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   BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 32.92   

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BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 32.92 (https://dejure.org/1993,8461)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1993 - 11 C 32.92 (https://dejure.org/1993,8461)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 11 C 32.92 (https://dejure.org/1993,8461)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf nur abgeschleppt werden, wenn diese Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung geeignet und erforderlich ist

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 32.92
    BVerwG v. 23.06.1993: Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf nur abgeschleppt werden, wenn diese Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung geeignet und erforderlich ist, der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne entspricht sowie dem betroffenen Fahrzeugführer oder -halter zumutbar ist (vgl. BVerwGE 90, 189 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 23.06.1993 - 11 C 32/92) hat zur Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme beim Parken im absoluten Haltverbot entschieden: Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf nur abgeschleppt werden, wenn diese Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung geeignet und erforderlich ist, der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne entspricht sowie dem betroffenen Fahrzeugführer oder -halter zumutbar ist (vgl. BVerwGE 90, 189 ).

    Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf hiernach nur abgeschleppt werden, wenn diese Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung geeignet und erforderlich ist, der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne entspricht sowie dem betroffenen Fahrzeugführer oder -halter zumutbar ist (vgl. BVerwGE 90, 189 ).

  • BVerwG, 15.06.1981 - 7 B 216.80

    Anforderungen an die Tragung der Kosten einer Ersatzvornahme beim Abschleppen von

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 32.92
    Vielmehr richtet sich die Anwendung des Verwaltungszwangs nach den Regeln des Verwaltungsvollstreckungsrechts (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Juni 1981 - BVerwG 7 B 216.80 - ), die sich vorliegend aus dem Landesrecht herleiten.
  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77

    Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 32.92
    Daraus folgt, daß ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug grundsätzlich ohne eine besondere dem Fahrzeugführer oder -halter bekanntzumachende Verbotsverfügung abgeschleppt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 7. November 1977 - BVerwG 7 B 135.77 - ).
  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

    Es enthält nicht nur das Verbot, an der gekennzeichneten Stelle zu halten, sondern zugleich ein - entsprechend § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbares - Wegfahrgebot für unerlaubt haltende Fahrzeuge (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 11 C 32.92 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 255 S. 87 f.).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß nach den dargelegten Grundsätzen das Haltverbot, in dem zugleich ein Wegfahrgebot liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 32.92 - ), auch gegenüber dem Kläger wirksam geworden ist.
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Da Verkehrszeichen als sofort vollziehbare Verwaltungsakte gegenüber dem Verkehrsteilnehmer in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO zu qualifizieren sind, der das Verkehrszeichen wahrnehmen kann (ständige Rspr. des BVerwG, vgl. Beschluss vom 07. November 1977 - VII B 135.77 - BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 11 C 32/92 - und Urteil vom 09. April 2014 - 3 C 5/13 -), war das Wegfahrgebot auch sofort vollziehbar.
  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Es ist deshalb mit der h. M. in Rechtsprechung und Literatur zugrunde zu legen, dass als Rechtsgrundlage in Fällen, in denen es um das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs zur Durchsetzung eines aus einem Verkehrszeichen oder einer Verkehrseinrichtung folgenden Wegfahrgebots auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde geht, zutreffende Rechtsgrundlage die "Ersatzvornahme" nach den einschlägigen Polizeigesetzen ist (BVerwG, B. v. 26.01.1988 - 1 B 189/87 -, a. a. O., U. v. 23.06.1993 - 11 C 32.92 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 255; VGH Baden-Württemberg, U. v. 15.01.1990 - 1 S 3664/88 -, VBlBW 1990, 257; Hess. VGH, U. v. 15.06.1987 - 11 UE 318/84 -, U. v. 22.05.1990 - 11 UE 2056/89 -, NVwZ-RR 1991, 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 5 A 2289/18

    Abschleppen Halteverbot Einmündung Ergänzung von Ermessenserwägungen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1993- 11 C 32.92 -, juris, Rn. 12.
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    aa) Freilich verleiht diese Vorschrift (vgl. Urteile vom 14. Mai 1992 BVerwG 3 C 3.90 BVerwGE 90, 189 und vom 23. Juni 1993 BVerwG 11 C 32.92 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 255) den Straßenverkehrsbehörden das Recht, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken "hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen" zu beschränken oder zu verbieten und den Verkehr umzuleiten.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 1 S 631/95

    Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Anwohnerparkplatz abgestellten Kfz -

    Dieses Gebot, das unerlaubt parkende Fahrzeug wegzufahren, ist auch in analoger Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar (BVerwG, aaO und Urteil vom 23.6.1993 - 11 C 32.92 -, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 255), so daß es wegen der wirksamen und sofort vollziehbaren Aufstellung des Verkehrszeichens unerheblich ist, ob dieses - was der Kläger bestreitet - rechtmäßig aufgestellt wurde (§ 2 Nr. 2 LVwVG; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.1.1995 - 1 S 3093/94 -).
  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6022/16

    Ruhen des Verfahrens; Schweben von Vergleichsverhandlungen; Klagebefugnis einer

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316-320, Rn. 9 vom 23. Juni 1993 - 11 C 32.92 -, juris, Rn. 12.
  • VG Hamburg, 12.04.2011 - 21 K 1902/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

    Danach darf ein verbotswidrig parkendes Fahrzeug nur abgeschleppt werden, wenn diese Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ist (vgl. BVerwG, Urt.v. 23.6.1993, 11 C 32/92, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 255 S. 85, 88).
  • VG Mainz, 23.07.2018 - 3 L 619/18

    Motorradverbot auf der L 415 zwischen Sprendlingen und Ober-Hilbersheim vorläufig

    Er ist gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung statthaft, denn die mit dem Widerspruch angegriffenen Verkehrszeichen stellen Verwaltungsakte in Gestalt von Allgemeinverfügungen dar, die unaufschiebbaren Anordnungen und Maßnahmen von Polizeibeamten gleichstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 11 C 32/92 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 255 = juris Rn. 12; Beschlüsse vom 26. Januar 1988- 7 B 189/87 -, NVwZ 1988, 623 = juris Rn. 8, und vom 7. November 1977- 7 B 135/77 -, NJW 1978, 656 = juris Rn. 4).
  • VG München, 28.02.2014 - M 7 K 13.5618

    Parken eines Kraftrades auf dem Gehweg und im Sicherheitsbereich eines

  • VG München, 27.01.2016 - M 23 E 15.5940

    Eilverfahren - Straßensperrung wegen Bauarbeiten

  • VG München, 21.10.2014 - M 23 S 14.603

    Haltestellenzeichen; Alternativstandort; Lärmimmissionen, Ermessensentscheidung

  • VG Bremen, 06.10.2008 - 5 K 1622/08

    Parken auf Behindertenparkplatz

  • VG München, 19.06.2013 - M 7 K 13.445
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