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   VGH Bayern, 12.07.2007 - 11 C 06.868   

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VGH Bayern, 12.07.2007 - 11 C 06.868 (https://dejure.org/2007,76576)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.2007 - 11 C 06.868 (https://dejure.org/2007,76576)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 11 C 06.868 (https://dejure.org/2007,76576)
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Wird zitiert von ... (16)

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 22 C 16.1427

    Münchener Luftreinhalteplan: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht

    Statthaft - und ggf. auch geboten - sind deshalb im Verfahren nach § 172 VwGO die Konkretisierung eines zu vollstreckenden Urteils, das die Behörde zu bauaufsichtlichen Maßnahmen gegen einen Grundstücksnachbarn des Vollstreckungsgläubigers verpflichtet, dahingehend, dass diesem Gebot nicht bereits durch den Erlass einer bauaufsichtlichen Verfügung, sondern erst durch deren Durchsetzung im Wege des Verwaltungszwangs entsprochen wird (OVG NW, B.v. 20.2.1992 - 10 E 1357/91 - NVwZ-RR 1992, 518), ferner die in einem solchen Verfahren getroffene Feststellung, dass die Übertragung eines bestimmten konkret-funktionellen Amtes der rechtskräftig ausgesprochenen Verpflichtung zur Beschäftigung eines Beamten auf einem nach der Besoldungsgruppe A 14 bewerteten Dienstposten nicht genügt (NdsOVG, B.v. 12.9.2006 - 5 OB 194/06 - NVwZ-RR 2007, 139), und die Aussage, dass ein Urteil, das eine Straßenverkehrsbehörde zu einer "spürbaren" und "effektiven" Verringerung der von einer Straße ausgehenden Geräusche verpflichtet, so zu verstehen ist, dass eine Lärmreduzierung um mindestens 3 bis 5 dB(A) angestrebt werden muss (BayVGH, B.v. 12.7.2007 - 11 C 06.868 - juris Rn. 28 - 30).
  • VG München, 21.06.2016 - M 1 V 15.5203

    Luftreinhaltung in München: Freistaat Bayern muss wirksamere Maßnahmen ergreifen

    Einer über die Auslegung des streitgegenständlichen Urteils hinausgehenden Fortschreibung desselben (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 12.7.2007 - 11 C 06.868 - juris Rn. 31 ff.; HessVGH, B. v. 11.5.2016 - 9 E 450/16 - juris Rn. 26 ff.) bedarf es nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023 - 11 A 1.23

    Klimaklage des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND)

    Denn damit, dass § 172 VwGO - ebenso § 887 Abs. 1, 888 Abs. 1 Satz 1 und 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO - das Gericht des ersten Rechtszuges zum Vollstreckungsorgan erklärt, wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass in derartigen Vollstreckungsverfahren nicht selten ein "Weiterdenken" der Erwägungen notwendig wird, die der zu vollstreckenden Entscheidung zugrunde lagen, um feststellen zu können, was der frühere Beklagte schuldet und ob er seiner Verpflichtung nachgekommen ist (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 9 E 448/16 - juris, Rn. 26; BayVGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 11 C 06.868 - juris, Rn. 31 f.).
  • OVG Hamburg, 14.02.2017 - 1 So 63/16

    Zwangsgeld bezüglich Fortschreibung des Luftreinhalteplans bestätigt

    Ob die Zustellung des Vollstreckungstitels eine Vollstreckungsvoraussetzung ist (vgl. § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. §§ 750 Abs. 1 Satz 1, 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO), oder ob es ausreicht, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist (so mit Blick auf § 168 Abs. 1 Nr. 1 VwGO wohl VGH München, Beschl. v. 12.7.2007, 11 C 06.868, juris Rn. 35), kann offen bleiben.

