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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 24.93   

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BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 24.93 (https://dejure.org/1994,1266)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1994 - 11 C 24.93 (https://dejure.org/1994,1266)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1994 - 11 C 24.93 (https://dejure.org/1994,1266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 473
  • NVwZ 1995, 386 (Ls.)
  • NZV 1995, 122
  • DÖV 1995, 198
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß die Differenzierung der Parkberechtigungen zwischen Anwohnern und sonstigen Verkehrsteilnehmern auf sachlich gerechtfertigtem Grund beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - BVerwG 11 C 24.93 - m.w.N.).

    Einerseits ist festgestellt, daß die Parkbevorrechtigung nur solchen Personen zuerkannt werden kann, die in dem dafür in Anspruch genommenen Gebiet tatsächlich wohnen (vgl. Urteil vom 28. September 1994 - BVerwG 11 C 24.93 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.10.2022 - 11 ZB 21.2089

    Parkberechtigung für gewerbliche Anlieger in einem Parklizenzgebiet für Bewohner

    § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO enthält neben der Ermächtigung zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen zugleich die Rechtsgrundlage für die in diesem Zusammenhang erfolgende Erteilung von Parkausweisen an Bewohner (vgl. BVerwG, U.v. 28.9.1994 - 11 C 24.93 - NJW 1995, 473 = juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 22.9.2022 - 8 A 1005/20 - juris Rn. 20).

    Insoweit gilt nichts anderes als für den Begriff des "Anwohners" (vgl. BVerwG, U.v. 28.9.1994, a.a.O. Rn. 9 f. sowie BT-Drs.

    Denn der Anspruch auf Parkmöglichkeiten in angemessener Nähe, wie er vorliegend geltend gemacht wird, wird von den Gewährleistungen des Art. 14 Abs. 1 GG von vornherein nicht umfasst (vgl. BVerwG, U.v. 6.8.1982 - 4 C 58.80 - NJW 1983, 770 = juris Rn. 12; U.v. 28.9.1994 - 11 C 24.93 - NJW 1995, 473 = juris Rn. 11).

    Solch eine enge Verknüpfung ist bei der Anwendung der Regelungen über Parkberechtigungen, die unterschiedslos sämtliche Anlieger und Besucher in einem bestimmten Bereich betreffen, nicht zu erkennen (in diesem Sinne auch BVerwG, U.v. 28.9.1994 - 11 C 24.93 - NJW 1995, 473 = juris Rn. 11; VG Berlin, U.v. 8.10.2021 - 11 K 181/21 - juris Rn. 21).

    Dieser Ansatz erscheint, auch mit Blick auf den Wortlaut der Verwaltungsvorschrift sowie die gerichtlich nicht beanstandete Handhabung anderer Städte, gewerblichen Anliegern nur unter engen Voraussetzungen überhaupt eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen (vgl. NdsOVG, U.v. 26.1.1995 - 12 L 4649/94 - OVGE MüLü 45, 388 = juris Rn. 2 f., 8; VG Würzburg, U.v. 8.3.2017 - W 6 K 16.1008 - juris Rn. 19 ff.; s. auch BVerwG, U.v. 28.9.1994 - 11 C 24.93 - NJW 1995, 473 = juris Rn. 1, 12), eher großzügig.

    Abgesehen davon erschiene eine Differenzierung zwischen Bewohnern und gewerblichen Anliegern mit Blick auf den Zweck von Bewohnerparkzonen aber auch sachlich gerechtfertigt (vgl. BVerwG, U.v. 28.9.1994 - 11 C 24.93 - NJW 1995, 473 = juris Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - 8 A 403/99

    Einführung von Anwohnerparkregelungen in der Kernzone Innenstadt und in der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24.93 -, Buchholz 442.151, § 45 StVO Nr. 30, S. 8 (11) m.w.N.; Urteil vom 28. Mai 1998 - 3 C 11.97 -, NWVBl. 1998, 429 (430); OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16. Juni 1982 - 5 Ss (Owi) 208/82 - 172/82 I -, NVwZ 1983, 119 f.; Fugmann-Heesing, Zur Verfassungsmäßigkeit von Sonderparkberechtigungen für Anwohner, NVwZ 1983, S. 531 f. m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24.93 -, Buchholz 442.151, § 45 StVO Nr. 30, S. 8 (11).

