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   BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92   

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BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92 (https://dejure.org/1993,715)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1993 - 11 C 45.92 (https://dejure.org/1993,715)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 (https://dejure.org/1993,715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2037
  • NVwZ 1994, 899 (Ls.)
  • NZV 1994, 244
  • DVBl 1994, 758
  • DÖV 1994, 656
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Der einzelne besitzt aber einen - auf die ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf Schutz seiner Individualinteressen, wenn grundrechtsgefährdende oder billigerweise nicht mehr zuzumutende Verkehrseinwirkungen im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zu befürchten sind (BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]; BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - BVerwG 7 B 141.85 - und vom 2. August 1989 - BVerwG 7 B 62.89 - ).

    Dabei darf die Behörde in Wahrung allgemeiner Verkehrsrücksichten und sonstiger entgegenstehender Belange von solchen Maßnahmen um so eher absehen, je geringer der Grad der Lärmbeeinträchtigung ist, der entgegengewirkt werden soll (vgl. BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]).

    Auch die alternative Führung des Schwerlastverkehrs durch die Ortschaft Sch. wurde rechtsfehlerfrei verworfen, denn straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen als Mittel der Lärmbekämpfung müssen dort ausscheiden, wo sie die Verhältnisse nur um den Preis neuer Unzulänglichkeiten an anderer Stelle verbessern könnten (BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]).

  • BVerwG, 02.08.1989 - 7 B 62.89

    Gewerbebetrieb - Innerörtliche Wegweiser - Verkehrszeichen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Der einzelne besitzt aber einen - auf die ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf Schutz seiner Individualinteressen, wenn grundrechtsgefährdende oder billigerweise nicht mehr zuzumutende Verkehrseinwirkungen im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zu befürchten sind (BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]; BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - BVerwG 7 B 141.85 - und vom 2. August 1989 - BVerwG 7 B 62.89 - ).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 60.85

    Ermessensmaßstab - Ausnahmegenehmigung - Verkehrsverbot

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Bei der Entscheidung über eine Ausnahme von einem Verkehrsverbot hat die Straßenverkehrsbehörde dem mit dem Verbot verfolgten öffentlichen Interesse die besonderen Belange der von dem Verbot Betroffenen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegenüberzustellen (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 60.85 - ).
  • BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85

    Straßenverkehr - Anspruch auf Verkehrseinrichtung - Bedarfsampel

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Der einzelne besitzt aber einen - auf die ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf Schutz seiner Individualinteressen, wenn grundrechtsgefährdende oder billigerweise nicht mehr zuzumutende Verkehrseinwirkungen im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zu befürchten sind (BVerwGE 74, 234 [BVerwG 04.06.1986 - 7 C 76/84]; BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - BVerwG 7 B 141.85 - und vom 2. August 1989 - BVerwG 7 B 62.89 - ).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Die von den Klägern geltend gemachte Betroffenheit durch Lärm, Staub und Abgase hat sich dadurch nämlich nicht grundlegend geändert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 108.89 - und vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - ).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Die von den Klägern geltend gemachte Betroffenheit durch Lärm, Staub und Abgase hat sich dadurch nämlich nicht grundlegend geändert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 108.89 - und vom 9. Mai 1989 - BVerwG 1 B 166.88 - ).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Im Gegensatz zum Straßenrecht bestimmt kein bestimmter Lärmpegel die Grenze der Zumutbarkeit (vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 17 Abs. 4 FStrG a.F., z.B. in BVerwGE 51, 15).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 7 B 73.88

    Straßenverkehr - Ausnahmegenehmigung - Apotheke - Fußgängerzone - Kraftfahrzeug -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
    Darin liegt die Ermächtigung zum Erlaß verkehrsregelnder Anordnungen für konkrete Sachverhalte oder bestimmte Verkehrsteilnehmer (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1988 - BVerwG 7 B 73.88 - ).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    a) Für das Straßenverkehrsrecht ist anerkannt, dass der einzelne grundsätzlich nur einen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung begrenzten Anspruch auf Schutz seiner Individualinteressen besitzt (vgl. zum Einschreiten gegen Lärmbelastungen SächsOVG, Beschl. v. 25.07.2022 - 6 B 16/22, juris Rn. 15; BVerwG, Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Unabhängig von der Frage, inwieweit Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO das Vorliegen eines besonderen Ausnahmefalls voraussetzen und es hierfür auf eine Gewichtung der beteiligten Interessen ankommt (vgl. BVerwGE 104, 154 ; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 -, NZV 1994, S. 244 ), betreffen die diesbezüglich in der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen jedenfalls nicht den Begriff der Ausnahme; es handelt sich nicht um Voraussetzungen dafür, dass die in Rede stehende Abweichung als Ausnahme qualifiziert werden kann, sondern um Voraussetzungen dafür, dass sie bewilligt werden darf.
  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07

    Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Ausnahmegenehmigungen nach dieser Regelung nicht erteilt werden können, wenn sie einen unbestimmten Personenkreis begünstigen sollen (Urteil vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9).

    Aus § 46 Abs. 3 Satz 3 StVO, wonach die Bescheide mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Personen auszuhändigen sind, folgt, dass solche Ausnahmegenehmigungen eine präventive Individualprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde voraussetzen (Urteil vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 45.92 - a.a.O.).

    Soweit es um den Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm geht (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO), können Orientierungspunkte für eine nähere Bestimmung, wann eine Lärmzunahme "erheblich" ist, der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV - vom 12. Juni 1990 (BGBl I S. 1036) entnommen werden (vgl. zur Heranziehung im Rahmen von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO u.a. Urteil vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 45.92 - a.a.O.).

    Die Freistellung von den Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO entbindet dabei nicht auch von den im Grundsatz geltenden Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO (vgl. hierzu Urteile vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 und vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 11 C 45.92 - a.a.O. S. 14 sowie BRDrucks 824/05 S. 5).

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