Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 29.07.2009

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   VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481, 11 BV 08.482   

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VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481, 11 BV 08.482 (https://dejure.org/2009,9840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.2009 - 11 BV 08.481, 11 BV 08.482 (https://dejure.org/2009,9840)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 11 BV 08.481, 11 BV 08.482 (https://dejure.org/2009,9840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 45 StVO; Art. 12 GG; §§ 70, 58, 42 VwGO; § 43 BayVwVfG

  • openjur.de

    Lkw-Überholverbot auf Autobahn; Streckenbeeinflussungsanlage; Bekanntgabe von Verkehrszeichen; Beginn der Anfechtungsfrist; konkrete Gefahrenlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse; Verhältnismäßigkeit

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Lkw-Überholverbote auf A 8 Ost rechtmäßig

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Überholverbot für Lkw ist rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lkw-Überholverbote rechtmäßig - Lkw-Überholverbote dienen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481
    Die Annahme einer konkreten Gefahrenlage setzt dabei vor allem eine sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation voraus (vgl. BVerwG vom 13.12.1974 Az. VII C 19.71), in deren Rahmen der Unfallhäufigkeit besondere Bedeutung zukommt.

    Dabei ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigten, der verletzt ist, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch weniger weitgehende Anordnungen gewährleistet werden kann (vgl. BVerwG vom 5.4.2001 a.a.O; vom 13.12.1974 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 15.05.2009 - 2 A 2307/07

    Wirksamwerden eines Verkehrszeichens als Verwaltungsakt in Form der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481
    Damit beginnt für ihn die Anfechtungsfrist zu laufen (BVerwG vom 13.12.1979 BVerwGE 59, 221; Hessischer VGH vom 15.5.2009 Az. 2 A 2307/07; OVG Hamburg vom 4.11.2002 NZV 2003, 351; Hentschel, StVR, 40. Aufl. 2009, RdNr. 274 zu § 41 StVO; a.A. VGH Baden-Württemberg vom 2.3.2009 JZ 2009, 738).

    Hiervon ist bei der auf einzelne Abschnitte einer Autobahn begrenzten Anordnung eines Überholverbots für Lkw nicht auszugehen (vgl. HessVGH vom 15.5.2009 a.a.O.) Die Anordnung von Überholverboten für Lkw stellt auch keine unzulässige Privilegierung zugunsten von Pkw dar.

  • VG München, 14.11.2007 - M 23 K 06.4246
    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481
    Soweit die Klage die Lkw-Überholverbote in Fahrtrichtung Salzburg zum Gegenstand hatte, erhielt sie zuletzt das Az. M 23 K 06.4245, bezüglich der Lkw-Überholverbote in Fahrtrichtung München zuletzt das Az. M 23 K 06.4246.

    Im Verfahren Az. M 23 K 06.4246 beantragte er zuletzt, die Anordnung eines Lkw-Überholverbots mittels Zeichen 277 StVO durch Streckenbeeinflussungsanlage zwischen km 123, 2 bis km 98, 9 sowie zwischen km 94, 5 und km 87, 2 und durch starres Verkehrszeichen zwischen km 94, 5 und km 93, 6 sowie durch Prismenwender zwischen km 116, 5 und km 114, 5 und km 112 bis km 109, 8 aufzuheben.

  • VG München, 14.11.2007 - M 23 K 06.4245

    Aufstellung einer Streckenbeeinflussungsanlage zur Anordnung von

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481
    Soweit die Klage die Lkw-Überholverbote in Fahrtrichtung Salzburg zum Gegenstand hatte, erhielt sie zuletzt das Az. M 23 K 06.4245, bezüglich der Lkw-Überholverbote in Fahrtrichtung München zuletzt das Az. M 23 K 06.4246.

    Im Verfahren Az. M 23 K 06.4245 beantragte der Kläger zuletzt, die Anordnung eines Lkw-Überholverbots mittels Zeichen 277 StVO durch Streckenbeeinflussungsanlage zwischen km 97, 65 bis km 125 und durch starre Verkehrszeichen bzw. Prismenwender zwischen km 97, 65 bis km 98, 95 und km 123 bis km 125 aufzuheben.

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.482
    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481
    Im Verfahren Az. 11 BV 08.482 beantragt er ebenfalls, das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 14. November 2007 zu ändern und entsprechend seinem im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrag zu entscheiden.

