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   BSG, 16.11.1995 - 11 BAr 117/95   

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BSG, 16.11.1995 - 11 BAr 117/95 (https://dejure.org/1995,912)
BSG, Entscheidung vom 16.11.1995 - 11 BAr 117/95 (https://dejure.org/1995,912)
BSG, Entscheidung vom 16. November 1995 - 11 BAr 117/95 (https://dejure.org/1995,912)
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus BSG, 16.11.1995 - 11 BAr 117/95
    Verfahrensrechtlich zu beanstanden ist eine Sachentscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 153 Abs. 4 SGG nur, wenn das Verfahren des LSG auf "sachfremden Erwägungen" oder "grober Fehleinschätzung" beruht so zur vergleichbaren Regelung des Gerichtsbescheids im Verwaltungsgerichtsprozeß - jetzt: § 84 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung -: BVerwGE 84, 220, 223; Kopp, VwGO, 10. Aufl 1994, § 84 RdNr 12; vgl auch Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl 1993, § 153 RdNr 16).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 16.11.1995 - 11 BAr 117/95
    Die Verletzung der Sachaufklärungspflicht des LSG ist nicht hinreichend bezeichnet, denn die Beschwerdebegründung legt nicht dar, daß der Kläger im Berufungsrechtszug einen Beweisantrag gestellt hat, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG; zur Abgrenzung von Beweisantrag und Beweisantritt: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BSG, 16.11.1995 - 11 BAr 117/95
    In diesem Sinne ist die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage über den entschiedenen Einzelfall hinaus nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre und ihre Klärungsfähigkeit nach den Gegebenheiten des zu beurteilenden Falles darzulegen (stRspr, vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; BVerwG NJW 1993, 2825 f).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 16.11.1995 - 11 BAr 117/95
    In diesem Sinne ist die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage über den entschiedenen Einzelfall hinaus nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre und ihre Klärungsfähigkeit nach den Gegebenheiten des zu beurteilenden Falles darzulegen (stRspr, vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; BVerwG NJW 1993, 2825 f).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für

    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14; s auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 S 34 f; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 30 S 57 f mwN) .
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

    Diese setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BVerfG [Kammer], SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14; s auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 S 34 f; Nr. 30 S 57 f mwN).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Eine grundsätzliche Bedeutung setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BVerfG , SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14; s auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 S 34 f; Nr. 30 S 57 f; SozR 4-1500 § 160 Nr. 5 RdNr 3; Nr. 6 RdNr 6, jeweils mwN).
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