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   VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403   

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VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403 (https://dejure.org/2019,3787)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2019 - 11 BV 18.2403 (https://dejure.org/2019,3787)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 11 BV 18.2403 (https://dejure.org/2019,3787)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; StVG § 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; FeV § 11 Abs. 8
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes - Anforderungen der Fortsetzungsfeststellungsklage

  • verkehrslexikon.de

    Präjudizinteresse und Kollegialgerichts-Richtlinie bei der Fortsetzungsfeststellungsklage zur Vorbereitung von Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung

  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Vorliegens einer Krankheit (hier: Diabetes); Vorliegen eiines HbA1c-Wertes von über acht Prozent;...

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes - Anforderungen der Fortsetzungsfeststellungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Aufhebung des Bescheids durch die Behörde während des Rechtsstreits; Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizinteresse; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Entziehung; Diabetes; Minderung

  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Vorliegens einer Krankheit (hier: Diabetes); Vorliegen eiines HbA1c-Wertes von über acht Prozent; Ausschluss der Fahreignung aufgrund geringfügiger Überschreitung des Zielkorridors von 6,5 bis 7,5 Prozent

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403
    Darüber hinaus scheidet ein Schadensersatzanspruch bei einer Ermessensentscheidung wegen fehlender Kausalität aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schaden auch bei rechtsfehlerfreier Ermessensausübung eingetreten wäre (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 51; U.v. 16.5.2013 - 8 C 41.12 - juris Rn. 49; U.v. 16.5.2013 - 8 C 35.12 - juris Rn. 41).

    Dazu müssten die rechtlichen und tatsächlichen Umstände, die für den Erlass des Verwaltungsakts maßgeblich wären, im Wesentlichen unverändert geblieben sein (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 21; B.v. 4.12.2018 - 6 B 56.18 - BeckRS 2018, 37940 Rn. 10).

  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine regelmäßige Cannabis-Einnahme bei drei- bis

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403
    Im Übrigen kann offen bleiben, ob es auch deshalb an einem zurechenbaren Verschulden der handelnden Bediensteten fehlt, weil der erkennende Senat früher die Auffassung vertreten hat, Gutachten von Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation seien nicht hinreichend verlässlich und der Kreis der Ärzte, die ein Verfahrensbeteiligter mit der verkehrsmedizinischen Begutachtung betrauen dürfe, sei auf Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Rechtsmedizin" und auf Ärzte in Begutachtungsstellen für Fahreignung beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 11 CS 12.2276 - juris Rn. 11; B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.1350 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60

    Anspruch auf nachträgliche Auszahlung von Dienstbezügen - Verpflichtung des

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403
    Die zwar objektiv unrichtige, aber nach sorgfältiger Prüfung vorgenommene Anwendung einer Vorschrift, deren Inhalt zweifelhaft sein kann und höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, gereicht dem sachbearbeitenden Beamten nicht zum Verschulden (Wöstmann a.a.O.; Papier/Shirvani a.a.O.; vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 8 C 5.12 - NVwZ-RR 2014, 465 Rn. 31; U.v. 6.6.1962 - IV C 181.60 - BVerwGE 14, 222/231).
  • BVerwG, 06.06.1962 - IV C 181.60

    Anrechnungsfähigkeit von aus einem Versicherungsvertrag aufgrund von

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403
    Die zwar objektiv unrichtige, aber nach sorgfältiger Prüfung vorgenommene Anwendung einer Vorschrift, deren Inhalt zweifelhaft sein kann und höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, gereicht dem sachbearbeitenden Beamten nicht zum Verschulden (Wöstmann a.a.O.; Papier/Shirvani a.a.O.; vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 8 C 5.12 - NVwZ-RR 2014, 465 Rn. 31; U.v. 6.6.1962 - IV C 181.60 - BVerwGE 14, 222/231).
  • BVerwG, 23.03.1993 - 2 B 28.93
    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403
    Dabei brauchen auch Kollegialentscheidungen in vorläufigen Rechtsschutzverfahren jedenfalls dann nicht außer Betracht zu bleiben, wenn sie inhaltlich eine Würdigung der Rechtslage enthalten, die den Schluss auf die Vertretbarkeit des Verwaltungshandelns rechtfertigt (BVerwG, B.v. 23.3.1993 - 2 B 28/93 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 26.6.2015 - 11 BV 15.487 - juris Rn. 25; B.v. 30.9.2014 - 11 ZB 14.856 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 11 CS 12.2276

