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   VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329   

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VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329 (https://dejure.org/2010,69015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.11.2010 - 11 C 10.2329 (https://dejure.org/2010,69015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 (https://dejure.org/2010,69015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen;Verdacht auf beginnende Demenz;Mit Aggressivität einhergehende Verhaltensauffälligkeiten;Nichtbeibringung eines geforderten ärztlichen Gutachtens;Mangelnde Bestimmtheit der zu klärenden Fragestellung;Wahlrecht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Diese Formulierung bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).

    Kommt der Betroffene dieser Pflicht nicht nach, so kann von einer grundlosen Weigerung, sich begutachten zu lassen, ausgegangen und die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als erwiesen angesehen werden (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/98; vom 13.11.1997 BayVBl 1998, 634/635).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    a) Im Rahmen von Anfechtungsklagen, mit denen sich eine Person gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wendet, kommt es maßgeblich auf die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage an (vgl. z.B. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Kommt der Betroffene dieser Pflicht nicht nach, so kann von einer grundlosen Weigerung, sich begutachten zu lassen, ausgegangen und die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als erwiesen angesehen werden (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/98; vom 13.11.1997 BayVBl 1998, 634/635).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1994 - 19 A 1782/94

    Haschisch- Konsum; Kraftfahrtauglichkeit; Medizinisch- psychologische

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Diese Formulierung bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Diese Formulierung bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Diese Formulierung bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 19 E 808/01

    Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die weitere

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Denn nur unter dieser Voraussetzung kann das Verhalten des Pflichtigen dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat und deswegen die zu beweisende Tatsache - hier seine Nichteignung - nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO als erwiesen angesehen werden kann (OVG NRW vom 10.7.2002 VRS 105, 76/78).
  • VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Diese Formulierung bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • VGH Bayern, 28.10.2010 - 11 CS 10.1930

    Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund von

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Liegen solche Hinderungsgründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde demgegenüber der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen; sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist, und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (vgl. BayVGH vom 28.10.2010 Az. 11 CS 10.1930 RdNr. 24).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Schließlich nimmt das Berufungsgericht zu Recht an, dass die Mitteilung der konkreten Fragestellung an den Betroffenen auch deshalb geboten ist, um ihm die Prüfung zu ermöglichen, ob die an den/die Gutachter mitgeteilte(n) Frage(n) mit der Beibringungsanordnung identisch sind und sich die Begutachtungsstelle daran hält (ebenso wie das Berufungsgericht: OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. April 2012 - 3 M 527/11 - NJW 2012, 2604 = juris Rn. 4; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 37 f.; sowie Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 11 FeV Rn. 42 f.).

    Insoweit verhält es sich hier anders als in dem Fall, der dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 - (juris Rn. 37 f.) zugrunde lag, und auf den sich der Beklagte daher in der Beschwerde zu Unrecht beruft, um eine "Divergenz" zu dessen Rechtsprechung darzulegen.

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3

    Denn eine Person, die in ihrem Umfeld ablaufenden Vorgängen eine nicht der Realität entsprechende Bedeutung beimisst, bietet nicht die Gewähr dafür, dass sich aus ihrer motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr keine Schäden für die Rechtsgüter Dritter ergeben werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 27).
  • VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23
    Diese bindende rechtliche Vorgabe, die ihrerseits Ausdruck des im Verfassungsrecht (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG -) wurzelnden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist, schließt es insbesondere aus, die Fragestellung so auszugestalten, dass die mit der Begutachtung betraute Person oder Stelle hierdurch ermächtigt wird, die Gesamtheit der in der Anlage 4 zur FeV erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (BayVGH, Beschluss vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 -, juris Rn. 37).

    Denn die verdachtsbegründenden Umstände können so unspezifisch sein, dass eine hinreichend genaue Zuordnung in diesem Verfahrensstadium unter Umständen (noch) nicht möglich ist (BayVGH, Beschluss vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 -, juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Beschl. vom 15.11.2010 - 11 C 10.2329) kommt es zwar entscheidungserheblich darauf an, ob der Beklagte vom Kläger zu Recht die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens verlangt hat und aus der Nichtvorlage eines solchen Gutachtens gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf die Fahrungeeignetheit des Klägers geschlossen werden durfte.
  • VGH Bayern, 05.07.2012 - 11 C 12.874

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Das ist grundsätzlich der Fall, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (vgl. BayVGH vom 15.11.2010 Az. 11 C 10.2329):.
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 CS 11.2349

    Verdacht der Alkoholabhängigkeit; Anforderung eines ärztlichen

    Liegen solche Hinderungsgründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde demgegenüber der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen; sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist, und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (so ausdrücklich BayVGH vom 28.10.2010 Az. 11 CS 10.1930 RdNr. 24; vom 15.11.2010 Az. 11 C 10.2329 RdNr. 40; vgl. zu dem der Behörde beim Vollzug des § 11 Abs. 8 FeV nicht zustehenden Ermessen auch BayVGH vom 9.5.2011 Az. 11 CS 11.301/11 C 11.302 RdNr. 10; zu den Auswirkungen, die sich aus dem zwingenden Charakter des § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV auf die Handhabung des § 11 Abs. 8 FeV ergeben, ferner BayVGH vom 22.7.2011 Az. 11 ZB 11.162 RdNr. 5).
  • VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19