  • VG Aachen, 19.02.2019 - 2 K 1550/16

    Klage einer Anwaltskanzlei auf Erteilung von zehn Bewohnerparkausweisen ohne

    Hat die Straßenverkehrsbehörde in einem ersten Schritt von ihrem Ermessen und der Ermächtigung zur Kennzeichnung bzw. Einrichtung einer Bewohnerparkzone Gebrauch gemacht, so folgt auf einer zweiten Stufe die Ermessensentscheidung zur Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. bereits zum Anwohnerparkausweis: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, und eingehend: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 - und Beschluss vom 20. Mai 2011 - 8 A 2468/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 - OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1.02 -, jeweils juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflg.

    Bereits zu dem vorherigen Begriff des "Anwohners" hat das Bundesverwaltungsgericht, vgl. Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, juris Rz. 9 ff., unter Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte sowie dem Sinn und Zweck des § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG entschieden, dass Anwohner nur diejenigen Personen sind, die in dem in Betracht kommenden Gebiet tatsächlich wohnen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2001 - 7 A 10728/01

    Anspruch auf Parkausweis für Anwohner

    Bei dem Tatbestandsmerkmal "Anwohner" handelt es sich vielmehr um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen Überprüfung durch die Gerichte unterliegt und der im Übrigen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen geklärt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24.93 -).
  • VG Berlin, 01.03.2002 - 11 A 37.02

    Anspruch auf zwei Anwohnerparkausweise bei Car-Sharing unter Angehörigen mit

    An dieser Rechtsprechung ist in der Folgezeit festgehalten worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 ? 11 C 24.93 ? NJW 1995, 473; Urteil vom 28. Mai 1998 ? 3 C 11.97 ? NJW 1998, 2840).
  • VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Hat die Straßenverkehrsbehörde in einem ersten Schritt von ihrem Ermessen und der Ermächtigung zur Kennzeichnung bzw. Einrichtung einer Bewohnerparkzone Gebrauch gemacht, so folgt auf einer zweiten Stufe die Ermessensentscheidung zur Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. bereits zum Anwohnerparkausweis: BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, Rz. 7 und eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, Rz. 12 f, 23 f. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, Rz. 23 ff; OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1.02 -,13 ff; jeweils juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflg.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2021 - 1 L 41.20

    Bewohnerparkausweis; Bewohnerparkvorrecht; Parkraumbewirtschaftung; Bewohner

    Dabei handelt es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt, der auf der Grundlage von § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO ein Bewohnerparkvorrecht in Parkraumbewirtschaftungszonen begründet und als Nachweis dafür dient, dass der Inhaber als "Bewohner" zu dem begünstigten Personenkreis gehört, der auf den dafür gekennzeichneten Flächen parken darf (vgl. Abschnitt X Nr. 1 bis 8 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung - VwV-StVO - abgedruckt in Hentschel/König/Dauer, 45. Aufl. 2019, § 45) (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 - juris Rn. 7 juris).
  • VG München, 04.03.2009 - M 23 K 07.4397

    Verkehrsrechtliche Anordnung für Parklizenzgebiet; Verfassungsmäßigkeit der

    Es sei in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass die Differenzierung der Parkberechtigungen zwischen Anwohnern und sonstigen Verkehrsteilnehmern auf sachlich gerechtfertigtem Grund beruhe (BVerwG, U. v. 28.5.1998 - 3 C 11/97, NZV 1998, 427; BVerwG, U. v. 28.9.1994 - 11 C 24.93).
  • VG Arnsberg, 25.01.2007 - 7 K 2398/06
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24.93 -, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 473 (474), unter Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 6 des Straßenverkehrsgesetzes.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93   

