Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.12.2017 - 11 C 17.2256 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 94; StVZO § 31a Abs. 1 Satz 1
Aussetzung wegen parallelen Bußgeldverfahrens - verkehrslexikon.de
Vorgreiflichkeit eines Bußgeldverfahrens gegenüber einer Anfechtungsklage gegen eine Fahrtenbuchauflage wegen desselben Vorfalls
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Nicht zu ermittelnder Fahrer nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung
- rewis.io
Aussetzung wegen parallelen Bußgeldverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVZO § 31a Abs. 1 S. 1
Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Nicht zu ermittelnder Fahrer nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung - rechtsportal.de
VwGO § 94 ; StVZO § 31a Abs. 1 S. 1
Fahrtenbuchauflage Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein anhängiges Bußgeldverfahren Vorgreiflichkeit; Ermessensentscheidung; Verpflichtung; Führung eines Fahrtenbuchs; Zuwiderhandlung; Anordnung des Sofortvollzugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 30.10.2017 - Au 3 K 17.1380
- VGH Bayern, 11.12.2017 - 11 C 17.2256
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - 8 A 1846/15
Anforderungen an die Begründung eines Berufungszulassungsantrags im …
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 11 C 17.2256
Dann wird im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren zu prüfen sein, ob entweder wegen des späteren Freispruchs oder wegen der bei Erlass des Bescheids fehlenden Kenntnis des Landratsamts Neu-Ulm über das gegen den Geschäftsführer der Klägerin eingeleitete Bußgeldverfahren die Voraussetzung des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO, dass die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war, als erfüllt anzusehen ist (vgl. hierzu OVG NW, B.v. 11.11.2015 - 8 A 1846/15 - juris).