    In der mündlichen Verhandlung des Senats am 27. Juli 2009 wurden die beiden Verwaltungsstreitsachen Az. 11 BV 08.481 und Az. 11 BV 08.482 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481
    Damit beginnt für ihn die Anfechtungsfrist zu laufen (BVerwG vom 13.12.1979 BVerwGE 59, 221; Hessischer VGH vom 15.5.2009 Az. 2 A 2307/07; OVG Hamburg vom 4.11.2002 NZV 2003, 351; Hentschel, StVR, 40. Aufl. 2009, RdNr. 274 zu § 41 StVO; a.A. VGH Baden-Württemberg vom 2.3.2009 JZ 2009, 738).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481
    Damit zugunsten eines Verkehrsteilnehmers von einer qualifizierten Betroffenheit ausgegangen werden kann, ist eine spezielle, über das durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Recht auf Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr hinausgehende grundrechtliche Betroffenheit erforderlich (BVerwG vom 27.1.1993 BVerwGE 92, 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08

    Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481
    Damit beginnt für ihn die Anfechtungsfrist zu laufen (BVerwG vom 13.12.1979 BVerwGE 59, 221; Hessischer VGH vom 15.5.2009 Az. 2 A 2307/07; OVG Hamburg vom 4.11.2002 NZV 2003, 351; Hentschel, StVR, 40. Aufl. 2009, RdNr. 274 zu § 41 StVO; a.A. VGH Baden-Württemberg vom 2.3.2009 JZ 2009, 738).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 7/05
    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481
    Dies ist aber ein bloßer Reflex der verkehrsrechtlichen Maßnahme eines Überholverbots für Lkw und nicht ihre Zielsetzung, die darin besteht, besonderen Unfallgefahren in einer verkehrlich erforderlichen Weise zu begegnen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG vom 27.4.2006 Az. 4 LB 7/05).
  • OVG Hamburg, 04.11.2002 - 3 Bf 23/02

    Anfechtung eines Verkehrszeichens; Klagebefugnis des Verkehrsteilnehmers i.S.d. §

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481
    Damit beginnt für ihn die Anfechtungsfrist zu laufen (BVerwG vom 13.12.1979 BVerwGE 59, 221; Hessischer VGH vom 15.5.2009 Az. 2 A 2307/07; OVG Hamburg vom 4.11.2002 NZV 2003, 351; Hentschel, StVR, 40. Aufl. 2009, RdNr. 274 zu § 41 StVO; a.A. VGH Baden-Württemberg vom 2.3.2009 JZ 2009, 738).
  • BVerwG, 25.04.1980 - 7 C 19.78

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 79.06

    Lkw-Überholverbot; Überholverbot; fließender Verkehr; Beschränkung des fließenden

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    und Bayerischer VGH München - 29.07.2009 - AZ: VGH 11 BV 08.481.
  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

    Bestandskräftig wäre die Anordnung vom 8. September 1987 dem Kläger gegenüber aber auch dann geworden, wenn die Anfechtungsfrist in dem Zeitpunkt beginnt, in dem sich ein Verkehrsteilnehmer erstmalig der Regelung des Verkehrszeichens gegenüber sieht (BVerwG vom 13.12.1979, a.a.O., S. 226; HambOVG vom 4.11.2002 NZV 2003, 351/352; BayVGH vom 29.7.2009 Az. 11 BV 08.481, 11 BV 08.482 König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, RdNr. 247 zu § 41 StVO).

    Die beiden letztgenannten Vorschriften können - zumal im Licht des Vordersatzes des § 39 Abs. 1 StVO - aber auch so interpretiert werden, dass ihre Voraussetzungen schon dann erfüllt sind, wenn die allen Verkehrsteilnehmern obliegende Verpflichtung zur Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nicht ausreicht, um ein bestimmtes Verhalten herbeizuführen, es zu diesem Zweck vielmehr zwingend einer durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen kundgemachten behördlichen Anordnung bedarf (vgl. zu diesen beiden Deutungsmöglichkeiten OVG Bremen vom 10.11.1998 VRS Bd. 98 [2000], S. 53/55 f.; BayVGH vom 29.7.2009 Az. 11 BV 08.481 u. a., RdNr. 49).

  • VG Regensburg, 23.03.2010 - RO 4 K 08.773
    § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO setzt zur Beschränkung des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage voraus, die - erstens auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und - zweitens - das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter - hier Leben und Gesundheit der übertägigen Verkehrsteilnehmer und Besucher des Bergwerks sowie privates Sacheigentum - erheblich übersteigt (vgl. BayVGH, Urt. v. 29.7.2009, 11 BV 08.481, 11 BV 08.482).

