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   VGH Bayern, 20.11.2007 - 11 C 07.2783   

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VGH Bayern, 20.11.2007 - 11 C 07.2783 (https://dejure.org/2007,80802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2007 - 11 C 07.2783 (https://dejure.org/2007,80802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2007 - 11 C 07.2783 (https://dejure.org/2007,80802)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08

    Bedingte Fahreignung trotz einmaligem Kokainkonsums

    Da illegale Betäubungsmittel nicht in rechtlich normierten und von einer zuverlässigen Instanz kontrollierten Zusammensetzungen vertrieben werden, muss jeder Konsument einer solchen Droge damit rechnen, dass sie bei ihm u. U. nicht vorhersehbare Wirkungen hervorruft; dieser Effekt kann besonders schwach, aber auch unerwartet stark sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - VBlBW 2005, 279; Saarl. OVG, Beschl. v. 14.5.2008 - 1 B 191/08 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 C 07.2783 - juris).

    Gelingt dem Betroffenen folglich der Nachweis der Wiedererlangung der vollen oder bedingten Fahreignung bereits zum für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung maßgeblichen Zeitpunkt, so muss dies im Entziehungsverfahren berücksichtigt werden und darf nicht erst Gegenstand eines Wiedererteilungsverfahrens sein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.9.2003 - 10 S 1917/02 - VBlBW 2004, 151; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, VBlBW 2005, 369, 377).

    Nur so ist gewährleistet, dass der Betroffene nach Ablauf des Abstinenzjahres nicht alsbald wieder in sein früheres gefahrenträchtiges Konsumverhalten zurückfällt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23; Urt. v. 30.9.2003, a.a.O.; Beschl. v. 3.7.2007 - 10 S 961/07 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, a.a.O., S. 377; Zwerger, DAR 2005, 431, 437; Köhler-Rott, DAR 2007, 682, 684; vgl. ausdrücklich auch Nr. 1.f) Sätze 1, 4 und 5 der Anlage 15 zur FeV ).

    Unmittelbar aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt, dass eine Entgiftung und Entwöhnung nur erforderlich ist, wenn der Betroffene solcher Maßnahmen bedarf, weil es bei ihm insbesondere zu einer körperlichen oder psychischen Abhängigkeit gekommen ist (Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; vgl. auch die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung [Februar 2000] 3.12.1).

  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 11 CS 10.508

    Einnahme eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis

    Im Übrigen hätten sich seit der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2007 (Az. 11 C 07.2783), in der die 30-mg-Grenze erwähnt worden sei, die Nachweismöglichkeiten verbessert; Haargutachten wie das von der Antragstellerin beigebrachte würden in der Fahreignungsdiagnostik als eindeutige Abstinenznachweise verwendet.

    Bereits im Beschluss vom 20. November 2007 (a.a.O., RdNr. 28) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, gestützt auf eine in jenem Verfahren zur Verfügung stehende Ausarbeitung des Forensisch-Toxikologischen Zentrums München, darauf hingewiesen, dass ein Aufspüren von Kokain in einer Haarprobe dann "möglich" ist, wenn der Betroffene mehr als 30 mg dieses Rauschgifts zu sich genommen hat.

    Dass auch die Einnahme "gestreckten" Kokains zumindest in der Regel den Verlust der Fahreignung nach sich zieht, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 20. November 2007 (a.a.O., RdNrn. 19 f.) festgestellt.

  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122

    Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    Da Verwaltungsakte gemäß Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG erst im Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe wirksam werden und sie erst von da an Rechtsfolgen zeitigen, stellt der beschließende Senat (vgl. BayVGH vom 20.11.2007 Az. 11 C 07.2783) bei der Bestimmung des prozessrechtlich maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts nicht auf das in einem Bescheid angegebene Erlassdatum, sondern auf den Zeitpunkt seines Wirksamwerdens ab.
  • VGH Bayern, 11.01.2008 - 11 CS 07.3000

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einmaliger Konsum von Amphetamin; Nachweis des

    Bei diesen sog. harten Drogen zieht nach der gefestigten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. BayVGH vom 30.10.2007 Az. 11 CS 07.942 m.w.N.) - jedenfalls im Regelfall - bereits der einmalige Konsum den Verlust der Fahreignung nach sich, und zwar unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Betäubungsmittelkonzentration, von einer Straßenverkehrsteilnahme im berauschten Zustand und auch davon, ob konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahruntüchtigkeit beim Betroffenen zu verzeichnen waren (vgl. zuletzt BayVGH vom 22.10.2007 Az. 11 CS 07.909; vom 20.11.2007 Az. 11 C 07.2783).

