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   VGH Bayern, 02.01.2019 - 11 C 18.2646   

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https://dejure.org/2019,542
VGH Bayern, 02.01.2019 - 11 C 18.2646 (https://dejure.org/2019,542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.01.2019 - 11 C 18.2646 (https://dejure.org/2019,542)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Januar 2019 - 11 C 18.2646 (https://dejure.org/2019,542)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2; FeV § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 11 Abs. 6 Satz 5, Abs. 8, § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, § 46 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5 Anlage 4 Nr. 8.1
    Gutachtensanforderung und Einwand fehlender finanzieller Mittel

  • verkehrslexikon.de

    Maßnahmen nach Trunkenheitsfahrt eines Radfahrers mit italienischem Führerschein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Gutachtensanforderung und Einwand fehlender finanzieller Mittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; Rechtmäßige Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2019 - 11 C 18.2646
    Darunter fällt auch die erstmalige Fahrt mit einem Fahrrad (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - NJW 2013, 2696 Rn. 5).

    Insoweit finden die Grundrechte des Betroffenen ihre Grenzen in den Rechten Dritter, insbesondere in dem Recht der übrigen Verkehrsteilnehmer auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die zu schützen der Staat aufgerufen ist (BVerwG, B.v. 20.6.2013 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2019 - 11 C 18.2646
    Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 8 FeV bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2019 - 11 C 18.2646
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 13.11.1997 - 3 C 1.97 - BayVBl 1998, 634 = juris Rn. 23) mutet das Gesetz einem Kraftfahrer die Kosten für die Begutachtung ebenso zu wie es ihm die Kosten zumutet, die zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs notwendig sind.
  • VGH Bayern, 08.04.2016 - 11 C 16.319

    Verhältnismäßigkeit und Kostentragung bei Gutachtenanordnung aufgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 02.01.2019 - 11 C 18.2646
    Nichts anderes kann für einen Fahrradfahrer gelten, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte (BayVGH, B.v. 8.4.2016 - 11 C 16.319, 11 C 16.320 - juris Rn. 14).
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