Rechtsprechung
BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99 |
Kampfhundesteuer
Art. 3 Abs. 1 GG, Zulässigkeit von typisierenden und pauschalisierenden Steuertatbeständen;
Art. 28 Abs. 1 Satz 1, 20 Abs. 3 GG, kein vom Bundesrecht abweichender Rechtsbegriff des 'Rechtsstaats' im Landesverfassungsrecht (Anm: zweifelhaft, vgl. etwa die in Bezug auf Art. 142 GG entwickelten Grundsätze und die abweichende Meinung des BVerfG in «schleswig-holsteinisches Naturschutzgesetz»)
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 a; KAG-LSA § 3 Abs. 1; Landesverfassung LSA Art. 2 Abs. 1
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer Steuersatz für Kampfhunde; Fehlen einer Übergangsregelung; Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung; Vertrauensschutz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; abstrakte Beschreibung des Kampfhundbegriffs; ... - Kanzlei Prof. Schweizer
Hundesteuersatzung; Steuersatz bei Kampfhunden
- Wolters Kluwer
Hundesteuer - Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde - Achtfach höherer Steuersatz für Kampfhunde - Fehlen einer Übergangsregelung - Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung - Vertrauensschutz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abstrakte Beschreibung des ...
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 105 Abs. 2 a; ; Landesverfassung LSA Art. 2 Abs. 1; ; KAG-LSA § 3 Abs. 1
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgabenrecht; kommunales Steuerrecht; HundesteuerHundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer Steuersatz für Kampfhunde; Fehlen einer Übergangsregelung; Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung; Vertrauensschutz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erhöhte Steuer für "Kampfhunde" rechtmäßig
- kommunen.nrw (Zusammenfassung)
Erhöhte Steuer für Kampfhunde
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Erhöhte Steuer für Kampfhunde
- rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de (Rechtsprechungsübersicht)
Erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BVerwG erklärt erhöhte Steuer für "Kampfhunde" für rechtmäßig - 60,- DM Kampfhundesteuer ist nicht zu hoch
Besprechungen u.ä. (2)
- nomos.de
, S. 53 (Entscheidungsbesprechung)
Art. 2 Abs. 1 LV LSA; Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3, 28 Abs. 1, 105 Abs. 2a GG; § 3 Abs. 1 KAG LSA
Steuer/Kampfhunde/unechte Rückwirkung/Steuergerechtigkeit - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 3 Abs. 1, 28 Abs. 1, 105 Abs. 2 a GG
Verfassungsrecht, Steuerrecht, Kampfhundesteuer verfassungsgemäß
Verfahrensgang
- VG Dessau, 30.05.1996 - A 1 K 126/96
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.1998 - A 2 S 317/96
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.1999 - 2 S 317/96
- BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
Papierfundstellen
- BVerwGE 110, 265
- NJW 2000, 3224 (Ls.)
- NVwZ 2000, 929
- NJ 2000, 384
- DVBl 2000, 918
- DÖV 2000, 554
Wird zitiert von ... (242)
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Dem die erhöhte Besteuerung von so genannten Kampfhunden betreffenden Urteil des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - (BVerwGE 110, 265) liegt keine andere Beurteilung der Gefährdungslage zugrunde. - BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 8.13
Gemeinde; Hundesteuer; Hundesteuersatzung; Kampfhund; erdrosselnde Wirkung; …
Die Hundesteuer ist eine traditionelle örtliche Aufwandsteuer, denn das Halten eines Hundes geht über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert einen - wenn auch unter Umständen nicht sehr erheblichen - zusätzlichen Vermögensaufwand (vgl. nur Urteile vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 und vom 16. Mai 2007 - BVerwG 10 C 1.07 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 12 S. 4 ff.; Beschluss vom 25. April 2013 - BVerwG 9 B 41.12 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 13 S. 1 und BFH, Urteil vom 14. Oktober 1987 - II R 11/85 - BFHE 151, 285).Da aus der nur potentiellen Gefährlichkeit bei Hinzutreten anderer Faktoren jederzeit eine akute Gefährlichkeit erwachsen kann, ist es sachgerecht, bereits an das abstrakte Gefahrenpotential anzuknüpfen (Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 ; Beschluss vom 28. Juni 2005 - BVerwG 10 B 22.05 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 9 S. 22 f.).
