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   BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97   

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BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97 (https://dejure.org/1998,108)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1998 - 11 C 3.97 (https://dejure.org/1998,108)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 (https://dejure.org/1998,108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erheblicher baulicher Eingriff - Bahnsteig - Schienenweg - Wesentliche Änderung - Abwägungsgebot - Abwägungsdefizit - Auslegung - Planfeststellung - Lärmschutz - Unzumutbarkeit von Lärm - Freiwillige Lärmsanierung - Planungshoheit der Gemeinde - Finanzhoheit der Gemeinde ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; AEG § 18; ; VwVfG § 73 Abs. 3; ; BImSchG § 41; ; BImSchG § 42; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 28 GG; § 73 VwVfG; § 18 AEG; § 41 BImSchG, § 1 16.BImSchV; § 2 16.BImSchV; § 316.BImSchV; § 42 VwGO
    Schienenweg; Betriebsanlage; Neubau Bahnsteigunterführung mit Außenbahnsteig; Schallschutz; planerisches Gesamtkonzept; "freiwillige" Lärmsanierung; Gesundheitsgefährdung durch Lärm; enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Schallschutzmaßnahmen beim Neubau einer Bahnsteigunterführung mit Außenbahnsteig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bau einer Außenbahnsteigs mit Bahnsteigunterführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 67
  • DÖV 1999, 37 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (176)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
    Wenn es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts heißt, daß eine Gemeinde eine Fachplanung grundsätzlich nur "abwehren" kann, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist (BVerwG, Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 18.96 - UPR 1998, 112; BVerwGE 100, 388 ) und sich die Fachplanung hierauf unmittelbar und gewichtig auswirkt (BVerwGE 69, 256 ), wofür die Gemeinde die "Darlegungslast" trägt (BVerwGE 100, 388 ; Urteil vom 34. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 = NVwZ 1994, 371), so wird damit ausschließlich die für eine erfolgreiche Klage erforderliche materielle Rechtsposition der Gemeinde beschrieben; für die Klagebefugnis ist bereits die Möglichkeit eines derartigen gemeindlichen Abwehrrechts ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - a.a.O.).

    Das gilt vor allem deshalb, weil es der Gemeinde aus formellen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 AEG), aber - im Hinblick auf ihre insoweit bestehende Darlegungslast (BVerwGE 100, 388 ; Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - a.a.O.) - auch aus materiellrechtlichen Gründen oblag, solche Umstände rechtzeitig in das Planfeststellungsverfahren einzubringen.

    Ohnehin kann sich allein aus einem bloßen Anpassungsbedarf, der unmittelbar an der Bahnstrecke gelegene Gebiete betrifft, wegen der seit langem bestehenden Vorbelastung und Prägung des Gebietes durch die Bahnstrecke und der hieraus resultierenden Pflicht der Gemeinde, ihre Planung hierauf abzustimmen, keine Verletzung ihrer Planungshoheit ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - a.a.O.).

    Soweit die Klägerin zu 2 geltend macht, in einem erheblichen Teil ihres Gemeindegebietes werde die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle erreicht, legt sie nicht dar, daß und in welcher Weise sie hierauf reagieren müßte; es fehlt mithin an einem konkreten Bezug zur Planungshoheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
    Wenn es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts heißt, daß eine Gemeinde eine Fachplanung grundsätzlich nur "abwehren" kann, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist (BVerwG, Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 18.96 - UPR 1998, 112; BVerwGE 100, 388 ) und sich die Fachplanung hierauf unmittelbar und gewichtig auswirkt (BVerwGE 69, 256 ), wofür die Gemeinde die "Darlegungslast" trägt (BVerwGE 100, 388 ; Urteil vom 34. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 = NVwZ 1994, 371), so wird damit ausschließlich die für eine erfolgreiche Klage erforderliche materielle Rechtsposition der Gemeinde beschrieben; für die Klagebefugnis ist bereits die Möglichkeit eines derartigen gemeindlichen Abwehrrechts ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - a.a.O.).

