Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem bei einer nach dem 1.5.2014 eingetragene Ordnungswidrigkeit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 65 Abs. 3 Nr. 4
Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 rechtskräftig geahndeten aber erst danach im Fahreignungsregister eingetragenen Ordnungswidrigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechnung des Punktestands bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 rechtskräftig geahndeten aber erst danach im Fahreignungsregister eingetragenen Ordnungswidrigkeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berechnung des Punktestands am Tattag
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 17.11.2014 - Au 7 K 14.964
- VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 BV 14.2839
- BVerwG, 25.04.2016 - 3 B 56.15
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 759
Wird zitiert von ... (22)
- VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909
Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt nur ein, wenn der …
Dabei erfolgt die Berechnung des Punktestands bei vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach rechtskräftig geahndeten und in das Fahreignungsregister eingetragenen Verstöße in der Weise, dass zu dem durch Umrechnung nach der Tabelle der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG ermittelten Punktestand am 1. Mai 2014 die nach neuem Recht hinzukommenden Punkte für die erst nach dem 1. Mai 2014 eingetragenen Verstöße addiert werden (BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; B.v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - NJW 2015, 2139; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris).Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) der ohne Übergangsregelung geänderten bzw. neu eingeführten Vorschriften (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206;… SächsOVG, B.v. 7.7.2015 - 3 B 118/15 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Bbg, B.v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris) stellt sich hier auch dann nicht, wenn man die zum 5. Dezember 2014 erfolgte Gesetzesänderung nicht als Klarstellung ansähe, weil beide Taten des Klägers, die Anlass für die Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 und 3 StVG waren, hier erst am 19. Dezember 2014, also nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 5. Dezember 2014, rechtskräftig geahndet wurden.
- VG Würzburg, 21.12.2015 - W 6 K 15.883
Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung
Denn gemäß § 14 Abs. 2 Verwaltungskostengesetz (VwKostG), welcher durch § 6a Abs. 3 Satz 1 StVG und § 6 GebOSt für anwendbar erklärt wird, werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben (BayVGH, B. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, Nr. 48; B. v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - NJW 2015, 2139; VG München, U. v. 17.6.2015 - M 6b K 14.3618 - juris; VG Düsseldorf, U. v. 23.9.2014 - 14 K 5271/13 - ZAP EN-Nr. 107/2015; NdsOVG, U. v. 23.1.2014 - 12 LB 46/13 - VerkMitt 2014, Nr. 25).Denn bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach im Fahreignungsregister eingetragenen Zuwiderhandlung erfolgt die Berechnung des Punktestandes am Tattag durch Umrechnung des nach altem Recht bestehenden Punktestandes nach der Tabelle des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und Addition der nach neuem Recht neu hinzukommenden Punkte (vgl. BayVGH, B. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; B. v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - NJW 2015, 2139; OVG NRW, B. v. 15.4.2015 - 16 B 81/15 - NJW 2015, 2138).
§ 4 Abs. 5 Satz 7 StVG bestimmt ausdrücklich, dass spätere Verringerungen des Punktestandes nach dem Tattag aufgrund von Tilgungen unberücksichtigt bleiben (BayVGH, B. v. 2.12.2015 - 11 CS 15.2138 - BeckRS 2015, 56400; B. v. 11.8.2015 - 11 CS 15.1366; B. v. 10.6.2015 - 11 CS 15.814 - juris; B. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 -VRS 128, Nr. 48; B. v. 4.5.2015 - 11 C 15.692 - juris; B. v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - NJW 2015, 2139; OVG NRW, B. v. 14.4.2015 - 16 B 257/15 - VRS 128, Nr. 49; B. v. 2.3.2015 - 16 B 104/15 - NJW 2015, 1772).
Die Berechnung des Punktestandes bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen und rechtskräftig geahndete, aber erst danach im Fahreignungsregister eingetragenen Ordnungswidrigkeit durch Umrechnung des nach altem Recht bestehenden Punktestandes nach der Tabelle des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und Addition der nach neuem Recht neu hinzukommenden Punkte verstößt schließlich nicht gegen Grundrechte oder den Grundsatz des Vertrauensschutzes (OVG NRW, B. v. 20.8.2015 -16 B 678/15 - juris; BayVGH, B. v. 18.5.2015 -11 BV 14.2839 - VRS 128, Nr. 48).
