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   BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93   

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https://dejure.org/1995,581
BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93 (https://dejure.org/1995,581)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1995 - 11 C 29.93 (https://dejure.org/1995,581)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 (https://dejure.org/1995,581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen Zusicherung - Rücknahme oder Widerruf eines Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 323
  • NJW 1995, 1977
  • NVwZ 1995, 911 (Ls.)
  • NZV 1995, 244
  • DVBl 1995, 746
  • DÖV 1995, 773
  • DÖV 1997, 229
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.09.1984 - 12 A 170/82
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93
    Entgegen der Auffassung des OVG Lüneburg (NJW 1985, 1043) seien Verkehrszeichen und -einrichtungen grundsätzlich zusicherungsfähig.

    Das Berufungsurteil ist revisionsgerichtlich ferner nicht zu beanstanden, soweit es - abweichend von der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (NJW 1985, 1043) - die Aufstellung von Verkehrszeichen für zusicherungsfähig hält.

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt eine von der zuständigen Behörde im Prozeß abgegebene Erklärung dann eine Zusicherung im Sinne von § 38 VwVfG (= § 38 VwVfG NW) dar, wenn gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft der Wille der Behörde zum Ausdruck kommt, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen (vgl. BVerwGE 74, 15 [BVerwG 07.02.1986 - 4 C 28/84]).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93
    Zutreffend hat das Oberverwaltungsgericht die vom Kläger erhobene Klage als Verpflichtungsklage angesehen, soweit sie auf den Erlaß verkehrsregelnder Anordnungen und damit nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf den Erlaß von Verwaltungsakten in der Form von Allgemeinverfügungen gerichtet ist (vgl. zuletzt BVerwGE 92, 32 [BVerwG 27.01.1993 - 11 C 35/92]).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93
    Über die Aufstellung und Entfernung von Verkehrsschildern entscheidet nach § 45 Abs. 1 StVO - abgesehen von den hier nicht gegebenen Fällen des § 45 Abs. 1 b Satz 2 StVO - allein die zuständige (staatliche) Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer der Gemeinde übertragenen Auftragsangelegenheit (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 29).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    a) Zutreffend geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, dass verkehrsbezogene Ge- und Verbote in Form von Verkehrszeichen Allgemeinverfügungen im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG sind, die regelmäßig den Dauerverwaltungsakten zuzuordnen sind (stRspr; vgl. für viele Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 , vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 - BVerwGE 97, 214 und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 ).
  • VG Aachen, 26.08.2021 - 1 L 480/21

    Posts und Likes in den sozialen Netzwerken können Zweifel an charakterlicher

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 29/93 -, juris, Rn. 26.
  • VG Koblenz, 22.02.2010 - 4 K 774/09

    Kein Anspruch auf Poller

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen waren auch ohne weiteres zusicherungsfähig (BVerwG, Urteil vom 25.01.1995, NJW 1995, 1977).
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