Rechtsprechung
BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch auf Ausbildungsförderung - Anforderungen an das Vorliegen eines "schwerwiegenden" Grundes im Sinne des § 15 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - Rechtsfolgen des Nichtbestehens ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 27.05.1993 - 3 VG A 252/92
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.1993 - 3 L 24/93
- BVerwG, 14.09.1994 - 11 B 50.94
- BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 121
- FamRZ 1995, 1383
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 21.02.1992 - 5 B 28.92
Nichtbestehen der Abschlussprüfung - Auf die Auslegung von Rechtsbegriffen …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Abgesehen davon könnte der besondere Zweck des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG, den Auszubildenden zu ermutigen, sich vor dem Ende der Förderungshöchstdauer der Abschlußprüfung zu unterziehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Februar 1992 - BVerwG 5 B 28.92 - ), die vom Berufungsgericht gezogene Analogie auch inhaltlich nicht tragen. - BVerwG, 20.02.1992 - 5 C 66.88
BAföG - Ausbildungsförderung - Aufhebung des Erstattungsbescheides - …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Das gilt bei einem Hochschulwechsel des Auszubildenden sogar dann, wenn der Auszubildende bei dem dadurch zuständig gewordenen Amt am neuen Hochschulort gar keinen Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt hat und es etwa nur um die Aufhebung von Bewilligungsbescheiden des früher zuständigen Amtes und die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Ausbildungsförderung geht (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 5 C 66.88 - ). - BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78
Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Hierzu zählen nur solche Umstände, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - , vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 45.78 - und vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 95.81 - sowie Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 5 B 19.88 - ).
- BVerwG, 25.04.1991 - 5 C 15.87
BAföG - Förderungshöchstdauer - Ausbildungsrecht - Prüfungsrecht - …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Der Sinn dieser Vorschrift besteht also gerade darin, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte, unzumutbare Härten durch eine Generalklausel zu mildern und so aufzufangen (vgl. BVerwGE 88, 151 [BVerwG 25.04.1991 - 5 C 15/87]; BVerwG, Beschluß vom 11. März 1992 - BVerwG 5 B 35.92 - ). - BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 95.81
Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Hierzu zählen nur solche Umstände, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - , vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 45.78 - und vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 95.81 - sowie Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 5 B 19.88 - ). - BVerwG, 14.10.1987 - 5 B 21.86
Klage auf Ausbildungsförderung für das fünfte Semester eines Studiums an einer …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Nach dieser Vorschrift hätte es nämlich ausgereicht, wenn sie sich in der Zeit vom Beginn des Sommersemesters 1991 bis zum Vorliegen des Ergebnisses ihrer mißlungenen Klausur eine Bescheinigung ihrer Hochschule hätte ausstellen lassen, daß sie die bei geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung bis zum Ende des dritten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hatte (vgl. BVerwGE 62, 253 [BVerwG 04.06.1981 - 5 C 65/79]; BVerwG, Urteile vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 34.85 - sowie Beschluß vom 14. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 21.86 - ). - BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 65.79
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 48 …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Nach dieser Vorschrift hätte es nämlich ausgereicht, wenn sie sich in der Zeit vom Beginn des Sommersemesters 1991 bis zum Vorliegen des Ergebnisses ihrer mißlungenen Klausur eine Bescheinigung ihrer Hochschule hätte ausstellen lassen, daß sie die bei geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung bis zum Ende des dritten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hatte (vgl. BVerwGE 62, 253 [BVerwG 04.06.1981 - 5 C 65/79]; BVerwG, Urteile vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 34.85 - sowie Beschluß vom 14. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 21.86 - ). - BVerwG, 11.03.1992 - 5 B 35.92
Förderungshöchstdauer - BAföG - Freie Studiengestaltung
Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Der Sinn dieser Vorschrift besteht also gerade darin, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte, unzumutbare Härten durch eine Generalklausel zu mildern und so aufzufangen (vgl. BVerwGE 88, 151 [BVerwG 25.04.1991 - 5 C 15/87]; BVerwG, Beschluß vom 11. März 1992 - BVerwG 5 B 35.92 - ). - BVerwG, 20.10.1989 - 5 C 33.88
Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Davon geht im übrigen ohne Beschränkung auf das Revisionsverfahren § 45 a Abs. 1 BAföG aus, wonach bei einem Zuständigkeitsübergang das neu zuständige Amt auch Verwaltungshandlungen vorzunehmen hat, die sich auf Zeiträume vor dem Übergang der Zuständigkeit erstrecken, und im Wege eines gesetzlichen Parteiwechsels sogar in bereits anhängige Verwaltungsstreitverfahren eintritt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1984 - BVerwG 5 C 24.81 - und vom 22. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 33.88 - ). - BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93
Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3 …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Behördenvertreter im Sinne dieser Vorschrift können zwar nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nur Bedienstete der am Verfahren beteiligten Behörde sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 19.93 -). - BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 45.78
Ausbildungsförderung - Sammeltermine - Festsetzung der Prüfungstermine - …
- BVerwG, 04.08.1988 - 5 B 19.88
Hinderung an der rechtzeitigen Teilnahme von Lehrveranstaltungen auf Grund einer …
- Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
- BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 34.85
Ausbildungsförderung - Zwischenprüfung - Fachsemester
- BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 24.81
Nachträgliche Anrechnung von Einkommen und die damit verbundene Rückforderung von …
- BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 48.81
Auslegung des Begriffs des " jeweils erreichten Fachsemesters" im Sinne des § 48 …
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 12 S 53/20
Ausbildungsförderung; Anspruch auf (Weiter-) Förderung eines Studiums der …
Auch eine entsprechende Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG kommt wegen des in § 15 Abs. 3 Nr. 1 normierten Auffangtatbestandes nicht in Betracht (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 14;… Fischer in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 15 Rn. 20.6 ).b) Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG ist ein schwerwiegender Grund gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind und die Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus unter Beachtung ihres Zwecks rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 15, …und vom 16.08.1995 - 11 C 31.94 -, juris Rn. 17).
Die Norm enthält einen Ausnahmetatbestand für unzumutbare Härtefälle, die die Anforderungen der übrigen Ziffern nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 14, …und vom 25.04.1991 - 5 C 15.87 -, juris Rn. 16;… Winkler in: Rolfs/Giesen u.a., BeckOK SozR, BAföG, § 15 Rn. 17 ;… Lackner in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 15 Rn. 20).
Denn in diesen Fällen wird regelmäßig davon auszugehen sein, dass die auszubildende Person den eingetretenen Zeitverlust bis zum Ablauf der Förderungshöchstdauer ihrer Ausbildung nicht mehr aufholen kann; sie wäre dann ohne Anwendung des § 48 Abs. 2 BAföG nach Bestehen der Zwischenprüfung bzw. erfolgreicher Wiederholung des Studienhalbjahres von jeder weiteren Förderung ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 15 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 20.11.2019 - 12 A 1076/17 -, juris Rn. 40;… Fischer in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 48 Rn. 32.2 und § 15 Rn. 20.6 ;… Lackner in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 15 Rn. 26; siehe auch Nr. 15.3.3 Satz 1 Alt. 4 BAföG-VwV).
Zwar ist der im Erlass des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 05.11.2018, Az. 24-7634.33/32/7 zitierten Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gegenüber dem Petitionsausschuss zuzustimmen, dass das Nichtbestehen einzelner Leistungsnachweise - wie hier der Abschlussklausur im "Praktikum der Biologie für Mediziner" - eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer regelmäßig nicht rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 15; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 10.02.2021 - 12 ZB 20.2821 -, juris Rn. 13;… Lackner in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 15 Rn. 26).
