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   VGH Bayern, 15.12.2009 - 11 BV 08.2502   

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VGH Bayern, 15.12.2009 - 11 BV 08.2502 (https://dejure.org/2009,27198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.12.2009 - 11 BV 08.2502 (https://dejure.org/2009,27198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 11 BV 08.2502 (https://dejure.org/2009,27198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Löschung der Punkte im Fall des Verzichts nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und späterer Anordnung zur Teilnahme an einem AufbauseminarFortsetzungsfeststellungsklage; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • verkehrslexikon.de

    Zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Gelsenkirchen, 21.07.2009 - 9 L 564/09

    Löschung der Punkte im VZR bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2009 - 11 BV 08.2502
    Ob man mit dem Verwaltungsgericht Freiburg (Beschluss vom 11.9.2008 Az. 1 K 1546/08) und dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Beschluss vom 21.7.2009 Az. 9 L 564/09) von einer planwidrigen Regelungslücke ausgehen kann, wenn der Betroffene mit dem Verzicht lediglich einer bevorstehenden behördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis zuvorkommen wollte, erscheint zweifelhaft, weil solche Fälle in der Behördenpraxis häufig vorkommen und nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, dass der Gesetzgeber diese Problematik nicht gesehen hat.
  • BVerwG, 11.09.2008 - 2 B 43.08

    Anrechenbarkeit von Zeiten gleichwertiger Tätigkeiten als Lehrer an öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2009 - 11 BV 08.2502
    Die bewusste Nichterfassung des Verzichts auf die Fahrerlaubnis in § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG steht einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift auf diesen Fall entgegen, weil es sich insoweit nicht um ein versehentliches, dem Normzweck zuwiderlaufendes Regelungsversäumnis des Gesetzgebers handelt (vgl. BVerwG vom 11.9.2008 Az. 2 B 43/08 m.w.N.), das Voraussetzung für eine analoge Gesetzesanwendung wäre.
  • VG Freiburg, 11.09.2008 - 1 K 1546/08

    Fahrerlaubnisentziehung; Zustellung der Aufforderung zur Teilnahme am

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2009 - 11 BV 08.2502
    Ob man mit dem Verwaltungsgericht Freiburg (Beschluss vom 11.9.2008 Az. 1 K 1546/08) und dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Beschluss vom 21.7.2009 Az. 9 L 564/09) von einer planwidrigen Regelungslücke ausgehen kann, wenn der Betroffene mit dem Verzicht lediglich einer bevorstehenden behördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis zuvorkommen wollte, erscheint zweifelhaft, weil solche Fälle in der Behördenpraxis häufig vorkommen und nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, dass der Gesetzgeber diese Problematik nicht gesehen hat.
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.12.2009 - 11 BV 08.2502
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. vom 8.12.1995 BVerwGE 100, 83/91) kann die Absicht, einen Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) bei den ordentlichen Gerichten geltend machen zu wollen, ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts begründen.
  • VG Bayreuth, 31.03.2020 - B 1 K 19.712

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar bei einer Fahrschule

    Ein solches wäre gegeben, wenn dem Kläger durch die Befolgung der streitgegenständlichen Anordnung Kosten für das Aufbauseminar entstanden sind, die er im Wege der Amtshaftung erstattet erhalten könnte (vgl. BayVGH, U.v. 15.12.2009 - 11 BV 08.2502 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 21.11.2012 - AN 10 K 12.00339

    Anordnung eines Aufbauseminars; keine Löschung von Punkten bei Verzicht auf die

    Der Annahme eines Feststellungsinteresses steht hier nicht entgegen, dass der vom Kläger beabsichtigte Amtshaftungsprozess gemäß § 839 Abs. 3 BGB offensichtlich aussichtslos wäre, weil es der Kläger vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hätte, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels, nämlich eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO mit dem Ziel der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 2. Februar 2012, abzuwenden (vgl. dazu im Einzelnen: BayVGH vom 15.12.2009, 11 BV 08.2502).
  • VG München, 17.10.2011 - M 1 S 11.4258

    Einstweiliger Rechtsschutz; Prozesskostenhilfe; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Diese Entscheidung wurde durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Ergebnis bestätigt (Urteil vom 15. Dezember 2009, Az. 11 BV 08.2502).
  • VG München, 03.12.2013 - M 6a S 13.4768

    Punktsystem; Entziehung einer nach Verzicht wiedererteilten Fahrerlaubnis;

    Insoweit werde auf die Entscheidung des VG München vom ... Juli 2008 (Az. ...) und des BayVGH vom 15. Dezember 2009 (Az. 11 BV 08.2502) verwiesen.
  • VG Augsburg, 14.02.2011 - Au 7 K 10.1750

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze; Tilgungsfrist

    Zwar ist zutreffend, dass § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG, wonach im Falle des Entzugs der Fahrerlaubnis oder einer Sperre die Punkte für die vor dieser Entscheidung ergangenen Zuwiderhandlungen gelöscht werden, im Wege einer verfassungskonformen Auslegung dann in Verzichtsfällen anzuwenden ist, wenn seine Nichtanwendung einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) bedeuten würde (BayVGH vom 15.12.2009 - 11 BV 08.2502).
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