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   BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97   

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https://dejure.org/1997,5734
BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97 (https://dejure.org/1997,5734)
BSG, Entscheidung vom 05.08.1997 - 11 BAr 95/97 (https://dejure.org/1997,5734)
BSG, Entscheidung vom 05. August 1997 - 11 BAr 95/97 (https://dejure.org/1997,5734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf Erfolg - Zulässigkeit der Umdeutung der Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97
    Das ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift, die nicht nur eine Entlastung der Gerichte, sondern auch eine Vereinheitlichung des Zugangs zum Berufungsrechtszug im sozialgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren herbeiführen sollte (vgl BT-Drucks 12/1217 S 52; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1; Kummer NZS 1993, 285, 287).

    Die Umdeutung der Berufung der Klägerin in eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht zulässig (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11).

  • BSG, 06.02.1997 - 10 BKg 14/96

    Wert des Beschwerdegegenstandes im Berufungsverfahren, keine Umdeutung der

    Auszug aus BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97
    Die Umdeutung der Berufung der Klägerin in eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht zulässig (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.1997 - L 3 Ar 2827/96

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97
    Der Antrag der Klägerin, ihr für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluß des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. April 1997 - L 3 Ar 2827/96 - Prozeßkostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97
    Es wäre nämlich sinnwidrig, der Klägerin mit der Prozeßkostenhilfe das Beschwerde- und Revisionsverfahren zu eröffnen, obwohl absehbar ist, daß der Prozeß letztlich keinen Erfolg haben kann (BSG SozR 1750 § 114 Nrn 1 und 5; BGH NJW 1994, 1160).
  • BSG, 04.03.2021 - B 11 AL 5/20 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter

    Mit ihr war keine weitergehende Regelungsabsicht der Beklagten im Sinne einer verbindlichen Entscheidung verbunden (vgl BSG vom 5.8.1997 - 11 BAr 95/97 - juris RdNr 6; BSG vom 7.6.1999 - B 7 AL 264/98 B - juris RdNr 7; BSG vom 7.10.2004 - B 11 AL 43/03 R - juris RdNr 19; BFH vom 30.9.2002 - VII S 16/02 - juris RdNr 8; vgl Kopp in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl 2020, § 53 RdNr 30 sowie § 35 RdNr 106 mwN).
  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 5/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Richtig ist zwar, dass Gegenstand des Widerspruchsverfahrens nur der Mahngebührenbescheid über 7, 85 Euro war, weil nur ihm und nicht auch der Mahnung bzw der Zahlungsaufforderung Verwaltungsaktsqualität zukam (vgl zur Mahngebühr nur BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3, RdNr 14; zur Mahnung BSG Beschluss vom 5.8.1997 - 11 BAr 95/97 - juris RdNr 6; entsprechend zur Vollstreckungsankündigung BSG Urteil vom 25.6.2015 - B 14 AS 38/14 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 23 , ebenfalls vorgesehen für BSGE, RdNr 15) .
  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Es kann deshalb unentschieden bleiben, ob die Rechtsprechung des BSG, dass die Geltendmachung einer Forderung selbst durch Mahnung kein Verwaltungsakt sei (vgl BSG Beschluss vom 5.8.1997 - 11 BAr 95/97 - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 7.6.1999 - B 7 AL 264/98 B - juris RdNr 8) auch Fallgestaltungen erfasst, bei denen die Mahnung durch eine unzuständige Behörde erfolgt (hierzu BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3, jeweils RdNr 18 ff) .
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