begehren mit der Verpflichtungsklage zu verwirklichen wäre.

    Es ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass sich der Anspruch auf Aushändigung der Genehmigungsurkunde notfalls im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren nach § 123 VwGO durchsetzen lässt (vgl. etwa VG Oldenburg, Beschlüsse vom 17.05.2011 - 11 B 860/11 - juris Rn. 2, 8 und 9, und vom 24.08.2007 - 7 B 2197/07 - juris Rn. 7 ff.).

  • VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11

    Genehmigung qualifizierter Krankentransporte

    Auf ihren am 13. April 2011 gestellten einstweiligen Rechtsschutzantrag (11 B 860/11) hat die erkennende Kammer die Beklagte mit Beschluss vom 17. Mai 2011 im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zur Entscheidung über die Klage eine Genehmigungsurkunde für den qualifizierten Krankentransport ohne die angeführten Nebenbestimmungen zu erteilen.

    Die Kammer hat hierzu im Beschluss vom 17. Mai 2011 - 11 B 860/11 - unter anderem ausgeführt:.

    Die Kammer hat bereits im Eilverfahren hiergegen Bedenken geäußert und im Beschluss vom 17. Mai 2011 (a.a.O.) dazu Folgendes ausgeführt:.

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