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   BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92   

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https://dejure.org/1993,1282
BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92 (https://dejure.org/1993,1282)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1993 - 11 C 37.92 (https://dejure.org/1993,1282)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1993 - 11 C 37.92 (https://dejure.org/1993,1282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als Regelung mit Rechtswirkung gegenüber Anliegern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 784
  • NZV 1994, 165
  • DÖV 1994, 346
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92
    Gegen diese Beurteilung spricht nicht der von der Revision hervorgehobene Umstand, daß die Zulässigkeit der Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung nicht daran scheitert, daß die Behörde den Verwaltungsakt nur dem Bauherrn, nicht aber dem Nachbarn bekanntgegeben hat (vgl. z.B. BVerwGE 44, 294).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92
    Anders als die hier angefochtene verkehrsrechtliche Anordnung stellt die Baugenehmigung nämlich - und zwar auch in bezug auf etwaige Nachbarrechte - unmittelbar verbindlich fest, daß das Bauvorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist, und gibt die Bauausführung frei, ohne daß es dazu noch eines weiteren behördlichen Aktes bedarf (vgl. BVerwGE 82, 61 [BVerwG 11.05.1989 - 4 C 1/88]).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88

    Landbeschaffung - Verwaltungsakt - Flughafenerweiterung - Mangelnde Genehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92
    Diese Eigenschaft muß der Verwaltungsakt - zumindest auch - gegenüber der Person aufweisen, die sich mit der Anfechtungsklage gegen ihn wendet (vgl. BVerwGE 45, 39 [BVerwG 22.02.1974 - VII C 9/71]; 74, 124 [BVerwG 21.03.1986 - 7 C 71/83]; Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 21.88 - ).
  • BVerwG, 22.02.1974 - VII C 9.71

    Bildung des Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92
    Diese Eigenschaft muß der Verwaltungsakt - zumindest auch - gegenüber der Person aufweisen, die sich mit der Anfechtungsklage gegen ihn wendet (vgl. BVerwGE 45, 39 [BVerwG 22.02.1974 - VII C 9/71]; 74, 124 [BVerwG 21.03.1986 - 7 C 71/83]; Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 21.88 - ).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92
    Diese Eigenschaft muß der Verwaltungsakt - zumindest auch - gegenüber der Person aufweisen, die sich mit der Anfechtungsklage gegen ihn wendet (vgl. BVerwGE 45, 39 [BVerwG 22.02.1974 - VII C 9/71]; 74, 124 [BVerwG 21.03.1986 - 7 C 71/83]; Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 21.88 - ).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92
    Die betreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 77, 207 [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]).
  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 71.72

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der gemeindlichen

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92
    Nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist ferner die von der Klägerin erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 7 C 71.72 - (Buchholz 442.151 § 44 StVO Nr. 1).
  • VG Hannover, 13.08.2021 - 7 A 5667/19

    Eigenschaft der Kleefelder Straße in Hannover als Fahrradstraße erneut auf dem

    Durch das Aufstellen des Verkehrszeichens tritt die verkehrsbehördliche Anordnung insoweit nach außen hervor und kann gegenüber Verkehrsteilnehmern Rechtswirkungen entfalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.09.1993 - 11 C 37/92 -, juris Rn. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13

    Anspruch auf Beseitigung von Verkehrszeichen - Einsatz von Leitplanken zur

    Diese Eigenschaft muss der Verwaltungsakt - zumindest auch - gegenüber der Person aufweisen, die sich mit der Anfechtungsklage gegen ihn wendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 1993 - 11 C 37.92 -, juris, Rn. 10).

    Die Bekanntgabe der Anordnung an die Straßenbehörde kann und soll aber noch keine unmittelbare Rechtswirkung im Verhältnis zum Kläger und zu sonstigen Anliegern oder Verkehrsteilnehmern auslösen (BVerwG, Urteil vom 9. September 1993 - 11 C 37.92 -, juris, Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 270/04

    Voraussetzungen der Anordnung einer Tempo 30-Zone gemäß § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 1c

    Der Kläger ist als Verkehrsteilnehmer und damit Adressat der Verkehrsbeschränkung sowie als Anlieger der von der Tempo 30-Zone erfassten G. straße gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt (BVerwG, Urteil vom 27.1.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32; Urteil vom 9.9.1993 - 11 C 37.92 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 27; Urteil vom 14.12.1994 - 11 C 25.93 -, DAR 1995, 170; Urteil vom 21.8.2003 - 3 C 15.03 -, NJW 2004, 698).
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