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   AG Rendsburg, 20.08.2005 - 11 C 334/05   

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https://dejure.org/2005,32598
AG Rendsburg, 20.08.2005 - 11 C 334/05 (https://dejure.org/2005,32598)
AG Rendsburg, Entscheidung vom 20.08.2005 - 11 C 334/05 (https://dejure.org/2005,32598)
AG Rendsburg, Entscheidung vom 20. August 2005 - 11 C 334/05 (https://dejure.org/2005,32598)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Moderne Autos leben länger - Nach einem Unfall ist deshalb auch bei älteren Fahrzeugen ein merkantiler Minderwert zu berücksichtigen

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Marbach, 20.03.2019 - 1 C 457/18

    Verkehrsunfall - Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs

    Insofern war aufgrund des Alters und der Laufleistung eine merkantile Wertminderung vorliegend nicht ausgeschlossen (vgl. auch AG Achern, Urteil vom 01. April 2010 - 1 C 222/08 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von über 10 Jahren und einem Wiederbeschaffungswert von 8.200,00 EUR; LG Berlin, Urteil vom 25. Juni 2009 - 41 S 15/09 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von über 11 Jahren, einer Laufleistung von 180.000 km und einem Wiederbeschaffungswert von 7.950,00 EUR; AG Heidelberg, Urteil vom 23. Februar 2011 - 29 C 484/10 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von 11 Jahren und einer Laufleistung von 180.000 km; AG Arnsberg, Urteil vom 20. Januar 2010 - 3 C 339/09 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von über 5 Jahren und einer Laufleistung von über 175.000 km; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 01. März 2007 - 8 U 246/06 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von rund dreieinhalb Jahren und einer Laufleistung von über 195.000 km; AG Rendsburg, Urteil vom 20. August 2005 - 11 C 334/05 -, juris bei einem PKW mit einem Alter von fünf Jahren und einer Laufleistung von 122.000 km).
  • AG Arnsberg, 20.01.2010 - 3 C 339/09

    Voraussetzungen für das Vorliegen und die Berechnung des merkantilen Minderwertes

    Angesichts der besseren Verarbeitung der Fahrzeuge und der daraus resultierenden Langlebigkeit ziehen die Instanzgerichte keinesfalls mehr eine starre Grenze bei 100.000 km (vgl. z. B. OLG Oldenburg, Urt. v. 01.03.2007 - 8 U 246/06 - DAR 2007, 522 (195.648 km); OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.11.1986 - 1 U 229/85 - DAR 1988, 159 (136.080 km); AG Rendsburg, Urt. v. 20.08.2005 - 11 C 334/05 - ZfS 2006, 90 (122.000 km)) und auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung aus dem Jahre 2004 (BGH, Urt. v. 23.11.2004 - VI ZR 357/03 - NJW 2005, 277) bereits angedeutet, dass die fortschreitende technische Entwicklung eine höhere Obergrenze rechtfertigt.
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