- VG Düsseldorf, 19.02.2003 - 25 K 1546/02
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur für so genannte Kampfhunde erhöhten …
Vielmehr ist der Steuergesetzgeber - hier also die Stadt E als Satzungsgeber - zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, und zwar unabhängig davon, ob die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2001/95 -, BVerfGE 98, 106 (118); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 6.Danach müssen steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast erkennen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Die abstrakte Beschreibung mit den Begriffsmerkmalen besondere Veranlagung, Erziehung, Charaktereigenschaft" entspricht noch den Anforderungen an eine ausreichende Normklarheit, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., weil es sich dabei um zulässigerweise verwandte unbestimmte Rechtsbegriffe handelt.
Dem Gesetzgeber steht die Wahl seiner Terminologie frei, er kann sich den handelsüblichen Bezeichnungen anschließen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., OVG Koblenz, Urteil vom 19. September 2000 a.a.O..
Dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer und die Änderung eines Steuertarifs, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., m.w.N.
Folglich bietet das Steuerrecht durchaus eine Handhabe, im besonderen Einzelfall eine Situation zu vermeiden, in der ein seit Jahren sich friedlich verhaltender Kampfhund in ein Tierheim gegeben oder gar getötet werden müsste, weil sein Halter die erhöhte Steuerlast objektiv nicht tragen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Die Gerichte haben dabei jedoch infolge des dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraums nicht zu prüfen, ob die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gewählt worden ist, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997.
Der Satzungsgeber hat nämlich zulässigerweise nicht auf die Gefährlichkeit eines konkreten Tieres abgestellt, sondern an die abstrakte Gefahr im Sinne eines durch Züchtung herbeigeführten Potentials des gefährlichen Hundes angeknüpft, weil er mit seiner Satzung nicht in erster Linie oder gar ausschließlich einen im engeren Sinn polizeilichen" Zweck der aktuellen und konkreten Gefahrenabwehr verfolgt, sondern sein verfolgtes Ziel ist, ganz generell und langfristig in seinem Gebiet solche Hunde zurückzudrängen, die auf Grund ihres Züchtungspotentials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach dem Hinzutreten weiterer Faktoren, vgl. BVerwG; Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Dies folgt hinsichtlich der Hunde der Anlage 1 daraus, dass sie in der Vergangenheit überwiegend für die Verwendung zu Hundekämpfen gezüchtet worden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. und im Einzelnen OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997, a.a.O.
Bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestünde zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Da es dem Satzungsgeber - wie dargelegt - nicht auf die Verfolgung in erster Linie polizeilicher Zwecke der Gefahrenabwehr, sondern auf die langfristige Verdrängung bestimmter Hunderassen aus dem Stadtgebiet ankommt, ist die unwiderlegliche Vermutung in besonderer Weise geeignet, dieses Ziel zu erreichen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Dieses Anliegen würde vereitelt oder jedenfalls wesentlich erschwert, ließe man im Einzelfall den Nachweis der Ungefährlichkeit des Tieres zu, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Sofern dies im Einzelfall ausgeschlossen ist, tritt der Hauptzweck der Steuererhebung, die Einnahmeerzielung wieder in den Vordergrund, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
- VG Düsseldorf, 19.02.2003 - 25 K 1610/02
Heranziehung eines Hundes der Rasse American Staffordshire Terrier zur …
Vielmehr ist der Steuergesetzgeber - hier also die Stadt X als Satzungsgeber - zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, und zwar unabhängig davon, ob die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2001/95 -, BVerfGE 98, 106 (118); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 6.Danach müssen steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast erkennen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Die abstrakte Beschreibung insbesondere in § 2 Abs. 4 Buchst. a) HStS entspricht noch den Anforderungen an eine ausreichende Normklarheit, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., weil es sich dabei um zulässigerweise verwandte unbestimmte Rechtsbegriffe handelt.
Dem Gesetzgeber steht die Wahl seiner Terminologie frei, er kann sich den handelsüblichen Bezeichnungen anschließen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., OVG Koblenz, Urteil vom 19. September 2000 a.a.O..
Dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer und die Änderung eines Steuertarifs, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., m.w.N.
Folglich bietet das Steuerrecht durchaus eine Handhabe, im besonderen Einzelfall eine Situation zu vermeiden, in der ein seit Jahren sich friedlich verhaltender Kampfhund in ein Tierheim gegeben oder gar getötet werden müsste, weil sein Halter die erhöhte Steuerlast objektiv nicht tragen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Die Gerichte haben dabei jedoch infolge des dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraums nicht zu prüfen, ob die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gewählt worden ist, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997.
