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   BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 24.92   

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BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 24.92 (https://dejure.org/1992,3763)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1992 - 11 C 24.92 (https://dejure.org/1992,3763)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 11 C 24.92 (https://dejure.org/1992,3763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unverzügliches Beginnen eines Ausbildungsabschnittes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 415
  • NZS 1993, 226
  • FamRZ 1993, 1004
  • DVBl 1993, 786
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 40.88

    Ausbildungsförderung - Absolventen des Zweiten Bildungsweges - Überschreiten der

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 24.92
    Den Begriff der Unverzüglichkeit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. November 1991 - BVerwG 5 C 40.88 - (Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 19 S 15/16) klargestellt.

    Es ist vielmehr auch in subjektiver Hinsicht zu prüfen, ob ein etwaiges Unterlassen notwendiger Maßnahmen dem Auszubildenden vorwerfbar ist und ihn damit ein Verschulden trifft (BVerwG, Urteil vom 21. November 1991, a.a.O. S. 17).

  • BVerwG, 21.06.1990 - 5 C 45.87

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Ernsthafter Neigungswechsel -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 24.92
    Dabei ist davon auszugehen, daß der die Altersgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG überschreitende Auszubildende verpflichtet ist, seine Ausbildung im Hinblick auf den Beginn und den Ablauf des Ausbildungsabschnitts, für den er Förderung beantragt, umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen (vgl. BVerwGE 85, 194 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 24.92
    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne hinreichenden sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern ebenfalls dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 70, 230 ).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 24.92
    Hätte sie nämlich spätestens nach dem vierten Fachsemester im Parkstudium einen Fachrichtungswechsel zur Studienrichtung Psychologie vollzogen, wären das viersemestrige Parkstudium und die Ausbildung im Fach Psychologie bis zur Förderungshöchstdauer dieses Faches gefördert worden (vgl. BVerwGE 82, 163 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - 2 A 2452/08

    Bewilligung einer Ausbildungsförderung für den Masterstudiengang der

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. Dezember 1992 -11 C 24.92 -, FamRZ 1993, 1004.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1992 -11 C 24.92 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1992 -11 C 24.92 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1992 -11 C 24.92 -, a.a.O.

  • OVG Hamburg, 22.09.2014 - 4 Bf 200/12

    Unverzüglichkeit iSv § 10 Abs. 3 Satz 3 BaföG; Studierender, der die Altersgrenze

    Dabei ist der die Altersgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG überschreitende Auszubildende verpflichtet, seine Ausbildung im Hinblick auf den Beginn und den Ablauf des Ausbildungsabschnitts, für den er Förderung beantragt, umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1992, 11 C 24.92, NZS 1993, 226, juris Rn. 12).

    Eine Obliegenheitsverletzung i.S.v. § 10 Abs. 3 Satz 3 BAföG wegen der unterlassenen Bewerbung bei allen in Frage kommenden Ausbildungsstätten kann aber ausnahmsweise nicht angenommen werden, wenn der dadurch bewirkte Ausschluss von Förderleistungen im Einzelfall unverhältnismäßig erscheint und zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Ausbildungsförderungsempfängern führte (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1992, 11 C 24.92, NZS 1993, 226, juris Rn. 15).

    Dass der Kläger ein Parkstudium im Sommersemester 2010 unterlassen und sich statt dessen zum Wintersemester 2010/2011 entschieden hat, sein Wunschstudium aufzunehmen, erscheint daher im Sinne einer umsichtigen Ausbildungsplanung sachgerecht und ist deshalb nicht geeignet, ihn schlechter zu stellen, als er im Falle eines vorübergehenden Parkstudiums gestanden hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1992, 11 C 24.92, NZS 1993, 226, juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18

    Klageerhebung und Schriftlichkeitserfordernis; Unterschrift; Voraussetzungen der

    Die daraus resultierenden Anforderungen sind umso strenger, je weiter der Auszubildende die Altersgrenze überschritten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1992 - 11 C 24.92 - juris Rn. 12; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22.09.2014 - 4 Bf 200/12 - juris Rn. 26).
  • VGH Hessen, 06.06.2001 - 5 UE 245/01