    Begutachtung der Fahreignung; Rechtmäßigkeit der Festlegung des Kreises der in

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403
    Im Übrigen kann offen bleiben, ob es auch deshalb an einem zurechenbaren Verschulden der handelnden Bediensteten fehlt, weil der erkennende Senat früher die Auffassung vertreten hat, Gutachten von Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation seien nicht hinreichend verlässlich und der Kreis der Ärzte, die ein Verfahrensbeteiligter mit der verkehrsmedizinischen Begutachtung betrauen dürfe, sei auf Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Rechtsmedizin" und auf Ärzte in Begutachtungsstellen für Fahreignung beschränkt (vgl. BayVGH, B.v. 29.11.2012 - 11 CS 12.2276 - juris Rn. 11; B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.1350 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 35.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403
    Darüber hinaus scheidet ein Schadensersatzanspruch bei einer Ermessensentscheidung wegen fehlender Kausalität aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schaden auch bei rechtsfehlerfreier Ermessensausübung eingetreten wäre (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 51; U.v. 16.5.2013 - 8 C 41.12 - juris Rn. 49; U.v. 16.5.2013 - 8 C 35.12 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 41.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403
    Darüber hinaus scheidet ein Schadensersatzanspruch bei einer Ermessensentscheidung wegen fehlender Kausalität aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schaden auch bei rechtsfehlerfreier Ermessensausübung eingetreten wäre (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 51; U.v. 16.5.2013 - 8 C 41.12 - juris Rn. 49; U.v. 16.5.2013 - 8 C 35.12 - juris Rn. 41).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 5.12

    Benachteiligung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit; chancengleiche

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403
    Die zwar objektiv unrichtige, aber nach sorgfältiger Prüfung vorgenommene Anwendung einer Vorschrift, deren Inhalt zweifelhaft sein kann und höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, gereicht dem sachbearbeitenden Beamten nicht zum Verschulden (Wöstmann a.a.O.; Papier/Shirvani a.a.O.; vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 8 C 5.12 - NVwZ-RR 2014, 465 Rn. 31; U.v. 6.6.1962 - IV C 181.60 - BVerwGE 14, 222/231).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 47.14

    Anerkenntnis; berechtigtes Feststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2019 - 11 BV 18.2403
    Hat die Behörde die Rechtswidrigkeit eines von ihr erlassenen belastenden Verwaltungsakts erkannt, wird in der Regel kein wiederholter Erlass einer gleichartigen Verfügung drohen, sodass einer Wiederholungsgefahr nicht begegnet werden muss (BVerwG, B.v. 18.12.2014 - 8 B 47.14 - NVwZ 2015, 600 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 26.06.2015 - 11 BV 15.487

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 15.02.2016 - 6 PKH 1.16

    Divergenz; Entscheidung eines Kollegialgerichts; beabsichtigter

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

  • BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich

  • BVerwG, 04.12.2018 - 6 B 56.18

    Beiladung; Bereitstellen von Teilnehmerdaten; Feststellungsinteresse;

  • VGH Bayern, 30.09.2014 - 11 ZB 14.856

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; beabsichtigter

  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 11 CS 23.1206

    Gutachtenanordnung wegen Fahreignungszweifeln aufgrund Depressionen und

    Diese Erwägung stand in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.12.2006 - 11 CS 06.1350 - juris Rn. 36; B.v. 7.3.2008 - 11 CS 08.346 - juris Rn. 8; B.v. 29.11.2012 - 11 CS 12.2276 - juris Rn. 11; offen allerdings U.v. 15.2.2019 - 11 BV 18.2403 - juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2019 - 5 LB 148/18

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe; Einstellungshöchstaltersgrenze;

    Zwar gilt die "Kollegialgerichtsrichtlinie" ausnahmsweise nicht, wenn das Kollegialgericht die Rechtslage trotz eindeutiger und klarer Vorschriften verkannt oder eine eindeutige Bestimmung handgreiflich falsch ausgelegt hat (OVG LSA, Urteil vom 18.7.2018 - 2 L 45/15 -, juris Rn. 44; Bay. VGH, Urteil vom 15.2.2019 - 11 BV 18.2403 -, juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 19.03.2019 - 11 CS 19.57

    Anforderungen an ein Gutachten zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Diabetes

    Hiervon ausgehend erscheint es ohne weitere Erläuterungen nicht plausibel, bei einer insulinpflichtigen Diabeteserkrankung allein von einem höheren, außerhalb des Zielbereichs liegenden HbA1c-Wert auf eine instabile Stoffwechsellage zu schließen (vgl. auch BayVGH, U.v. 15.2.2019 - 11 BV 18.2403 - juris Rn. 34).
  • VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945

    Unzulässige Klage wegen Rechtskraft eines anderweitigen Urteils

    Ein Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung setzt ein Verschulden voraus und ein Amtshaftungsprozess ist offensichtlich aussichtslos, wenn ein dem Dienstherrn zurechenbares Verschulden des handelnden Bediensteten ausscheidet (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2019 - 11 BV 18.2403 - BeckRS 2019, 2231).
  • VG München, 30.11.2020 - M 6 K 20.683

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichtvorlage Gutachten, Beschränkung der

    Bei ordnungsgemäßer Ausübung des Ermessens darf die Behörde aber jeden der in § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV genannten Gutachter bestimmten (vgl. BayVGH, U.v. 15.2.2019, 11 BV 18.2403, juris Rn. 33).
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