- VGH Baden-Württemberg, 06.08.2015 - 10 S 1176/15
Entziehung der Fahrerlaubnis; Abfolge mehrerer Taten; Verwarnungszeitpunkt
Eine solche unechte Rückwirkung ist nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Vertrauensschutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010 - BvL 14/02 - juris; BayVGH, Beschluss vom 18.05.2015 - 11 BV 14.2839 -juris).
- VG München, 10.09.2015 - M 6b S 15.2743
Fahreignungs-Bewertungssystem, Entziehung, Fahrerlaubnis, Übergangsregelung, …
Zur Berechnung des Punktestands am ... Februar 2014 (s. § 4 Abs. 5 Satz 5 StVG) war somit ohne Punkteabzug zunächst der nach altem Recht bestehende Punktestand nach der Tabelle des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG umzurechnen (s. BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 m. w. N.).Eine solche Bewertung erfolgt aber dahingehend, dass der nach altem Recht bestehende Punktestand am Tattag nach der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG umzurechnen ist und dann die nach neuem Recht einzutragenden Punkte addiert werden (s. BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839, B.v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - juris).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dem das erkennende Gericht folgt, hat bereits entschieden, dass weder der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch das Verbot nachträglicher Strafschärfung aus Art. 103 Abs. 2 GG verletzt sind und die Anwendung neuen Rechts auf Verstöße, die zwar vor dem 1. Mai 2014 begangen und ggf. geahndet wurden, aber erst danach in das Fahreignungsregister eingetragen wurden, mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes aus Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar ist (s. BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - Rn. 30 ff. m. w. N.).
Demgegenüber ist das Vertrauen von wiederholt im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern darauf, weiter Verkehrszuwiderhandlungen begehen zu können, ohne dass sich die daran anknüpfende Einschätzung der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Verkehrssicherheit ändert, nicht oder allenfalls in ganz geringem Umfang schützenswert (s. hierzu BayVGH, B.v. 18.5.2015, a. a. O.; so auch OVG NW, B.v. 20.8.2015 - 16 B 678/15 - juris m.w.N).
- VGH Bayern, 08.06.2015 - 11 CS 15.718
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) der ohne Übergangsregelung geänderten bzw. neu eingeführten Vorschriften (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - juris) stellte sich hier auch dann nicht, wenn man die zum 5. Dezember 2014 erfolgte Gesetzesänderung nicht als Klarstellung ansähe, weil die letzte Tat des Antragstellers, die zum Erreichen von acht Punkten geführt hat, hier erst am 12. Dezember 2014, also nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 5. Dezember 2014 rechtskräftig wurde. - VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.585
Berechnung des Punktestandes nach § 4 Abs. 5 StVO
Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) der ohne Übergangsregelung geänderten bzw. neu eingeführten Vorschriften (vgl. hierzu BayVGH, U. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206;… SächsOVG, B. v. 7.7.2015 - 3 B 118/15 - juris Rn. 11; OVG Berlin-Bbg, B. v. 2.6.2015 - OVG 1 S 90.14 - juris) stellt sich hier auch dann nicht, wenn man die zum 5. Dezember 2014 erfolgte Gesetzesänderung (…a. a. O.) nicht als Klarstellung ansähe, weil die Taten, die Anlass für die Maßnahme nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 StVG waren, ohnehin erst am 13. und 16. Dezember 2014, also nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 5. Dezember 2014 begangen und im Übrigen alle drei Verkehrsverstöße (vom 4.12.2014, 13.12.2014 und 16.12.2014) erst im Jahr 2015 rechtskräftig geahndet wurden. - VGH Bayern, 28.07.2015 - 11 ZB 15.418
Ungültigkeit einer im Wege des Umtauschs einer ukrainischen Fahrerlaubnis …
Der Gesetzgeber muss aber, soweit er für künftige Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte anknüpft, dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz in hinreichendem Maß Rechnung tragen (vgl. zu den Anforderungen BayVGH, U.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - juris Rn. 34 ff.). - VG Augsburg, 23.02.2016 - Au 7 S 16.136
Entziehung der Fahrerlaubnis - Anordnung sofortiger Vollziehung
Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) der ohne Übergangsregelung geänderten bzw. neu eingeführten Vorschriften (vgl. hierzu BayVGH, U. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - juris) könnte sich aber nur stellen, wenn die zum 5. Dezember 2014 erfolgte Gesetzesänderung nicht als Klarstellung zu sehen ist.Eine unechte Rückwirkung sei jedoch nicht grundsätzlich unzulässig, denn die Gewährung vollständigen Vertrauensschutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung in nicht mehr vertretbarer Weise zulasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (BVerfG, B. v. 07.07.2010 - BvL 14/02 - juris; BayVGH, B. v. 18.05.2015 -11 BV 14.2839 - juris).