    Soweit in der Rechtsprechung eine Klarstellung des Titelinhalts anhand von im Vollstreckungsverfahren gemachten Konkretisierungen zugelassen wird, wird gefordert, dass das Vollstreckungsverfahren in einer Weise ausgestaltet war, die die gleiche Gewähr für eine sachrichtige Entscheidung wie ein reguläres Erkenntnisverfahren bietet, also grundsätzlich eine mündliche Verhandlung verlangt (VGH München, Beschluss vom 12.7.2007,11 C 06.868, juris Rn. 33) Das ist hier nicht der Fall; der Vollstreckungsbeschluss vom 18. Juli 2016 ist erlassen worden, ohne dass die Beteiligten mündlich angehört worden sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 10 S 421/18

    Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich; Verpflichtung zur Vornahme einer

    Nach der gesetzlich vorgegebenen Systematik des Zwangsvollstreckungsrechts wird formal der Titel (und nicht der diesem zugrunde liegende materielle Anspruch) vollstreckt; der Titel löst den Vollstreckungsanspruch vom materiellen Anspruch des Erkenntnisverfahrens und entlastet somit die Zwangsvollstreckung weitgehend von materiellen Einwendungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2001 a. a. O.; Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 26.88 - BVerwGE 80, 178; OVG Hamburg, Beschluss vom 07.02.2018 - 1 So 1/18 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 21.12.2010 - 2 E 291/10 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 15.06.2010 - 13 E 201/10 - NVwZ-RR 2010, 750 und vom 30.06.1970 - X B 946/69 - DÖV 1970, 718; BayVGH, Beschluss vom 12.07.2007 - 11 C 06.868 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.1992 - 8 S 158/92 - VBlBW 1993, 51; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.12.1973 - I B 155/73 - NJW 1974, 918; Pietzner/Möller a. a. O. Rn. 54 und § 168 Rn. 5 f.; Heckmann a. a. O. § 167 Rn. 16, § 168 Rn. 11, 17, 40; Kraft a. a. O. Rn. 12, 20, § 167 Rn. 16; W.-R. Schenke a. a. O. Rn. 8; Bamberger in Wysk, VwGO, 2. Aufl., § 172 Rn. 11; a. A. wohl BayVGH, Beschluss vom 27.02.2017 a. a. O.; Jacob, VBlBW 2012, 135).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2022 - 4 O 11/22

    Vollstreckung aus einem zum Informationszugang verpflichtenden Urteil

    Maßgeblich ist der Tenor, dessen Inhalt und Grenzen eindeutig zu bezeichnen sind; ergänzend können aber die Entscheidungsgründe zur Auslegung herangezogen werden (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.02.2017 - 1 So 63/16 -, juris Rn. 35; VGH München, Beschl. v. 12.07.2007 - 11 C 06.868 -, juris Rn. 28; Pietzner/Möller in: Schoch/Schneider, VwGO, 42. EL 14 Februar 2022, VwGO § 172 Rn. 34; Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 168 Rn. 14: Bestimmtheit i. S. v. Bestimmbarkeit).

    Sie tragen dem Umstand Rechnung, dass es sich in diesen Fällen regelmäßig nicht vermeiden lässt, das von der öffentlichen Verwaltung Geschuldete nur in allgemein gehaltener Weise zu umschreiben, so dass - über eine Auslegung hinaus - eine Präzisierung im Sinne eines "Weiterdenkens" geboten und im Vollstreckungsverfahren nach § 172 VwGO ausnahmsweise zulässig erscheint (dazu VGH Kassel, Beschl. v. 11.05.2016 - 9 E 448/16 -, juris Rn. 26 und VGH München, Beschl. v. 12.07.2007 - 11 C 06.868 -, juris Rn. 31 f.).