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https://dejure.org/1993,1992
BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93 (https://dejure.org/1993,1992)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1993 - 11 C 24.93 (https://dejure.org/1993,1992)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1993 - 11 C 24.93 (https://dejure.org/1993,1992)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 674
  • NVwZ 1994, 482 (Ls.)
  • DÖV 1994, 916
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81

    Folgen eines Verstoßes des Gerichts gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93
    Ein Beschluß, mit dem das Bundesverwaltungsgericht eine Revision in der falschen Annahme verwirft, sie sei nicht begründet worden ( § 144 Abs. 1, § 139 Abs. 3 VwGO), ist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs im Wege der Selbstkontrolle aufzuheben (im Anschluß an den Beschluß vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 1).

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83] m.w.N.) hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 1) bereits ausgesprochen, daß es regelmäßig Aufgabe der Fachgerichte selbst ist, einen derartigen Verfahrensfehler im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen.

    Wird wie hier eine rechtzeitig eingegangene Revisionsbegründung vom Gericht übersehen und deshalb die Revision verworfen, so muß der betreffende Beschluß vielmehr ebenso aufhebbar sein wie in Fällen, in denen die Revisionsbegründung nicht fristgerecht eintrifft, die Verspätung aber nach Erlaß des Verwerfungsbeschlusses als unverschuldet erkannt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO gewährt wird (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1984 a.a.O.; BVerwGE 11, 322).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83] m.w.N.) hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 1) bereits ausgesprochen, daß es regelmäßig Aufgabe der Fachgerichte selbst ist, einen derartigen Verfahrensfehler im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen.

    Der Verwaltungsprozeßordnung läßt sich nicht entnehmen, daß ein solcher Beschluß selbst bei offenkundiger Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]) unabänderlich sein und der Kläger zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gezwungen werden sollte, um die Aufhebung der ergangenen Fehlentscheidung zu erreichen.

  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93
    Wird wie hier eine rechtzeitig eingegangene Revisionsbegründung vom Gericht übersehen und deshalb die Revision verworfen, so muß der betreffende Beschluß vielmehr ebenso aufhebbar sein wie in Fällen, in denen die Revisionsbegründung nicht fristgerecht eintrifft, die Verspätung aber nach Erlaß des Verwerfungsbeschlusses als unverschuldet erkannt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO gewährt wird (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1984 a.a.O.; BVerwGE 11, 322).
  • BVerwG, 12.09.1989 - 5 B 57.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiederaufnahme eines durch

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93
    Diese Rechtsauffassung steht, wie der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf Antrage bestätigt hat, nicht in Widerspruch zu dessen Beschluß vom 12. September 1909 - BVerwG 5 B 57.88 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273), wonach Gegenvorstellungen gegen einen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts, durch den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen worden ist, ausgeschlossen sind.
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 KSt 2.00

    Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung gegen Beschluss des

    Bei der Gegenvorstellung als einem nicht förmlichen Rechtsbehelf handelt es sich um ein Instrument der Selbstkontrolle eines Gerichts (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, S. 674).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2006 - 11 LA 82/05

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung

    Denn nach dem bisherigen Verständnis der Gegenvorstellung vor Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes zielte sie als Anregung an das Gericht, im Wege der Selbstkontrolle die eigene Entscheidung noch einmal zu überdenken (BVerwG, Beschl. v. 22.11.1993 - 11 C 24.93 -, NJW 1994, 674), im wesentlichen darauf ab, durch Abänderung eines unanfechtbaren Beschlusses einen schwerwiegenden Fall der Verletzung von Verfahrensgrundrechten oder prozessualen Unrechts zu korrigieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.7.1986 - 2 BvR 152/83 -, NJW 1987, 1319; BVerwG, Beschl. v. 8.3.1995 - 11 C 25.93 -, NJW 1995, 2053; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Oktober 2005, Vorb.
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 B 85.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Berechnung der Begründungsfrist der