Auch wenn Prüfungen nur einmal im Semester angeboten werden und eine Wiederholung des Leistungsnachweises erst im folgenden Semester möglich ist, handelt es sich nicht um einen außergewöhnlichen Fall, der dem Ausnahmecharakter der Norm gerecht würde (BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 15; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 10.01.2006 - 5 BS 143/05 -, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.11.1988 - 7 S 2796/88 -, juris Rn. 33).
Denn die auszubildende Person kann sich in der Regel gleichzeitig mit der von ihr nachzuholenden Leistung den Lernstoff des folgenden Fachsemesters aneignen und so die Verzögerung durch vermehrten Fleiß verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 15; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 Rn. 9;… VG Aachen, Gerichtsbescheid vom 16.04.2020 - 2 K 2441/19 -, juris Rn. 53).
- BVerwG, 03.03.2023 - 5 C 6.21
Ausbildungsförderung trotz Nichtbestehens von bis zum 4. Fachsemester zu …
Auch eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf derartige Konstellationen scheidet mangels einer Gesetzeslücke aus (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 25.94 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 42 S. 15).Sinn und Zweck des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG bestehen darin, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte, unzumutbare Härten, die sich daraus ergeben, dass sich die Gründe für eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer nicht abschließend aufführen lassen, durch eine Generalklausel zu mildern und so aufzufangen (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 25.94 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 42 S. 15 m. w. N.).
Relevant sind nur solche Umstände, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerung zu verhindern (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 25.94 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 42 S. 17).
Sie wären dann ohne Anwendung des § 48 Abs. 2 BAföG nach Bestehen der Zwischenprüfung bzw. erfolgreicher Wiederholung des Studienhalbjahrs von jeder weiteren Förderung ausgeschlossen (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 25.94 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 42 S. 16).
Soweit das Nichtbestehen einer Zwischenprüfung im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG für die Anerkennung als schwerwiegender Grund im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deren Erstmaligkeit zur Voraussetzung hat (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 25.94 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 42 S. 16), liegt dieser Einschränkung in normativer Hinsicht der systematische Rückgriff auf den Fall des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG zugrunde.
Demgemäß kommt es im Fall der notwendigen Wiederholung eines Studienhalbjahrs wegen des Nichtbestehens laufender Leistungsnachweise, die anstelle einer Zwischenprüfung zu erbringen sind, auch nicht darauf an, ob es sich nur um einen oder mehrere solcher Nachweise gehandelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 25.94 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 42 S. 16).
- VG Aachen, 16.04.2020 - 2 K 2441/19
Schwerwiegende Gründe; erstmaliges Nichtbestehen; Modellstudiengang Medizin; …
Eine entsprechende Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG, wonach das erstmalige Nichtbestehen einer Abschlussprüfung einen schwerwiegenden Grund darstellt, auf Fälle des erstmaligen Misslingens einer Zwischenprüfung oder des Misslingens laufender Leistungsnachweise, die Voraussetzung für den Fortgang des Studiums sind, scheidet aufgrund des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift aus, vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25/94 -, juris Rn. 14.Schwerwiegende Gründe sind (nur) solche, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerungen zu verhindern, BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25/94 -, juris Rn. 14.
Maßstab für die Wertung der vorgetragenen Gründe muss deshalb die Frage sein, ob es dem Auszubildenden unter Beachtung des Zwecks der Ausbildungsförderung zuzumuten war, den Eintritt des verzögernd wirkenden Umstandes oder die Verzögerung als solche zu verhindern oder durch vermehrten Fleiß auszugleichen, BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25/94 -, juris; auch SächsOVG, Beschluss vom 10.01.2006 - 5 BS 143/05 -, juris Rn. 26.
Mit der Generalklausel des§ 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG hat der Gesetzgeber aber auch eine Möglichkeit geschaffen, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte, unzumutbare Härten abzumildern oder aufzufangen, BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25/94 -, juris Rn. 14.