- OVG Niedersachsen, 20.07.2015 - 12 ME 78/15
Anwendbarkeit neuen Rechts auf vor Inkrafttreten des neuen Rechts erwirtschaftete …
Zu den tragenden Gründen für die am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen, insbesondere zur Berechnung des Punktestands und zu etwaigen verfassungsrechtlichen Bedenken hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kürzlich in einem Hauptsacheverfahren (Beschl. nach § 130a VwGO) ausführlich und wie folgt geäußert (Beschl. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 -, juris Rn. 26 ff.):.Dass Art. 103 Abs. 2 GG mit dem Verbot nachträglicher rückwirkender Strafschärfung nach seinem Schutzbereich für Fälle der vorliegenden Art nicht einschlägig ist, hat der Senat bereits entschieden (Beschl. v. 28.1.2015 - 12 ME 189/14 - u. v. 17.2.2015 - 12 ME 219/14 - ebenso Bay. VGH, Beschl. v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 -, juris Rn. 33).
- VG Würzburg, 25.01.2016 - W 6 K 15.1182
Umrechnung des Punktestandes für das Fahreignungsregister nach …
Denn bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach im Fahreignungsregister eingetragenen Zuwiderhandlung erfolgt die Berechnung des Punktestandes am Tattag durch Umrechnung des nach alten Rechts bestehenden Punktestands nach der Tabelle des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und Addition der nach neuem Recht hinzukommenden Punkte (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206; B.v. 15.4.2015 - 11 BV 15.134 - NJW 2015, 2139; OVG NRW, B.v. 15.4.2015 - 16 B 81/15 - NJW 2015, 2138).Die Berechnung des Punktestandes bei einer vor der Rechtsänderung zum 1. Mai 2014 begangenen, aber erst danach eingetragenen Ordnungswidrigkeit durch Umrechnung des nach alten Recht bestehenden Punktestandes nach der Tabelle des § 65 Abs. 3 Nr. 4 StVG und Addition der nach neuem Recht neu hinzukommenden Punkte verstößt nicht gegen Grundrechte oder den Grundsatz des Vertrauensschutzes (OVG NRW, B.v. 20.8.2015 - 16 B 678/15 - DAR 2015, 718; BayVGH, B.v. 18.5.2015 - 11 BV 14.2839 - VRS 128, 206).
- VGH Bayern, 10.06.2015 - 11 CS 15.745
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- VGH Bayern, 02.12.2015 - 11 CS 15.2138
Entziehung ihrer Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2015 - 16 B 678/15
Umstellung des Mehrfachtäter-Punksystems in das Fahreignungs-Bewertungssystem; …
- OVG Niedersachsen, 01.09.2015 - 12 ME 91/15
Entziehung der Fahrerlaubnis - Abfolge mehrerer Taten - Verwarnungszeitpunkt
- VG Düsseldorf, 01.07.2015 - 6 L 1812/15
Aktualisierung; Tilgung; Fahreignungs-Bewertungssystem
- VG Gelsenkirchen, 15.12.2015 - 7 K 4746/15
Fahrerlaubnis, Entziehung, Fahreignungs-Bewertungssystem
- VGH Bayern, 14.02.2018 - 11 CS 17.2467
Ermittlung des Punktestandes - Intertemporales Recht
- OVG Sachsen, 17.12.2015 - 3 B 328/15
Entziehung der Fahrerlaubnis; Eintragung; Fahreignungsregister
- VGH Bayern, 26.09.2016 - 11 CS 16.1566
Zurückgewiesene Beschwerde im Streit um Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Würzburg, 13.07.2015 - W 6 S 15.568
Sofortverfahren; Unzulässigkeit des Sofortantrags; unstatthafter Sofortantrag; …
- VG Trier, 12.08.2015 - 1 L 2125/15
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis - Umstellung auf …
- VG Hamburg, 28.07.2015 - 5 E 3509/15
Entziehung der Fahrerlaubnis: Berechnung des Punktestands seit 1.5.2014