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   AG Coburg, 17.07.2017 - 11 C 402/17   

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https://dejure.org/2017,28198
AG Coburg, 17.07.2017 - 11 C 402/17 (https://dejure.org/2017,28198)
AG Coburg, Entscheidung vom 17.07.2017 - 11 C 402/17 (https://dejure.org/2017,28198)
AG Coburg, Entscheidung vom 17. Juli 2017 - 11 C 402/17 (https://dejure.org/2017,28198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Coburg urteilt im Schadensersatzprozess folgerichtig zum Werkstatt- und Prognoserisiko bei den Werkstattkosten und misst leider die konkreten Mietwagenkosten am Mittelwert von Schwacke und Fraunhofer mit Urteil vom 17.7.2017 - 11 C 402/17 -.

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Coburg urteilt im Schadensersatzprozess folgerichtig zum Werkstatt- und Prognoserisiko bei den Werkstattkosten, misst aber leider die konkreten Mietwagenkosten am Mittelwert von Schwacke und Fraunhofer mit Urteil vom 17.7.2017 - 11 C 402/17 -.

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Tatsächlich angefallene Kosten sind zu ersetzen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Coburg, 17.07.2017 - 11 C 402/17
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Fahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (so BGH NJW 2006, 2106, BGH NJW 2006, 2618).
  • AG Norderstedt, 14.09.2012 - 44 C 164/12

    Erhöhung der Reparatur- und Mietwagenkosten durch einen Fehler der

    Auszug aus AG Coburg, 17.07.2017 - 11 C 402/17
    14.09.2012, Aktenzeichen 44 C 164/12).
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus AG Coburg, 17.07.2017 - 11 C 402/17
    Die Schätzung kann mithin anhand von Listen erfolgen, wobei sowohl die Schätzung auf Grundlage der Schwacke-Liste als auch auf Basis der Fraunhofer-Liste grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH, 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11).
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

    Auszug aus AG Coburg, 17.07.2017 - 11 C 402/17
    Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Fahrzeuges innerhalb eines gewissen Rahmens grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (so BGH NJW 2006, 2106, BGH NJW 2006, 2618).
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