Denn in diesen Fällen wird regelmäßig davon auszugehen sein, dass der Auszubildende den eingetretenen Zeitverlust bis zum Ablauf der Förderungshöchstdauer seiner Ausbildung nicht mehr nachholen kann; er wäre dann ohne Anwendung des § 48 Abs. 2 BAföG auch nach Bestehen der Zwischenprüfung bzw. erfolgreicher Wiederholung des Studienhalbjahres von jeder weiteren Förderung ausgeschlossen, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - 11 C 25/94 -, juris Rn. 15 f.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03
Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone
Der Senat vermag diesen Ausführungen keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass der Gesetzgeber die bis dahin anerkannte Möglichkeit der Vertretung einer Behörde durch einen hinreichend befähigten Bediensteten der Aufsichtsbehörde im Bereich der Auftragsverwaltung (…vgl. BVerwG a.a.O.; siehe auch BVerwG, U. v. 28.06.1995 - 11 C 25/94 - NVwZ-RR 1996, 121; OVG Schleswig, B. v. 22.09.1997 - 2 L 84/97 - NordÖR 1998, 343 = NVwZ 1999, 784;… Meissner, in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 67 Rn. 36) beseitigen wollte. - BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
Revisionsbegründung; Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung; …
Von diesem Grundsatz darf aber dann abgewichen werden, wenn der nicht der beteiligten Behörde angehörende Prozeßvertreter die gleiche Sachnähe zu den streitigen Rechtsfragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 11 C 25.94 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 42).Dies trifft im Bereich der Auftragsverwaltung nicht nur im Verhältnis zwischen den Bediensteten von Fachbehörden derselben Stufe mit demselben sachlichen Aufgabenkreis (Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 25.94 -, a.a.O.), sondern auch im Verhältnis zwischen den Bediensteten der entscheidungszuständigen Fachbehörde und denjenigen der Aufsichtsbehörde zu (…vgl. Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 67 Rn. 36).
- OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 LC 386/06
Kostenerstattungspflicht eines Straßenneubauamtes für eine Sondierung von …
Anders liegt es jedoch beispielsweise, wenn eine Fachbehörde im Rahmen der Auftragsverwaltung einen Bediensteten einer anderen Fachbehörde mit demselben sachlichen Aufgabenkreis bittet, für sie die Prozessvertretung wahrzunehmen, wenn dieser Bedienstete nach Lage des Falles die gleiche Sachnähe zu den Fragen hat, die Gegenstand des anhängigen Verfahrens bilden (BVerwG, Urteil vom 28.6.1995 - 11 C 25.94 -, NVwZ-RR 1996, 121). - OVG Sachsen, 10.01.2006 - 5 BS 143/05
Vorlage der Eignungsbescheinigung, Überschreitung der Förderungshöchstdauer
Die Antragstellerin wäre sonst ohne die Anwendung des § 48 Abs. 2 BAföG nach erfolgreicher Wiederholung des vierten Semesters im Vorklinischen Abschnitt von jeder weiteren Förderung ausgeschlossen (vgl. BVerwG für das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG und Misslingen laufender Leistungsnachweise, die anstelle einer Zwischenprüfung zu erbringen sind: Urt. v. 28.6.1995 - 11 C 25/94 - zit. nach Juris).Ein schwerwiegender Grund für eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer setzt Umstände voraus, die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerung zu verhindern (BVerwG, Urt. v. 28.6.1995 - 11 C 25/94 -, aaO).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2008 - L 6 SB 35/05
Höhe des GdB bei Diabetes mellitus - Feststellung der …
In diesem Rahmen können insoweit nicht nur, was bei den Leistungsträgern regelmäßig praktiziert wird, bei der Behörde selbst Beschäftigte beauftragt werden, sondern auch Personen, die eine gleiche Sachnähe zu den streitigen Rechtsfragen aufweisen (BSG Urteile vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R- und vom 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R-; BVerwG Urteile vom 16.07.1998 -7 C 36/97- und vom 28.06.1995 - 11 C 25/94 -). - OVG Sachsen, 28.01.2010 - 1 A 181/09
Ausbildungsförderung; Leistungsnachweis; schwerwiegender Grund; Untersuchungshaft
Sie müssen nach der zuvor genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausbildungsbezogen sein und deshalb entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig fortzuführen oder in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände des Ausbildungsgangs berühren (…so BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, a. a. O.;… vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v.. 7.2.1980, Buchholz 436.36 sowie Urt. v. 28.6.1995, FamRZ 1995, 1383; SächsOVG, Beschl. v. 10.1.2006, - 5 BS 143/05).Schwerwiegende Gründe sind dabei grundsätzlich nur solche, die der Auszubildende nicht zu vertreten hat (vgl. BVerwG Urt. v. 7.2.1980, a. a. O.), da es ihm andernfalls zuzumuten ist, die Verzögerung seiner Ausbildung zu verhindern.Daran gemessen handelt es sich bei der vom Kläger erlittenen Untersuchungshaft um keinen von ihm nicht zu vertretenden Umstand.
