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   VGH Bayern, 13.08.2001 - 11 B 98.1058   

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VGH Bayern, 13.08.2001 - 11 B 98.1058 (https://dejure.org/2001,31123)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.08.2001 - 11 B 98.1058 (https://dejure.org/2001,31123)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 (https://dejure.org/2001,31123)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 147
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244

    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

    Auch das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 - (juris), in der der Verwaltungsgerichtshof eine Beeinträchtigung des Selbstverwaltungsrechts angenommen habe, da der Staat ohne Rechtsgrundlage anstelle der Gemeinde tätig geworden sei, betreffe eine Sonderkonstellation.

    Eine Prüfung der inmitten stehenden Frage ausschließlich im Zusammenhang mit der Klagebefugnis kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn durch Widerspruchsbescheid eine im übertragenen Wirkungskreis erlassene Maßnahme der Gemeinde aufgehoben wird und die Gemeinde hiergegen klagt (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 Rn. 13 ff. zu § 45 StVO unter Bezugnahme auf frühere Urteile; U.v. 18.5.1995 - 7 C 3.94 - ZOV 1995, 309 Rn. 13 zur Anfechtung eines Widerspruchsbescheids der Aufsichtsbehörde, mit dem ein von der Gemeinde erteilter Bescheid über den Vorrang von Investitionen gemäß § 3a VermG a.F. aufgehoben wurde; BayVGH, U.v. 13.8.2001 - 11 B 98.1058 - BayVBl 2002, 336 Rn. 18 ff.; U.v. 21.2.2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25 ff.).

    Andererseits hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 - (BayVBl 2002, 336 Rn. 15) im Zusammenhang mit der Klagebefugnis - es ging um die Anfechtung einer vom Landratsamt nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs ohne Rechtsgrundlage erlassenen verkehrsrechtlichen Anordnung - ausschließlich auf eine mögliche Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts abgestellt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 163/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    So wurde einer Gemeinde eine Klagebefugnis auch wegen Verletzung ihrer Zuständigkeit nach dem bayerischen Gesetz über Zuständigkeiten im Straßenverkehr zugebilligt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 539/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    So wurde einer Gemeinde eine Klagebefugnis auch wegen Verletzung ihrer Zuständigkeit nach dem bayerischen Gesetz über Zuständigkeiten im Straßenverkehr zugebilligt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 -, juris).
  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605

    Ablehnung von Richtern (hier im Prüfungsrechtsstreit)

    Mit Schreiben vom 28. September 2016 forderte das Verwaltungsgericht das Landesjustizprüfungsamt auf, eine ergänzende, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. August 2001 (11 B 98.1058 - BayVBl 2002, 336) berücksichtigende Stellungnahme der Erstprüferin zu ihrer Randbemerkung auf Seite 3/II unten der Prüfungsaufgabe 6 vorzulegen.

    Obwohl die Erstprüferin mehrfach um Stellungnahme gebeten worden sei, habe sie, ohne sich mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. August 2001 (11 B 98.1058 - BayVBl 2002, 336) auseinanderzusetzen, ihre zumindest missverständliche Randbemerkung nicht erläutert.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 165/15

    Sozialversicherung - Statusfeststellungsverfahren - Deutsche Rentenversicherung

    So wurde einer Gemeinde eine Klagebefugnis auch wegen Verletzung ihrer Zuständigkeit nach dem bayerischen Gesetz über Zuständigkeiten im Straßenverkehr zugebilligt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 293/16

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    So wurde einer Gemeinde eine Klagebefugnis auch wegen Verletzung ihrer Zuständigkeit nach dem bayerischen Gesetz über Zuständigkeiten im Straßenverkehr zugebilligt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 159/15

    Statusfeststellungsverfahren - Sperrwirkung des Verfahrens nach § 7a SGB 4 -

    So wurde einer Gemeinde eine Klagebefugnis auch wegen Verletzung ihrer Zuständigkeit nach dem bayerischen Gesetz über Zuständigkeiten im Straßenverkehr zugebilligt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 -, juris).
  • VG Kassel, 18.02.2020 - 7 L 123/20
    Denn eine Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts ist insoweit schon deshalb ausgeschlossen, weil es sich bei den von den Gemeinden als örtlichen Straßenverkehrsbehörden nach § 2 a.E. StVRZustÜV wahrzunehmenden Aufgaben um solche des übertragenen Wirkungskreises handelt, die vom gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 GG nicht geschützt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258/00 -, juris Rn. 4; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28. November 2016 - 2 A 14/16 -, juris Rn. 9; a.A. Bayerischer VGH, Urteil vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 -, juris Rn. 18).

    (3) Eine Verletzung des gemeindlichen Selbstbestimmungsrechts, hier unter dem Blickwinkel der kommunalen Planungshoheit (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 13. August 2001 - 11 B 98.1058 -, juris Rn. 17), kommt vorliegend ebenfalls nicht in Betracht.

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 46/11

    Beteiligungsrecht einer kommunalen Gebietskörperschaft im Rahmen der Erteilung

    Gelangt der Kläger zu 2. nämlich zu der Auffassung, dass die Liste der GGB wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht ungültig ist, soweit sie das Gebiet Unterems und Außenems einschließt, unterlässt er deshalb Umsetzungsakte zum Schutz dieses Gebiets und erhält er daraufhin eine fachaufsichtliche Weisung der oberen Naturschutzbehörde, die nach § 32 Abs. 1 Satz 1 NAGBNatSchG die Fachaufsicht über die untere Naturschutzbehörde ausübt, mit dem Inhalt, bestimmte Umsetzungsakte vorzunehmen, kann er gegen diese Weisung klagen, sofern diese in sein Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 GG übergreift, etwa weil eine Anordnung, das Gebiet Unterems und Außenems als Schutzgebiet auszuweisen und/oder andere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die Planungshoheit des Klägers zu 2. beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1994 - 11 C 4.94 -, NVwZ 1995, 910; Bayerischer VGH, Urteil vom 13.8.2001 - 11 B 98.1058 -, BayVBl 2002, 336).
  • VGH Bayern, 21.02.2011 - 11 B 09.3032

    Klage einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, der auf den Widerspruch

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich eine Gemeinde als örtliche Straßenverkehrsbehörde gegenüber einer ohne Rechtfertigung in ihre Zuständigkeit eingreifenden Maßnahme einer staatlichen Behörde auch dann auf das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht berufen, wenn sich ihre straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit auf Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ZuStGVerk und damit auf eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises (Art. 6 Satz 1 ZuStGVerk) stützt (BayVGH vom 13.8.2001 NZV 2002, 147).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 540/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 234/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

  • VG Schleswig, 04.07.2017 - 1 A 6/16

    Sperrung eines Versorgungs- und Transportweges aus naturschutzrechtlichen

  • VG München, 25.10.2017 - M 23 K 16.5497

    Fehlende Klagebefugnis einer Gemeinde gegen eine fachaufsichtliche Weisung über

  • VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213

    Werbeanlagensatzung Markt ...; Straßenverkehrsgefährdung; gemeindliches

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