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AG Rendsburg, 20.08.2005 - 11 C 334/05 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Moderne Autos leben länger - Nach einem Unfall ist deshalb auch bei älteren Fahrzeugen ein merkantiler Minderwert zu berücksichtigen
Wird zitiert von ... (2)
- AG Marbach, 20.03.2019 - 1 C 457/18
Verkehrsunfall - Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs
Insofern war aufgrund des Alters und der Laufleistung eine merkantile Wertminderung vorliegend nicht ausgeschlossen (vgl. auch AG Achern, Urteil vom 01. April 2010 - 1 C 222/08 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von über 10 Jahren und einem Wiederbeschaffungswert von 8.200,00 EUR; LG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2009 - 41 S 15/09 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von über 11 Jahren, einer Laufleistung von 180.000 km und einem Wiederbeschaffungswert von 7.950,00 EUR; AG Heidelberg, Urteil vom 23. Februar 2011 - 29 C 484/10 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von 11 Jahren und einer Laufleistung von 180.000 km; AG Arnsberg, Urteil vom 20. Januar 2010 - 3 C 339/09 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von über 5 Jahren und einer Laufleistung von über 175.000 km; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 01. März 2007 - 8 U 246/06 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von rund dreieinhalb Jahren und einer Laufleistung von über 195.000 km; AG Rendsburg, Urteil vom 20. August 2005 - 11 C 334/05 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von fünf Jahren und einer Laufleistung von 122.000 km). - AG Arnsberg, 20.01.2010 - 3 C 339/09
Voraussetzungen für das Vorliegen und die Berechnung des merkantilen Minderwertes …
Angesichts der besseren Verarbeitung der Fahrzeuge und der daraus resultierenden Langlebigkeit ziehen die Instanzgerichte keinesfalls mehr eine starre Grenze bei 100.000 km (…vgl. z. B. OLG Oldenburg, Urt. v. 01.03.2007 - 8 U 246/06 - DAR 2007, 522 (195.648 km);… OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.11.1986 - 1 U 229/85 - DAR 1988, 159 (136.080 km); AG Rendsburg, Urt. v. 20.08.2005 - 11 C 334/05 - ZfS 2006, 90 (122.000 km)) und auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung aus dem Jahre 2004 (…BGH, Urt. v. 23.11.2004 - VI ZR 357/03 - NJW 2005, 277) bereits angedeutet, dass die fortschreitende technische Entwicklung eine höhere Obergrenze rechtfertigt.