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   BSG, 03.05.1984 - 11 BA 188/83   

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BSG, 03.05.1984 - 11 BA 188/83 (https://dejure.org/1984,5987)
BSG, Entscheidung vom 03.05.1984 - 11 BA 188/83 (https://dejure.org/1984,5987)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 1984 - 11 BA 188/83 (https://dejure.org/1984,5987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angaben in einem stattgebenden Urteil - Angewandte Rechtsnorm - Tatbestandsmerkmale

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BSG, 15.03.2018 - B 9 V 91/16 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ein Urteil ist nicht mit ausreichenden Entscheidungsgründen gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG versehen, wenn Gründe ganz fehlen, unverständlich oder verworren sind oder zB nur nichtssagende Redensarten enthalten (stRspr, zB BSG Beschluss vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B - Juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83 = SozR 1500 § 136 Nr. 8 S 8; BSG Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65 = SozR Nr. 9 zu § 136 SGG) .
  • BSG, 01.12.2020 - B 12 KR 48/20 B

    Verbeitragung einer Kapitalleistung aus einem Pensionsfonds in der gesetzlichen

    Ein Urteil ist nur dann nicht mit ausreichenden Entscheidungsgründen gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG versehen, wenn ihm hinreichende Gründe objektiv nicht entnommen werden können, etwa weil die angeführten Gründe unverständlich oder verworren sind, nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer vom Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage nur ausführen, dass diese Auffassung nicht zutreffe (vgl BSG Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65 - SozR Nr. 9 zu § 136 SGG und BSG Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83 - SozR 1500 § 136 Nr. 8) .
  • SG Halle, 07.12.2016 - S 25 KR 19/12

    Prüfung des Versichertenstatus eines Schwerbehinderten aufgrund seiner

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • BSG, 19.05.2011 - B 4 AS 2/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Ein Urteil/ein Beschluss ist nur dann nicht mit ausreichenden Entscheidungsgründen gemäß § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG versehen, wenn ihm hinreichende Gründe objektiv nicht entnommen werden können, etwa weil die angeführten Gründe unverständlich oder verworren sind, nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer vom Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage nur ausführen, dass diese Auffassung nicht zutreffe (vgl BSG vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65 - SozR Nr. 9 zu § 136 SGG und BSG vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83 - SozR 1500 § 136 Nr. 8; BSG vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 18 AS 2167/11

    Zurückverweisung - Gerichtsbescheid - Mitwirkungspflichten - Auskünfte

    Zum Mindestinhalt gehört hierfür die Angabe der angewandten Rechtsnorm(en) und der für erfüllt bzw. für nicht erfüllt erachteten Tatbestandsmerkmale (vgl. BSG, Beschluss vom 03. Mai 1984 - 11 BA 188/83 = SozR 1500 § 136 Nr. 3; Urteil vom 15. November 1988 - 4/11a RA 20/87 = SozR 1500 § 136 Nr. 10).
  • BSG, 14.06.2022 - B 8 SO 78/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36) , es sei denn, es werden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung (ZPO) der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSG vom 14.2.1957 - 8 RV 691/55 - BSGE 4, 281, 288; BSG vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83 - SozR 1500 § 136 Nr. 8) .
  • SG Halle, 07.11.2022 - S 25 KR 241/22
    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • SG Halle, 11.01.2019 - S 25 KR 327/16

    Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion eines vom Versicherten gegenüber dessen

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • BSG, 01.07.2014 - B 5 RE 18/14 B
    Schon für Urteile ist anerkannt, dass sie nicht bereits dann keine Entscheidungsgründe enthalten, wenn die Gründe sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft sind (vgl BSG Beschluss vom 10.3.2011 - B 1 KR 134/10 B - Juris RdNr 11, BSG Urteil vom 2.6.2004 - B 7 AL 56/03 R - SozR 4-4300 § 223 Nr. 1, BSG Beschlüsse vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - Juris RdNr 7, vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83 - SozR 1500 § 136 Nr. 8 und vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65 - SozR Nr. 9 zu § 136 SGG).
  • SG Halle, 21.02.2018 - S 25 KR 209/14

    Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs des Versicherten für eine

    Von einer weiteren Begründung sieht die Kammer gemäß § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) iVm § 202 Satz 1 SGG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift im sozialgerichtlichen Verfahren: BSG, Beschluss vom 3.5.1984 - 11 BA 188/83, juris Rn 1) ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1960 - V C 420.58, juris Rn 14: Das Gericht hat nur die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz darzulegen, in einen Meinungsstreit braucht es sich nicht einzulassen; BSG, Beschluss vom 8.2.2006 - B 1 KR 65/05 B, juris Rn 15: Ob das Gericht weitere, nach Ansicht eines Beteiligten für wichtig erachtete, tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätte behandeln müssen, ist für § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG unerheblich; BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B, juris Rn 7: § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist nicht verletzt, wenn sich das Gericht unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt behandelt, der erwähnt werden könnte; BSG, Urteil vom 7.12.1965 - 10 RV 405/65, juris Rn 16: Unbedeutendes Vorbringen der Beteiligten braucht im Einzelnen nicht erörtert zu werden; dies gilt vor allem für Rechtsfragen, die außerhalb der Sache liegen oder deren Beantwortung eindeutig ist; BSG, Beschluss vom 24.1.1996 - 11 BAr 149/95, juris Rn 6: Zu Tatbestandsmerkmalen, über die nicht gestritten wird, bedarf es keiner näheren Ausführungen).
  • BSG, 08.01.2015 - B 4 AS 299/14 B

    Anspruch auf ein faires Verfahren

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 80/10 B
  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 24/01 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Bezeichnung von Rechtsfragen

  • SG Halle, 07.12.2016 - S 25 AS 3049/13
  • BSG, 13.01.2022 - B 5 R 292/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - L 1 R 320/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - L 1 R 466/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - L 8 SO 14/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - L 18 AS 2408/10
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2009 - L 18 AS 41/09
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