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   VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527   

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https://dejure.org/2001,2277
VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527 (https://dejure.org/2001,2277)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2001 - 11 B 99.2527 (https://dejure.org/2001,2277)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 11 B 99.2527 (https://dejure.org/2001,2277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt ; Notwendigkeit der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • archive.org

    Verfahren - Schluss auf Eignungsmangel bei unterlassener Gutachtenbeibringung

  • blutalkohol PDF, S. 105
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anordnung einer MPU als Ermessensentscheidung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    1,49 Promille - MPU?

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Kein neuer Führerschein bei Weigerung eines MPU -Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 82
  • NZV 2001, 494
 
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Wird zitiert von ... (73)

  • OVG Saarland, 27.07.2006 - 1 W 33/06

    Zur Erforderlichkeit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung für die

    Dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7.5.2001 - 11 B 99.2527 - ZfSch 2001, 523, lagen Strafbefehle von 1995 wegen Unfallflucht und von 1996 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie ein Bußgeldbescheid von 1994 wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung zugrunde; in der Entscheidung heißt es: "Die von der Kl. begangenen drei Verkehrsverstöße haben bereits jeder für sich allein betrachtet nicht unerhebliches Gewicht und sind in ihrer Gesamtheit geeignet, Zweifel an der Fahreignung der Kl. zu wecken." In dem Beschluss des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.7.2001 - 10 S 614/00 - ZfSch 2002, 103, gründet die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung und eines daraus abgeleiteten besonderen Aggressionspotentials.
  • VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345

    Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts hat der

    Bei einer Verpflichtungsklage, mit der ein Anspruch auf (Wieder-)Erteilung einer Fahrerlaubnis verfolgt wird, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 3 C 14.01 - BayVBl 2002, 24; BayVGH, U.v. 7.5.2001 - 11 B 99.2527 - BayVBl 2002, 116).
  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 11 ZB 06.3079

    Straßenverkehrsrecht: Fristsetzung zur Vorlage eines MPU-Gutachtens,

    Im Urteil vom 7. Mai 2001 (BayVBl 2002, 116/117) hat das beschließende Gericht vielmehr rechtsgrundsätzlich entschieden, dass bereits eine einzige Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration unter 1, 6 % genügt, um die Behörde zu berechtigen, ein Fahreignungsgutachten anzufordern.

    Mit dem Einwand schließlich, das Verlangen nach Vorlage eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens sei dann materiell rechtswidrig, wenn sich der Adressat einer solchen Aufforderung nur einer einzigen straßenverkehrsbezogenen Straftat schuldig gemacht habe, hat sich der Verwaltungsgerichtshof bereits im Urteil vom 7. Mai 2001 (a.a.O.) auseinandergesetzt; die Begründung des Zulassungsantrags wirft insoweit keine Gesichtspunkte auf, die der Erörterung in einem Berufungsverfahren bedürften.

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