    Auch eine Wirkstoffmenge, die unter derjenigen einer üblichen Dosis des jeweiligen Betäubungsmittels liegt, genügt nach der Rechtsprechung des Senats, um im Sinn der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung von der Einnahme eines Betäubungsmittels sprechen zu können (vgl. insbesondere BayVGH vom 20.11.2007 Az. 11 C 07.2783).

  • VG Freiburg, 08.08.2008 - 1 K 1161/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Entziehung der Fahrerlaubnis im Wege des

    Da illegale Betäubungsmittel nicht in rechtlich normierten und von einer zuverlässigen Instanz kontrollierten Zusammensetzungen vertrieben werden, muss jeder Konsument einer solchen Droge damit rechnen, dass sie bei ihm u. U. nicht vorhersehbare Wirkungen hervorruft; dieser Effekt kann besonders schwach, aber auch unerwartet stark sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - VBlBW 2005, 279; Saarl. OVG, Beschl. v. 14.5.2008 - 1 B 191/08 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 C 07.2783 - juris).
  • VGH Bayern, 04.02.2008 - 11 CS 07.2965

    Forderung nach einjähriger Betäubungsmittelabstinenz bei nicht drogenabhängigen

    Bis zur Zustellung des Bescheids vom 13. Juli 2007 am 16. Juli 2007 (vgl. zu der aus Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG herzuleitenden Maßgeblichkeit des Bekanntgabedatums bei der Festlegung des Beurteilungszeitpunkts BayVGH vom 20.11.2007 Az. 11 C 07.2783) errechnet sich daraus ein Abstinenzzeitraum von weniger als vier Monaten.
  • VGH Bayern, 07.01.2008 - 11 CS 07.1812

    Verlust der Fahreignung wegen Kokainkonsums; keine Verwirkung von Befugnissen der

    Da Kokain in Haaren von allen Betäubungsmitteln am empfindlichsten nachweisbar ist (Möller, in: Hettenbach/Kalus/Möller/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 2005, § 3, RdNr. 162), insbesondere bereits nach einem einmaligen Konsum dieses Betäubungsmittels bei Haaranalysen positive Ergebnisse erzielt wurden (Möller, ebenda), kann der Beweis des Verzichts auf die Einnahme dieser Droge in rechtsgültiger Weise durch eine lege artis durchgeführte Haaruntersuchung erbracht werden (vgl. zuletzt BayVGH vom 20.11.2007 Az. 11 C 07.2783, RdNrn. 28 - 30 im Juris-Ausdruck).
  • VG Freiburg, 25.03.2010 - 1 K 280/10

    Bindungswirkung des Strafverfahrens bzw. des Strafurteils gegenüber der

    Bereits nämlich der einmalige Konsum eines anderen Betäubungsmittels im Sinne von § 1 Abs. 1 BtMG als Cannabis begründet regelmäßig die Fahrungeeignetheit des Betreffenden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 -, VBlBW 2005, 279; Saarl. OVG, Beschl. v. 14.5.2008 - 1 B 191/08 -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 C 07.2783 -, juris).
  • VG München, 20.04.2010 - M 1 K 10.543

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch

    Bereits der einmalige Konsum eines anderen Betäubungsmittels als Cannabis im Sinne von § 1 Abs. 1 BtMG begründet regelmäßig die Fahrungeeignetheit des Betroffenen (BayVGH vom 20.11.2007 Az. 11 C 07.2783, Juris).
  • VG Ansbach, 08.02.2010 - AN 10 S 09.02412

    Entzug der Fahrerlaubnis; Kokain; Konsum nachgewiesen durch eigene Angaben;

    Zwar ist Kokain in Haaren von allen Betäubungsmitteln am empfindlichsten nachweisbar (vgl. BayVGH vom 20.11.2007, 11 C 07.2783) mit der Folge, dass positive Ergebnisse bei Haaranalysen bereits bei einem einmaligen Konsum dieses Betäubungsmittels erzielt wurden, allerdings ist ein Aufspüren von Kokain in einer Haarprobe erst dann möglich, wenn der Betroffene mehr als 30 Milligramm dieses Rauschgifts pro Monat aufgenommen hat (vgl. BayVGH, a.a.O.).
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