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   AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12   

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https://dejure.org/2012,46420
AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12 (https://dejure.org/2012,46420)
AG Essen, Entscheidung vom 10.07.2012 - 11 C 151/12 (https://dejure.org/2012,46420)
AG Essen, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 11 C 151/12 (https://dejure.org/2012,46420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführen der Reparatur eines KfZ in einer freien Werkstatt als Bestandteil der Schadensminderungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 2; BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Durchführen der Reparatur eines KfZ in einer freien Werkstatt als Bestandteil der Schadensminderungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkehrsunfallgeschädigter hat hinsichtlich Fahrzeugraparatur Anspruch auf Erstattung von UPE-Aufschlägen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12
    dem Standard einer markengebundenen Werkstatt (vergleiche BGH NJW 2010, 2941 "Eurogarant"; BGH NJW 2010, 2118 "ZKF e. V.").

    Deshalb kann auch dieser Umstand es rechtfertigen, der Schadensabrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde zu legen, obwohl der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer dem Geschädigten eine ohne Weiteres zugängliche, gleichwertige und günstigere Reparaturmöglichkeit aufzeigt (BGH NJW 2010, 2118; LG Lübeck NZV 2010 ,517).

    Allein die Tatsache, dass der Referenzbetrieb in einer Entfernung von über 20 km vom Wohnsitz des Klägers entfernt ist, ist unerheblich (wohl auch Figgener Anm. z. BGH NJW 2010, 2118; a.A. Ullmann NZV 2010, 48).

    Denn ob eine Fachwerkstatt für den Geschädigten mühelos und ohne weiteres zugänglich ist, ist nach Auffassung des Gerichtes dadurch zu ermitteln, dass zunächst von der Klägerseite darzulegen und ggf. zu beweisen ist, dass eine markengebundene Fachwerkstatt in deutlich geringerer Entfernung zum Wohnsitz des Geschädigten liegt (BGH NJW 2010, 2118).

    Da sich die üblichen Preise eines Fachbetriebs im Allgemeinen ohne Weiteres in Erfahrung bringen lassen und der Kläger in diesem Zusammenhang nichts Abweichendes mehr vorgetragen hat, ob andere freie Werkstätten höhere Stundenverrechnungssätze erheben ist unerheblich, war das Gericht im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO aus Rechtsgründen nicht mehr gehalten, diesen Gesichtspunkt weiter aufzuklären (BGH NJW 2010, 2118; Wellner NJW 2012, 7).

  • AG Frankfurt/Main, 27.08.2010 - 380 C 3652/09
    Auszug aus AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12
    Im Rahmen der v.g. Abwägung ist dann zu beachten, ob ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch den Zeitverlust - sofern kein Hol- und Bringdienst angeboten wird - oder die Abnutzung des Fahrzeuges bei Nutzung eines Hol- und Bringdienstes im Vergleich zur Kostenersparnis durch Beauftragung des Referenzbetriebes in Kauf nehmen würde (vgl. LG Hildesheim NJW-RR 2008, 1714; AG Frankfurt a.M. v. 27.08.2010; Az. 380 C 3652/09).
  • AG Hamburg, 31.03.1999 - 55b C 2568/98
    Auszug aus AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12
    Gemäß § 254 Absatz 2 BGB ist ein solcher Nachweis nur dann erstattungsfähig, wenn die Beklagte trotz Erklärung des Geschädigten und der Vorlage einer einfachen Bescheinigung beziehungsweise entsprechender Fotografien des repartierten Kraftfahrzeuges, das Bestreiten der Reparatur weiter aufrechterhält (AG Hamburg r + s 1999, 329; vgl. AG München vom 12.03.1999, Az. 345 C 39016/98).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

    Auszug aus AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12
    Ein solcher Schaden ist deshalb als adäquater Folgeschaden nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen und gemäß § 287 ZPO durch tatrichterliche Schätzung zu ermitteln (BGH NJW 2009, 1663 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Hildesheim, 22.08.2008 - 7 S 68/08

    Grundsätze zum Schadensersatz im Falle der fiktiven Abrechnung von

    Auszug aus AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12
    Im Rahmen der v.g. Abwägung ist dann zu beachten, ob ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch den Zeitverlust - sofern kein Hol- und Bringdienst angeboten wird - oder die Abnutzung des Fahrzeuges bei Nutzung eines Hol- und Bringdienstes im Vergleich zur Kostenersparnis durch Beauftragung des Referenzbetriebes in Kauf nehmen würde (vgl. LG Hildesheim NJW-RR 2008, 1714; AG Frankfurt a.M. v. 27.08.2010; Az. 380 C 3652/09).
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 21 U 149/04

    Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel

    Auszug aus AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12
    Denn hierüber dürfte zwischen den Prozessbeteiligten keine Missverständnisse bestehen, weil eine andere Auslegung im Hinblick auf den gesetzlichen Zinssatz und ein hieran angelehnte gemeinte Antragsstellung grundsätzlich nicht ernsthaft infrage kommen kann (OLG Hamm NJW 2005, 2238, vgl. BAGNZA 2004, 852).
  • AG München, 12.03.1999 - 345 C 39016/98
    Auszug aus AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12
    Gemäß § 254 Absatz 2 BGB ist ein solcher Nachweis nur dann erstattungsfähig, wenn die Beklagte trotz Erklärung des Geschädigten und der Vorlage einer einfachen Bescheinigung beziehungsweise entsprechender Fotografien des repartierten Kraftfahrzeuges, das Bestreiten der Reparatur weiter aufrechterhält (AG Hamburg r + s 1999, 329; vgl. AG München vom 12.03.1999, Az. 345 C 39016/98).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12
    In diesem Fall können sich die Beklagtenseite nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken, um die Eignung der Schätzgrundlage zu erschüttern (BGH NJW 1989, 3009).
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12
    dem Standard einer markengebundenen Werkstatt (vergleiche BGH NJW 2010, 2941 "Eurogarant"; BGH NJW 2010, 2118 "ZKF e. V.").
  • KG, 07.01.2010 - 12 U 20/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Verzicht des Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12
    Denn UPE-Aufschläge sind im Rahmen einer fiktiven Schadensberechnung dann berücksichtigungsfähig, wenn sie in einer Fachwerkstatt an dem Ort, an dem die Reparatur auszuführen wäre, tatsächlich anfallen würden (KG Berlin vom 07.01.2010, Aktenzeichen 12 U 20/09).
  • LG Düsseldorf, 15.04.2011 - 22 S 178/10
  • LG Lübeck, 07.05.2010 - 1 S 117/09

    Schadensminderungspflicht; Reparaturkosten; freie Fachwerkstatt; markengebundenen

  • OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10

    Höhe der Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Schadensberechnung auf

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2001 - 1 U 126/00

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers an Tankstellengeländen; Haftunsgverteilung

  • AG Brandenburg, 08.01.2016 - 31 C 111/15

    Zur Ersatzfähigkeit von Beilackierungskosten und Unkostenpauschale

    Ein Geschädigter kann aber in der Regel den Ersatz der Kosten einer Beilackierung dann vom Schädiger - bzw. dessen Versicherer - beanspruchen, wenn sich diese Beilackierung - so wie auch hier - bei einer konkret durchgeführten Reparatur tatsächlich als notwendig erwiesen hat und der Geschädigte die Beilackierungs-Kosten dann auch konkret geltend macht ( LG Essen , Beschluss vom 03.09.2014, Az.: 10 S 234/14, u.a. in: Schaden-Praxis 2014, Seite 412; LG Bielefeld , Beschluss vom 19.05.2014, Az.: 20 S 109/13, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 23621 = "juris"; LG Berlin , Urteil vom 23.08.2012, Az.: 44 O 262/11, u.a. in: "juris"; LG Kiel , Beschluss vom 15.02.2010, Az.: 1 S 107/09, u.a. in: DAR 2010, Seiten 270 f.; AG Salzgitter , Urteil vom 14.10.2015, Az.: 22 C 57/15, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 17653; AG Aachen , Urteil vom 01.12.2014, Az.: 102 C 168/13, u.a. in: Schaden-Praxis 2015, Seiten 88 f.; AG Paderborn , Urteil vom 14.11.2014, Az.: 50 C 169/14, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 23650 = "juris"; AG Bochum , Schaden-Praxis 2015, Seite 158; AG Dortmund , Schaden-Praxis 2014, Seite 307; AG Aachen , Urteil vom 11.12.2013, Az.: 101 C 65/12, u.a. in: "juris"; AG Bünden , Schaden-Praxis 2014, Seiten 412 f.; AG Berlin-Mitte , Urteil vom 19.02.2013, Az.: 107 C 3248/12; AG Essen , Urteil vom 10.07.2012, Az.: 11 C 151/12, u.a. in: Schaden-Praxis 2013, Seite 81; AG Gummersbach , Urteil vom 03.02.2012, Az.: 11 C 392/11 u.a. in: Schaden-Praxis 2012, Seite 262; AG Neuss , Urteil vom 23.08.2011, Az.: 75 C 1250/11, u.a. in: Schaden-Praxis 2012, Seiten 154 f.; AG Düsseldorf , Urteil vom 22.03.2011, Az.: 52 C 10941/10, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seite 450; AG Eschweiler , Urteil vom 07.03.2006, Az.: 21 C 14/06, u.a. in: Schaden-Praxis 2006, Seite 249 ), so dass der Kläger vorliegend aufgrund der - entsprechend dem Nachtrag des Sachverständigen vom 27.11.2013 - fachgerecht durchgeführten Reparatur seines Kraftfahrzeugs somit vorliegend grundsätzlich auch konkret der Höhe nach abgerechneten Kosten für eine Beilackierung hier hätte geltend machen können.
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