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AG Mönchengladbach-Rheydt, 02.02.2012 - 11 C 106/11 |
Zitiervorschläge
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 02.02.2012 - 11 C 106/11 (https://dejure.org/2012,22203)
AG Mönchengladbach-Rheydt, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 11 C 106/11 (https://dejure.org/2012,22203)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung der Eltern für die Kollision ihres aufsichtsbedürftigen sechsjährigen Kindes mit einem Pkw in einer Spielstraße
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 832 Abs. 1; ZPO § 448
Haftung der Eltern für die Kollision ihres aufsichtsbedürftigen sechsjährigen Kindes mit einem Pkw in einer Spielstraße - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 2012, 387
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88
Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen …
Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 02.02.2012 - 11 C 106/11
Es muss insgesamt mehr für die zu beweisende Tatsache als gegen sie sprechen, es muss bereits "einiger Beweis" erbracht sein (BGH NJW 89, 3222;… Zöller-Greger, ZPO, 29. Auflage 2012, § 428 Rn. 4). - OLG Hamm, 09.06.2000 - 9 U 226/99
Grenzen erforderlicher Aufsicht über einen radelnden knapp Siebenjährigen
Auszug aus AG Mönchengladbach-Rheydt, 02.02.2012 - 11 C 106/11
Kollidiert ein sechsjähriges Kind mit seinem Fahrrad auf einer solchen Spielstraße mit einem anderen Fahrzeug, trifft die Eltern des Kindes, dass im Fahrradfahren geübt und mit den Verkehrsvorschriften vertraut ist und Fahrten in dem Wohnbereich bereits selbständig gemeistert hat, kein Aufsichtsverschulden (OLG Hamm, MDR 2000, 1373).