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VGH Bayern, 28.08.2006 - 11 C 05.2849 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 14.09.2006 - 11 CS 06.1475
Entziehung der Fahrerlaubnis - "Gelegentlichkeit" des Cannabiskonsums - etwa …
In solchen Fällen ist nichts dagegen zu erinnern, wenn die Richtigkeit der Abstinenzbehauptung mit den dafür in Betracht kommenden medizinischen und psychologischen Methoden überprüft und, wenn sie sich nicht als zutreffend erweist, dem Betroffenen entgegengehalten wird, ihm könne angesichts seiner insoweit unwahren Einlassung auch nicht geglaubt werden, dass er zwischen dem Konsum des Rauschmittels und dem Fahren in der gebotenen Weise trennen werde (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung BayVGH vom 28.8.2006 Az. 11 C 05.2849). - VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 C 10.3167
Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin, Ecstasy)
Die Fahrerlaubnisbehörde darf eine Person nach der Spruchpraxis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 28.8.2006 Az. 11 C 05.2849 RdNrn. 21 ff.; vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475 u. a. RdNr. 48) an einer Abstinenzbehauptung auch dann festhalten, wenn der Betroffene von Rechts wegen u. U. andere Möglichkeiten besitzt, um die Wiedererlangung der Fahreignung darzutun. - VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"
Diese Ausarbeitung geht in Übereinstimmung mit der auch vom Verwaltungsgerichtshof wiederholt vertretenen Auffassung (vgl. z.B. BayVGH vom 28.8.2006 Az. 11 C 05.2849; BayVGH vom 2.1.2007 Az. 11 CS 06.2968/11 C 06.2969/11 C 06.3150) davon aus, dass Blutalkoholwerte von über 1, 3 % mit einem sozialadäquaten Trinkverhalten keinesfalls vereinbar sind, sie vielmehr eine durch den häufigen Genuss großer Alkoholmengen erworbene gesteigerte Alkoholverträglichkeit voraussetzen (so auch NdsOVG vom 11.10.2005 ZfS 2006, 54/55), und dass Personen, die Blutalkoholwerte von mehr als ca. 1,6 % erreichen, an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leiden, der ein abnormes Trinkverhalten zugrunde liegt, bei dem sich der übermäßige Genuss von Alkohol über einen längeren Zeitraum hinweg erstreckt haben muss und bei dem die physiologische Barriere - kein Abbruch des Konsums infolge Übelkeit oder Erbrechens - überschritten wurde ( VGH BW vom 19.9.2005 DAR 2006, 32/36).
- VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974
Vorläufige Erteilung der Fahrerlaubnis
Vielmehr trägt bereits dieser erste Teil des Antrags dem besonderen Ablauf des auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahrens in der gebotenen Weise Rechnung (vgl. BayVGH vom 28.8.2006 Az. 11 C 05.2849). - VGH Bayern, 28.05.2008 - 11 C 08.889
Fassung des Klageantrags bei auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gerichtetem …
In einem auf Erteilung der Fahrerlaubnis gerichteten Rechtsstreit besteht, wenn der Betroffene eine Prüfung im Sinne der §§ 15 bis 18 FeV ablegen muss, deshalb regelmäßig nur ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag, mit dem der Träger öffentlicher Gewalt, gegen den der Anspruch auf Erteilung einer Fahrerlaubnis geltend gemacht wird, verpflichtet werden soll, die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr mit der Prüfung des Rechtsschutzsuchenden zu beauftragen (vgl. z.B. BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 C 06.103, Seite 3 des Beschlussumdrucks; BayVGH vom 28.8.2006 Az. 11 C 05.2849, Seite 6 des Beschlussumdrucks; BayVGH vom 17.10.2006 Az. 11 CE 06.974, Seite 7 des Beschlussumdrucks). - VGH Bayern, 18.04.2011 - 11 CS 10.3168
Polyvalenter Betäubungsmittelgebrauch (Cannabis, Kokain, Amfetamin, …
Die Fahrerlaubnisbehörde darf eine Person nach der Spruchpraxis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 28.8.2006 Az. 11 C 05.2849 RdNrn. 21 ff.; vom 14.9.2006 Az. 11 CS 06.1475 u. a. RdNr. 48) an einer Abstinenzbehauptung auch dann festhalten, wenn der Betroffene von Rechts wegen u. U. andere Möglichkeiten besitzt, um die Wiedererlangung der Fahreignung darzutun. - VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151
Teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (bzgl. fahrerlaubnisfreie …
Wer wie der Antragsteller gerade erhebliche Mengen Alkohol zu sich genommen hat, unterscheidet sich eben von der großen Menge der Bevölkerung dadurch, dass er beim Trinken nicht mehr merkt, wenn er die Grenze zur Fahrtüchtigkeit überschreitet bzw. wenn er dann noch entsprechenden Restalkohol im Körper hat (vgl. auch BayVGH, B.v. 28.8.2006 - 11 C 05.2849 - juris).