    Ausbildungsförderung: Altersgrenze - Veränderung der persönlichen Verhältnisse

    Dabei ist davon auszugehen, dass der die Altersgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 BAföG überschreitende Auszubildende verpflichtet ist, seine Ausbildung im Hinblick auf den Beginn und den Ablauf des Ausbildungsabschnitts, für den er Förderung beantragt, umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.11.1991 - 5 C 40.88 -, Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 19 = FamRZ 1992, 1011, und vom 16.12.1992 - 11 C 24.92 -, Buchholz 436.36 § 10 Nr. 21 = NVwZ-RR 1993, 415 = FamRZ 1993, 1004).
  • VG Stuttgart, 21.11.2005 - 11 K 114/05

    Ausbildungsförderung; Überschreiten der Altersgrenze; Verzögerung;

    Auch ein vom Auszubildenden aus entschuldbaren Gründen hinausgezögerter Beginn des Ausbildungsabschnitts kann deshalb noch unverzüglich sein (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.11.1991, MDR 1992, 814 = FamRZ 1992, 1111 und Urt. vom 16.12.1992, NVwZ-RR 1993, 415 = DVBl. 1993, 786 = FamRZ 1993, 1004).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2023 - 12 A 117/20

    Ausbildungsförderung für ein aufgenommenes Studium der Humanmedizin; Anspruch des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1992 - 11 C 24.92 -, juris Rn. 12 f., und vom 21. November 1991 - 5 C 40.88 -, juris Rn. 10 ff.; OVG NRW, Urteil vom 23. Februar 2010 - 2 A 2452/08 -, juris Rn. 54. Hamb. OVG, Beschluss vom 22. September 2014 - 4 Bf 200/12 -, juris Rn. 26.
  • VGH Bayern, 10.08.2020 - 12 ZB 19.2041

    Kein Anspruch auf Ausbildungsförderleistung nach Überschreiten der Altersgrenze

    Dabei stellt die Pflicht des Auszubildenden, die Ausbildung, für die Ausbildungsförderung beansprucht wird, umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen, mit wachsendem Überschreiten der Altersgrenze an das Hinausschieben des Ausbildungsbeginns immer strengere Anforderungen (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1992 - 11 C 24.92 - NVwZ-RR 1993, 415).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03

    Anwaltskosten der Behörde nur dann nicht erstattungsfähig, wenn die

    Zwar sind "notwendig" in der Regel nur die Reisekosten eines am Gerichtssitz oder in der näheren Umgebung des Wohnsitzes des Beteiligten ansässigen Rechtsanwalts, was bereits aus dem das Kostenrecht beherrschenden allgemeinen Grundsatz folgt, dass die durch das jeweilige Verfahren ausgelösten Kosten möglichst niedrig zu halten sind (so auch ThürOVG, Beschl. v. 13.07.1995 - 1 VO 757/94 -, ThürVBl. 1996, 36; OVG RP, Beschl. v. 01.07.1963 - 6 B 16/63 -, DVBl. 1993, 786).
  • VG Göttingen, 21.08.2014 - 2 A 987/13

    Überschreiten der Altersgrenze; weiterführende Ausbildung; allgemeinbildende

    Einem Förderungsbewerber könne - auch bei nur durchschnittlichen Leistungen im (Fach-)Abitur - deshalb nicht von vorn herein abgesprochen werden, zunächst eine Studienaufnahme im (ersten) Neigungsfach zu versuchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1992 - 11 C 24/92 -, NVwZ-RR 1993, S. 415, zit. nach juris Rn. 13 f.).
  • OVG Sachsen, 22.03.2023 - 5 A 150/22

    Pflege und Erziehung; Kausalität; typisierend; Ausbildungsverzögerung;

    Vielmehr haben die Auszubildenden auch bei Vorliegen von Verlängerungsgründen des § 15 Abs. 3 BAföG die Verpflichtung, die Ausbildung, für die Ausbildungsförderung beansprucht wird, umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 1992 - 11 C 24.92 -, juris Rn. 12).
  • VG München, 15.04.2010 - M 15 K 09.1682

    Ausbildungsförderung; Überschreiten der Altersgrenze; keine unverzügliche

  • VG Gera, 15.04.1998 - 5 K 20215/94

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von fiktiven

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   BVerwG, 22.02.1994 - 11 C 24.92   

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BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 11 C 24.92 (https://dejure.org/1994,16890)
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  • NJW 1994, 3243 (Ls.)
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   BVerwG, 20.04.1993 - 11 C 24.92   

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BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1993 - 11 C 24.92 (https://dejure.org/1993,19593)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1993 - 11 C 24.92 (https://dejure.org/1993,19593)
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