    Ausnahmsweise kann ein Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts, der nicht anfechtbar ist, auf eine Gegenvorstellung hin im Wege der "Selbstkorrektur" beseitigt werden, wenn er unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450 und vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - BGHZ 130, 97 [BGH 20.06.1995 - XI ZB 9/95]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19

    Klage gegen Trink- und Schmutzwassergebühren: Kriterien für die Zählerablesung

    Kommt ein Einzelrichter - wie hier - nachträglich zu der Erkenntnis, dass er zu Unrecht von einem gänzlich untauglichen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuch ausgegangen ist, dann ist es angesichts der Bedeutung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des gesetzlichen Richters und des in § 146 Abs. 2 VwGO normierten Beschwerdeausschlusses dazu befugt - wohl sogar dazu verpflichtet -, den erkannten Verfahrensfehler zu beseitigen und ein prozessual korrektes Ablehnungsverfahren gemäß § 173 VwGO i. V. m. §§ 42 ff. ZPO einzuleiten, anstatt sehenden Auges verfahrensfehlerhaft zu entscheiden (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 22. November 1993 - 11 C 24/93 -, juris; Kluckert, a. a. O., Rn. 126).
  • BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beseitigung unanfechtbarer das rechtliche Gehör

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]) den Grundsatz aufgestellt, daß auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, S. 450 und vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, S. 674).
  • BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99

    Grundsätzlicher Ausschluss von Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse -

    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 15.06.1999 - 3 BN 2.98
    Die Gegenvorstellung der Antragstellerin gegen den Beschluß des Senats vom 12. November 1998 wird zurückgewiesen, da das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (§ 133 Abs. 5 Satz 3 VwGO) und Gründe, die ausnahmsweise eine Durchbrechung der Rechtskraft rechtfertigen könnten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994 S. 674; BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 964/82 - BVerfGE 63 S. 77 ), nicht geltend gemacht werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1999 - A 14 S 237/99

    Unabänderlichkeit eines Rechtsmittelzulassungsbeschlusses

    Die Rechtsprechung läßt zwar - wenngleich auch nur im Beschlußverfahren und nicht bei Urteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 28.10.1998 - VIII ZR 190/98 -, NJW 1999, 290) - die Korrektur einer gerichtlichen Entscheidung dann zu, wenn diese überhaupt einer gesetzlichen Grundlage entbehrt oder schwere Verfahrensfehler aufweist (BVerwG, Beschl. v. 29.1.1998 - 8 B 2.98 -, Buchholz 428 § 37 Nr. 17; Beschl. v. 22.1.1993 - 11 C 24.93 -, NJW 1994, 674; BFH, Beschl. v. 20.10.1997 - 6 B 244/95 -, NJW 1998, 335; BGH, Beschl. v. 14.11.1991 - 1 ZB 15/91 -, NJW 1992, 983; Beschl. v. 28.10.1998, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 28.3.1985 - 1 BvR 1245/84 -, BVerfGE 69, 233).
  • BVerwG, 19.10.1994 - 1 VR 6.93

    Legitimität des Befreiungskampfes der Kurden unter Führung der PKK in der Türkei

    Das ausdrücklich als "Gegenvorstellung" bezeichnete Begehren des Klägers stellt sich als Anregung zu einer Selbstkontrolle des Gerichts dar (vgl. dazu z.B. BVerfGE 73, 322 ; Beschluß vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 56).
  • BVerwG, 16.02.1994 - 11 B 136.93

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Die Gegenvorstellung gegen diesen Beschluß, mit der der Beklagte sinngemäß rügt, die Nichtberücksichtigung seiner durch Telefax fristgerecht eingereichten Beschwerdebegründung verletze seinen Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht, ist zulässig (vgl. BVerfGE 73, 322 ; BVerwGE 11, 322 f.; Beschluß des Senats vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 -).
  • VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01

    Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Verwaltungsprozeßrecht;

  • BVerwG, 11.09.2001 - 1 DB 24.01
  • OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Betreuervergütung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.1993 - 11 C 24.93   

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Volltextveröffentlichung

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