    Das gilt vor allem deshalb, weil es der Gemeinde aus formellen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 AEG), aber - im Hinblick auf ihre insoweit bestehende Darlegungslast (BVerwGE 100, 388 ; Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - a.a.O.) - auch aus materiellrechtlichen Gründen oblag, solche Umstände rechtzeitig in das Planfeststellungsverfahren einzubringen.

    Mit ihnen wird nicht dargelegt, daß sich die angegriffene Fachplanung auf hinreichend konkrete und verfestigte eigene gemeindliche Planungen unmittelbar und gewichtig auswirkt (vgl. BVerwGE 69, 256 ; 100, 388 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
    Wenn es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts heißt, daß eine Gemeinde eine Fachplanung grundsätzlich nur "abwehren" kann, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist (BVerwG, Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 18.96 - UPR 1998, 112; BVerwGE 100, 388 ) und sich die Fachplanung hierauf unmittelbar und gewichtig auswirkt (BVerwGE 69, 256 ), wofür die Gemeinde die "Darlegungslast" trägt (BVerwGE 100, 388 ; Urteil vom 34. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 = NVwZ 1994, 371), so wird damit ausschließlich die für eine erfolgreiche Klage erforderliche materielle Rechtsposition der Gemeinde beschrieben; für die Klagebefugnis ist bereits die Möglichkeit eines derartigen gemeindlichen Abwehrrechts ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - a.a.O.).

    Daß die Planung teilweise bereits realisiert gewesen ist (Bebauungsplan Reichenauer"), ist insoweit ohne Belang (BVerwGE 51, 6 ; 69, 256 ).

    Mit ihnen wird nicht dargelegt, daß sich die angegriffene Fachplanung auf hinreichend konkrete und verfestigte eigene gemeindliche Planungen unmittelbar und gewichtig auswirkt (vgl. BVerwGE 69, 256 ; 100, 388 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
    Die Beklagte mußte diese Interessen der Klägerin zu 2 auch nicht etwa deswegen bereits im Planfeststellungsbeschluß als abwägungsrelevante Gesichtspunkte berücksichtigen, weil sie sich ihr hätten aufgedrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 64.80 - Buchholz 407.4 § 78 FStrG Nr. 11; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 27).

    Soweit sie geltend macht, aufgrund der Baumaßnahme gingen die Einnahmen aus dem Fremdenverkehr zurück, beruft sie sich auf mittelbare Zusammenhänge, die einen Eingriff in die Finanzhoheit nicht begründen können (BVerwG, Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 18.96 - a.a.O. und Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96

    Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
    Wenn es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts heißt, daß eine Gemeinde eine Fachplanung grundsätzlich nur "abwehren" kann, wenn ihre eigene Planung hinreichend konkret und verfestigt ist (BVerwG, Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 18.96 - UPR 1998, 112; BVerwGE 100, 388 ) und sich die Fachplanung hierauf unmittelbar und gewichtig auswirkt (BVerwGE 69, 256 ), wofür die Gemeinde die "Darlegungslast" trägt (BVerwGE 100, 388 ; Urteil vom 34. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 = NVwZ 1994, 371), so wird damit ausschließlich die für eine erfolgreiche Klage erforderliche materielle Rechtsposition der Gemeinde beschrieben; für die Klagebefugnis ist bereits die Möglichkeit eines derartigen gemeindlichen Abwehrrechts ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - a.a.O.).

    Soweit sie geltend macht, aufgrund der Baumaßnahme gingen die Einnahmen aus dem Fremdenverkehr zurück, beruft sie sich auf mittelbare Zusammenhänge, die einen Eingriff in die Finanzhoheit nicht begründen können (BVerwG, Urteil vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 18.96 - a.a.O. und Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80

    Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
    Die Beklagte mußte diese Interessen der Klägerin zu 2 auch nicht etwa deswegen bereits im Planfeststellungsbeschluß als abwägungsrelevante Gesichtspunkte berücksichtigen, weil sie sich ihr hätten aufgedrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 64.80 - Buchholz 407.4 § 78 FStrG Nr. 11; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 11 A 65.95 Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 27).
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
    Dies gilt schon deshalb, weil die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erörterten Werte für die Überschreibung einer enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle nicht als starre Regeln, sondern als relative Annäherungswerte aufzufassen sind; in diesem Sinne setzt der Bundesgerichtshof die genannte Schwelle für Verkehrslärmimmissionen in Wohngebieten im allgemeinen bei Werten von 70 bis 75 dB(A) tagsüber und von 60 bis 65 dB(A) nachts an (vgl. BGHZ 122, 76 ; 129, 124 ), Um so mehr bedarf es, soll die Planfeststellungsbehörde veranlaßt werden, einen gesteigerten Abwägungsbedarf zu erkennen und zu bearbeiten, einer Darlegung der individuellen Betroffenheit, die mehr enthält als einen allgemeinen Hinweis auf die Rechtsprechung.
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 185.95

    UVP-Richtlinie - Straßen - Umweltverträglichkeitsprüfung - Freistellung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
    Verfahrensfehlern im Planfeststellungsverfahren kommt aber - auch im Rahmen eines hier allein noch interessierenden Verpflichtungsbegehrens - nur dann rechtliche Bedeutung zu, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (BVerwG, Beschluß vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 185.95 - Buchholz 451.90 Nr. 141 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95

    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
    Sie ist im Zusammenhang mit der hier in Frage stehenden Rechtsposition nur dann zu verneinen, wenn die Gemeinde ausschließlich Rechte anderer, insbesondere ihrer Einwohner, oder das bloß allgemeine Interesse geltend macht, von einem Vorhaben der Fachplanung verschont zu bleiben (zum letztgenannten Kriterium BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 14.95 - NVwZ 1997, 904): Beides ist hier nicht der Fall.
  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 11.93

    Revision - Zulassung - Fernstraßen - Lärmschutz - Unnötiges Rechtsmittel -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
    Im Ausgangspunkt allerdings ist die mehr als nur geringfügig zunehmende Lärmbetroffenheit von Anwohnern einer planfeststellungsbedürftigen Baumaßnahme bei der Abwägung der Planfeststellungsbehörde auch dann einzustellen und zu berücksichtigen, wenn sie unterhalb der Schwelle der Unzumutbarkeit bleibt und deshalb keine Schutzansprüche auslöst (BVerwGE 87, 332; BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - für die luftverkehrsrechtliche Planfeststellung; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 11.93 - für die fernstraßenrechtliche Planfeststellung).
  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

  • BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96

    Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74

    Notwendige Beiladung des durch Auflagen beschwerten Trägers der Straßenbaulast im

  • BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93

    Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 VR 10.94

    Lärmimmissionen von Dieselzügen und Elektrifizierung der Trasse - Vorliegen eines

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Droht - und sei es erst aufgrund der Summationswirkungen verschiedener Lärmquellen - ein Verfassungsverstoß (vgl. Art. 2 Abs. 2 GG), so darf es mit einer bloß sektoralen Lärmbeurteilung nicht sein Bewenden haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1, 9 f., vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 51 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04 - BVerwGE 123, 23, 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - 10 S 2471/14

    Anspruch des Nachbarn auf Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Begrenzung des von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die durch die Grundrechtsordnung zum Schutze der Gesundheit und des Eigentums gezogenen Grenzen situationsbedingt bei Lärmwerten von mehr als 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten sein, d.h. oberhalb dieser Werte ist der Staat regelmäßig zur Abwehr einer Gesundheitsgefährdung nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und einer Eigentumsverletzung nach Art. 14 Abs. 1 GG verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1997 - 11 A 17/96 - juris; Urteil vom 20.05.1998 - 11 C 3/97 - juris; Beschluss vom 26.01.2000 - 4 VR 19/99 - juris mit Nachweisen zur Rspr. des BGH; Urteil vom 10.11.2004 - 9 A 67/03 - juris; Beschluss vom 30.07.2013 - 7 B 40/12 -juris).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Die insoweit an den klägerischen Sachvortrag zu stellenden Anforderungen, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120; Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18), sind erfüllt.
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