    Die Rechtsprechung im Urteil des BayVGH vom 29.7.2009 (a.a.O) zum Vorliegen einer konkreten Gefahr, wonach die bestehende Gefahrenlage dann das allgemeine Risiko erheblich übersteigt, wenn alsbald mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermehrt Schadensfälle eintreten würden, sähe die Behörde von jeglicher Gefahr vermeidenden Tätigkeit ab, ist im Hinblick auf die Gefährdung obertägiger Besucher des Bergwerks ohne weiteres zu bejahen.

    Grundsätzlich kann jeder Verkehrsteilnehmer geltend machen, die rechtsatzmäßigen Voraussetzungen für eine auch ihn treffende Verkehrsbeschränkung sei nicht gegeben (vgl. BayVGH, Urt. v. 29.7.2009 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 18.03.2020 - Au 3 K 19.1019

    Anfechtungsklage gegen straßenverkehrsrechtliche Anordnung einer

    Als Rechtsverletzung kann ein Verkehrsteilnehmer geltend machen, die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für eine auch ihn treffende Verkehrsbeschränkung seien nicht gegeben (BayVGH, U.v. 29.7.2009 - 11 BV 08.481 - juris Rn. 45 m.w.N.).

    Gegen eine verkehrsrechtliche Anordnung kann ein Verkehrsteilnehmer als Verletzung eigener Rechte geltend machen, dass ihre rechtssatzmäßigen Voraussetzungen nach § 45 Abs. 1 StVO nicht vorliegen (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2009 - 11 BV 08.481 - juris Rn. 45 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 10 K 09.02321

    Verkehrsverbot für Pferdekutschen

    Das Gericht hält deshalb in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 29.7.2009, 11 BV 08.481 und 11 BV 08.482) auch im vorliegenden Fall § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO für anwendbar, wonach Verkehrszeichen und -einrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

    Vielmehr blieb es der Ermessensausübung der Beklagten vorbehalten, auf Grund ihres Sachverstandes und ihres Erfahrungswissens zu entscheiden, welche von mehreren in Betracht zu ziehenden Verkehrsbeschränkungen den bestmöglichen wie auch verwaltungspraktikabelsten Erfolg verspricht (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 29.7.2009 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 10 S 09.02422

    Verkehrsverbot für Pferdekutschen;Besondere örtliche Gefahr gemäß § 45 Abs. 9

    Das Gericht hält deshalb in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 29.7.2009, 11 BV 08.481 und 11 BV 08.482) auch im vorliegenden Fall § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO für anwendbar, wonach Verkehrszeichen und -einrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

    Vielmehr blieb es der Ermessensausübung der Beklagten vorbehalten, auf Grund ihres Sachverstandes und ihres Erfahrungswissens zu entscheiden, welche von mehreren in Betracht zu ziehenden Verkehrsbeschränkungen den bestmöglichen wie auch verwaltungspraktikabelsten Erfolg verspricht (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 29.7.2009 a.a.O.).

  • VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1820/08

    Bundesautobahn; Geschwindigkeitsbegrenzung; Geschwindigkeitsbeschränkung;

    Die Klage ist fristgerecht erhoben, weil auch für Geschwindigkeitsbeschränkungen, die durch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage bekannt gemacht werden, die Jahresfrist gilt, die hier eingehalten ist (vgl. VGH München, Urt. v. 29.07.2009 - 11 BV 08.481, 11 BV 08.482 -, juris).
  • VG Augsburg, 24.11.2009 - Au 3 K 08.853

    Autobahn; Überholverbot für Lastkraftwagen

    Die Berufungen des Klägers hiergegen wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen vom 29. Juli 2009 (11 BV 08.481 und 11 BV 08.482) zurück.
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VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.2009 - 11 BV 08.482 (https://dejure.org/2009,37919)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 11 BV 08.482 (https://dejure.org/2009,37919)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 29.07.2009 - 11 BV 08.481

    Lkw-Überholverbot auf Autobahn; Streckenbeeinflussungsanlage; Bekanntgabe von

    Im Verfahren Az. 11 BV 08.482 beantragt er ebenfalls, das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 14. November 2007 zu ändern und entsprechend seinem im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Antrag zu entscheiden.

    In der mündlichen Verhandlung des Senats am 27. Juli 2009 wurden die beiden Verwaltungsstreitsachen Az. 11 BV 08.481 und Az. 11 BV 08.482 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

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