    Fahrerlaubnisentziehung - behandelnder Psychiater hat Zweifel an Fahreignung

    Diese bindende rechtliche Vorgabe, die ihrerseits Ausdruck des im Verfassungsrecht (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist, schließt es insbesondere aus, die Fragestellung so auszugestalten, dass die mit der Begutachtung betraute Person oder Stelle hierdurch ermächtigt wird, die Gesamtheit der in der Anlage 4 zur FeV erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (BayVGH, Beschl. v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 -, juris Rn. 37).

    Denn die verdachtsbegründenden Umstände können so unspezifisch sein, dass eine hinreichend genaue Zuordnung in diesem Verfahrensstadium u. U. (noch) nicht möglich ist (BayVGH, Beschl. v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 -, juris Rn. 37).

  • VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013

    Entzug der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens; Tatsachen, die

    Diese gesetzliche Forderung ist Ausfluss des in Art. 20 Abs. 3 GG festgelegten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und verbietet es grundsätzlich, alle in den entsprechenden Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329).

    Vorliegend hat die Antragsgegnerin bei der Formulierung der Gutachtensfragestellung gegen diesen Grundsatz nicht verstoßen, da die für die Eignungszweifel vorliegenden Umstände so unspezifisch waren, dass eine hinreichende Zuordnung zu den einzelnen Fallgruppen der Anlage 4 und 5 zur Fahrerlaubnisverordnung nicht möglich gewesen war (vgl. zu dieser Ausnahme: BayVGH, B.v. 15.11.2010 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 23.05.2012 - AN 10 S 12.00525

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens;

    Diese gesetzliche Forderung ist Ausfluss des in Art. 20 Abs. 3 GG festgelegten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und verbietet es grundsätzlich, alle in der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (vgl. BayVGH vom 15.11.2010, 11 C 10.2329).

    Die für die Eignungszweifel vorliegenden Umstände waren auch nicht so unspezifisch, dass eine hinreichende Zuordnung zu den einzelnen Fallgruppen der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung nicht möglich gewesen wäre (vgl. zu dieser Ausnahme: BayVGH vom 15.11.2010, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung; Umfang

    Diese gesetzliche Forderung ist Ausfluss des in Art. 20 Abs. 3 GG festgelegten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und verbietet es grundsätzlich, alle in den entsprechenden Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (vgl. BayVGH vom 15.11.2010, 11 C 10.2329).

    Vorliegend hat der Beklagte bei der Formulierung der Gutachtensfragestellung gegen diesen Grundsatz nicht verstoßen, da die für die Eignungszweifel vorliegenden Umstände so unspezifisch waren, dass eine hinreichende Zuordnung zu den einzelnen Fallgruppen der Anlage 4 und 5 zur Fahrerlaubnisverordnung nicht möglich gewesen war (vgl. zu dieser Ausnahme: BayVGH vom 15.11.2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf

  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 CS 19.387

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer psychischen Erkrankung

  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 11 CE 11.2964

    Antragserweiterung in einem von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren

  • VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Gelsenkirchen, 04.05.2020 - 9 L 347/20

    Gutachtenanordnung; Epilepsie; Herzinsuffizienz; fachärztliches Gutachten;

  • VG München, 11.10.2016 - M 26 S 16.3697

    Rechtswidrigkeit des Fahrerlaubnisentzugs

  • VG Bayreuth, 29.11.2012 - B 1 S 12.868

    Methamphetaminkonzentration im Blut durch etwaige Beimischung in einem mehrere

  • VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752

    Feststehende Erkrankung des schizophrenen Formenkreises in der Vergangenheit

  • VG Ansbach, 31.07.2015 - AN 10 K 14.00237

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinweise auf unzureichendes Sehvermögen;

  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 CS 12.2192

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 31.01.2012 - B 1 K 11.431

    Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

  • VG München, 08.05.2017 - M 26 S 17.1003

    Entzug der Fahrerlaubnis ohne ausreichende Rechtsgrundlage - Indizien für

  • VG Bayreuth, 23.10.2012 - B 1 S 12.763

    Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums

  • VG Bremen, 28.04.2020 - 5 V 25/20

    Diabetes - Beibringung Gutachten für Fahreignung

  • VG Bayreuth, 21.05.2012 - B 1 S 12.245

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Betäubungsmittelabhängigkeit im Strafurteil

  • VG München, 21.06.2016 - M 26 S 16.1669

    Fahrerlaubnisentzug wegen Schlafapnoesyndrom und Dauermedikation

  • VG Halle, 03.04.2013 - 7 B 58/13

    Unzulässiger Schluss auf Kraftfahrnichteignung wegen nicht fristgerechter Vorlage

  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung;

  • VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 10 K 11.00821

    Anfechtung der Kostenentscheidung zu einer Gutachtensaufforderung; Überprüfung

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