  • OVG Hamburg, 07.02.2018 - 1 So 7/18

    Wiederholte Androhung eines Zwangsgeldes gegen Behörde - aufschiebende Wirkung

    Es kann vorliegend offen bleiben, ob die Erfolglosigkeit des vorangegangenen Zwangsmittels nur erfordert, dass die Frist für die zuvor angedrohte Zwangsgeldfestsetzung verstrichen ist, oder ob zudem erforderlich ist, dass der Vollstreckungsgläubiger eine Festsetzung des zuvor angedrohten Zwangsgeldes erwirkt haben muss bzw. zeitgleich erwirkt hat (vgl. Verstreichen der festgesetzten Frist ausreichend: VGH München, Beschl. v. 12.7.2007, 11 C 06.868, juris Rn. 58 f.; jedenfalls keine Beitreibung erforderlich: OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.3.1988, 13 B 125/88, NVwZ 1988, 654; zur Notwendigkeit einer vorherigen Beitreibung nach dem VwVG-Rheinland-Pfalz: OVG Koblenz, Beschl. v. 13.1.1988, 13 B 550/87, NVwZ 1988, 652; allgemein zum Streitstand: Pietzner/Möller in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 172 Rn. 49; Schmidt-Kötters in Posser/Wolff, VwGO, 2. Auflage 2014, § 172 Rn. 29; Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 172 Rn. 83; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 16. Auflage 2014, § 172 Rn. 7; Bader, in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Auflage 2014, § 172 Rn. 10).

    Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde hindert sodann zwar die Beitreibung des Zwangsgeldes, führt aber nicht zum Wegfall des Titels für die Beitreibung (VGH München, Beschl. v. 12.7.2007, a.a.O., juris Rn. 59).

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 9 E 448/16

    Land Hessen muss kein Zwangsgeld zahlen

    Denn damit, dass § 172 VwGO das Gericht des ersten Rechtszuges zum Vollstreckungsorgan erklärt, wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass in derartigen Vollstreckungsverfahren nicht selten ein "Weiterdenken" der Erwägungen notwendig wird, die der zu vollstreckenden Entscheidung zugrunde lagen, um feststellen zu können, was der frühere Beklagte schuldet und ob er seiner Verpflichtung nachgekommen ist (BayVGH, Beschluss vom 1.07.20017 - 11 C 06.868 -, juris Rn. 31).
  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 9 E 450/16

    Land Hessen muss kein Zwangsgeld zahlen

    Denn damit, dass § 172 VwGO das Gericht des ersten Rechtszuges zum Vollstreckungsorgan erklärt, wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass in derartigen Vollstreckungsverfahren nicht selten ein "Weiterdenken" der Erwägungen notwendig wird, die der zu vollstreckenden Entscheidung zugrunde lagen, um feststellen zu können, was der frühere Beklagte schuldet und ob er seiner Verpflichtung nachgekommen ist (BayVGH, Beschluss vom 1.07.20017 - 11 C 06.868 -, juris Rn. 31).
  • OVG Sachsen, 21.10.2016 - 2 E 83/16

    Vollstreckungsanordnung; Zwangsgeldandrohung; Feuerwehreinsatzdienst

    Da diese Entscheidungsart dazu dient, den Ermessensspielraum der vollziehenden Gewalt zu wahren, lässt es sich regelmäßig nicht vermeiden, das von der öffentlichen Verwaltung Geschuldete nur in allgemein gehaltener Weise zu umschreiben (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12. Juli 2007 - 11 C 06.868 -, juris Rn. 32).

    Denn auch wenn grundsätzlich daran festzuhalten sein sollte, dass die Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens nach § 172 VwGO das Vorhandensein einer vollstreckbaren Ausfertigung des durchzusetzenden Titels im Sinne von § 724 Abs. 1 ZPO voraussetzt, wäre es angesichts des Umstandes, dass weder das Verwaltungsgericht noch die Vollstreckungsschuldnerin erstinstanzlich das Fehlen einer Vollstreckungsklausel beanstandet haben, mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) unvereinbar, dem Vollstreckungsgläubiger nun diesen Umstand entgegenzuhalten (vgl. BayVGH; Beschl. v. 12. Juli 2007 a. a. O. Rn. 35).

  • VG Ansbach, 20.10.2021 - AN 9 V 19.02051

    Vollstreckung gegen Behörde - Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 3 O 19/15

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils

  • VGH Hessen, 14.02.2020 - 1 E 1016/19

    Voraussetzungen der Vollstreckung eines Leistungsurteils

  • OLG Hamburg, 01.08.2022 - 5 Ws 44/22

    Strafvollzug in Hamburg: Zwangsgeld gegen eine Vollzugsbehörde bei Nichterfüllung

  • VG Cottbus, 07.06.2012 - 3 M 12/12

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

  • VG Bayreuth, 15.08.2008 - B 5 V 08.540

    Ein Verpflichtungsurteil auf amtsangemessene Beschäftigung ist durch

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