- OVG Sachsen, 23.10.2014 - 1 A 176/11
Ausbildungsförderung, schwerwiegender Grund
Eine Verlängerung der Studienzeit, die bei zumutbarer Studienplanung und rationeller Durchführung des Studiums vermeidbar gewesen wäre, rechtfertigt hingegen keine Verlängerung der Förderungshöchstdauer (BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1995 - 11 C 25.94 -, juris).Ein solcher Fall ist keineswegs außergewöhnlich, sondern muss von den Auszubildenden auch bei ordnungsgemäßem Ausbildungsablauf von vornherein in Rechnung gestellt und kann durch zumutbare Bemühungen, die Eignungsbescheinigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erlangen, bei entsprechender Eignung in aller Regel vermieden werden (BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1995 - 11 C 25.94 -, juris Rn. 15).
20 Die Zulassung einer späteren Vorlage der Eignungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 BAföG kommt in Betracht, wenn der Auszubildende seine Ausbildung wegen erstmaligen Nichtbestehens einer Zwischenprüfung im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG nicht weiterführen kann oder wenn er wegen Misslingens laufender Leistungsnachweise, die anstelle einer Zwischenprüfung zu erbringen sind, nach der Studienorganisation erstmals ein Studienhalbjahr wiederholen muss (BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1995 - 11 C 25.94 -, juris).
- VG Augsburg, 26.10.2012 - Au 3 K 12.554
Förderungshöchstdauer; Bachelorstudium; Abschlussprüfung
- VG Aachen, 11.01.2018 - 5 K 555/16
Widerspruch; Rücknahme; Anfechtung; Leistungsbescheinigung; schwerwiegender …
- OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10
BAföG, Leistungsnachweis, 2. Wiederholungsprüfung
- OVG Bremen, 23.08.2019 - 1 PA 161/19
Ansehung einer Erkrankung als schwerwiegender Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. …
- VG Stuttgart, 19.07.2010 - 11 K 1094/10
Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - objektiv unrichtige …
- VG Saarlouis, 30.11.2017 - 3 K 679/16
Überschreitung der Förderungshöchstdauer aus schwerwiegendem Grund; Fehlschläge …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 9 A 4923/05
Beanspruchung von Gebührenfreiheit eines teilrechtsfähigen Sondervermögens; …
- BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 31.94
Ausbildungsförderung: Überschreitung der Höchstförderungsdauer
- VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19
Audbildungs- und Studienförderungsrecht
- OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 A 11/18
Begrenzung der Regelstudienzeit/Förderungshöchstdauer bei schwerwiegenden Gründen …
- OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 50/06
Ausnahmen vom Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO
- VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02
Verlängerung der Förderungshöchstdauer - Studienabschlussprognose
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 7 A 11613/06
Zur Vorlage eines Leistungsnachweises im Falle einer Auslandsausbildung
- OVG Niedersachsen, 14.07.2000 - 7 M 2005/99
Zuführung von bei der Stahlerzeugung anfallenden Filterstäuben zu einer …
- VGH Bayern, 15.12.2016 - 12 ZB 16.1141
Keine Leistung von Ausbildungsförderung bei Nichtvorlage der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1997 - 12 B 595/97
Deutsche Bundespost; Befähigung zum Richteramt; Beamtenrechtliche Streitigkeit; …
- BVerwG, 01.02.2007 - 5 B 58.06
Klärung des Merkmals der späteren Überschreitung der Förderungshöchstdauer
- OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 14/17
Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
- VG Augsburg, 16.07.2015 - Au 3 K 15.385
Prozesskostenhilfe
- VG Magdeburg, 08.03.2012 - 4 A 210/11
Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus; positive Prognose …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1997 - 2 L 84/97
Gemeinde; Bediensteter der Kreises; Befähigung zu Richteramt; Prozeßvertretung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1996 - 16 B 1382/96
Nichtbestehen einer Zwischenprüfung; Förderung ; Förderungshöchstdauer
- VG Ansbach, 08.08.2022 - AN 2 K 20.02851
Anspruch auf Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2018 - 3 LB 9/17
Ausbildungsförderung für das 5. Fachsemester im Studiengang Humanmedizin nach dem …
- VG Augsburg, 15.01.2015 - Au 3 K 14.1776
Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung …
- VG Arnsberg, 29.02.2012 - 10 K 2053/11
Ausbildungsförderung nach Ablauf der Förderungshöchstdauer in Ausnahmefällen …
- VGH Hessen, 01.11.2011 - 10 D 1610/11
- VG Schwerin, 05.03.2010 - 6 B 1284/09
Überschreitung der Förderungshöchstdauer; Krankheit als schwerwiegender Grund
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - 20 B 302/08
Anforderungen an die ordnungsgemäße Prozessvertretung einer juristischen Person …
- OVG Saarland, 10.11.2014 - 1 D 356/14
Wiedereinsetzung bei Stellung eines Nachsendeantrages bei der Deutschen Post AG
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2001 - 1 M 55/01
- VG Freiburg, 11.02.2016 - 7 K 2926/15
Ausbildungsförderung; Überschreitung der Förderungshöchstdauer bei erstmaligem …
- OVG Sachsen, 19.05.2010 - 1 B 89/10
Ausbildungsförderung, Zwischenprüfung, Leistungsnachweis
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2005 - L 7 AS 162/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2019 - 12 A 1076/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - 12 E 949/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2020 - 12 E 607/18
- VG Karlsruhe, 30.07.2008 - 10 K 2006/06
Berücksichtigungfähigkeit von Umständen, die zur Verlängerung der Ausbildung und …
- VG Minden, 15.03.2007 - 6 L 114/07
- VG Frankfurt/Main, 01.10.2015 - 3 L 4363/15
Für eine etwaige Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach §15 Abs. 3 BAföG …
- VG Hamburg, 10.03.2010 - 2 K 2174/09
Ausbildungsförderung: Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
- VG Ansbach, 28.09.2023 - AN 2 K 20.02092
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht, Förderungshöchstdauer, Regelstudienzeit, …
- VG Ansbach, 29.08.2022 - AN 2 K 21.01602
Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund (Neigungswandel), Ausbildungsförderung …
- VG Saarlouis, 24.03.2017 - 3 K 92/15
Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus bei modular …
- VG München, 22.10.2015 - M 15 K 15.2827
Ausbildungsförderung - Keine Nachfrist für die Vorlage der Eignungsbescheinigung
- VG München, 09.07.2015 - M 15 K 13.5717
Studienabschlusshilfe
- VG München, 14.01.2010 - M 15 K 08.1535
Ausbildungsförderung; Jurastudentin; Wechsel des Studienorts nach endgültigem …
- VG München, 17.02.2022 - M 15 K 20.182
Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei fehlendem Leistungsnachweis
- VG Augsburg, 27.04.2021 - Au 3 K 20.1505
Wechsel von der Universität zur Hochschule begründet keinen schwerwiegenden Grund …
- VG Saarlouis, 16.01.2015 - 3 K 460/13
Eignungsnachweis für Förderung