Der Satzungsgeber hat nämlich zulässigerweise nicht auf die Gefährlichkeit eines konkreten Tieres abgestellt, sondern an die abstrakte Gefahr im Sinne eines durch Züchtung herbeigeführten Potenzials des gefährlichen Hundes angeknüpft, weil er mit seiner Satzung nicht in erster Linie oder gar ausschließlich einen im engeren Sinn polizeilichen" Zweck der aktuellen und konkreten Gefahrenabwehr verfolgt, sondern sein verfolgtes Ziel ist, ganz generell und langfristig in seinem Gebiet solche Hunde zurückzudrängen, die auf Grund ihres Züchtungspotenzials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach dem Hinzutreten weiterer Faktoren, vgl. BVerwG; Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Dies folgt daraus, dass die aufgeführten Hunde in der Vergangenheit überwiegend für die Verwendung zu Hundekämpfen gezüchtet worden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. und im Einzelnen OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997, a.a.O.
Bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestünde zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Da es dem Satzungsgeber - wie dargelegt - nicht auf die Verfolgung in erster Linie polizeilicher Zwecke der Gefahrenabwehr, sondern auf die langfristige Verdrängung bestimmter Hunderassen aus dem Stadtgebiet ankommt, ist die unwiderlegliche Vermutung in besonderer Weise geeignet, dieses Ziel zu erreichen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Dieses Anliegen würde vereitelt oder jedenfalls wesentlich erschwert, ließe man im Einzelfall den Nachweis der Ungefährlichkeit des Tieres zu, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Sofern dies im Einzelfall ausgeschlossen ist, tritt der Hauptzweck der Steuererhebung, die Einnahmeerzielung wieder in den Vordergrund, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
- VG Düsseldorf, 05.10.2001 - 25 K 1184/01
Kampfhundesteuer
Vielmehr ist der Steuergesetzgeber - hier also die Stadt xxxxxxxxxx als Satzungsgeber - zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, und zwar unabhängig davon, ob die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck ist, vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2001/95 -, BVerfGE 98, 106 (118); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 6.Danach müssen steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast erkennen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Die abstrakte Beschreibung mit den Begriffsmerkmalen "?besondere Veranlagung, Erziehung, Charaktereigenschaft" entspricht noch den Anforderungen an eine ausreichende Normklarheit, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., weil es sich dabei um zulässigerweise verwandte unbestimmte Rechtsbegriffe handelt.
Dem Gesetzgeber steht die Wahl seiner Terminologie frei, er kann sich den handelsüblichen Bezeichnungen anschließen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., OVG Koblenz, Urteil vom 19. September 2000 a.a.O..
Dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer und die Änderung eines Steuertarifs, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O., m.w.N.
Folglich bietet das Steuerrecht durchaus eine Handhabe, im besonderen Einzelfall eine Situation zu vermeiden, in der ein seit Jahren sich friedlich verhaltender Kampfhund in ein Tierheim gegeben oder gar getötet werden müsste, weil sein Halter die erhöhte Steuerlast objektiv nicht tragen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Die Gerichte haben dabei jedoch infolge des dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraums nicht zu prüfen, ob die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gewählt worden ist, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997.
Der Satzungsgeber hat nämlich zulässigerweise nicht auf die Gefährlichkeit eines konkreten Tieres abgestellt, sondern an die abstrakte Gefahr im Sinne eines durch Züchtung herbeigeführten Potentials des gefährlichen Hundes angeknüpft, weil er mit seiner Satzung nicht in erster Linie oder gar ausschließlich einen im engeren Sinn "?polizeilichen" Zweck der aktuellen und konkreten Gefahrenabwehr verfolgt, sondern sein verfolgtes Ziel ist, ganz generell und langfristig in seinem Gebiet solche Hunde zurückzudrängen, die auf Grund ihres Züchtungspotentials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach dem hinzutreten weiterer Faktoren, vgl. BVerwG; Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Dies folgt hinsichtlich der Hunde der Anlage 1 daraus, dass sie in der Vergangenheit überwiegend für die Verwendung zu Hundekämpfen gezüchtet worden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. und im Einzelnen OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997, a.a.O.
Bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestünde zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Da es dem Satzungsgeber - wie dargelegt - nicht auf die Verfolgung in erster Linie polizeilicher Zwecke der Gefahrenabwehr, sondern auf die langfristige Verdrängung bestimmter Hunderassen aus dem Stadtgebiet ankommt, ist die unwiderlegliche Vermutung in besonderer Weise geeignet, dieses Ziel zu erreichen, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Dieses Anliegen würde vereitelt oder jedenfalls wesentlich erschwert, ließe man im Einzelfall den Nachweis der Ungefährlichkeit des Tieres zu, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
Sofern dies im Einzelfall ausgeschlossen ist, tritt der Hauptzweck der Steuererhebung, die Einnahmeerzielung wieder in den Vordergrund, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O..
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
50 dd) Der Senat hat erwogen, ob der Beklagten ab dem Jahr 1997 eine ein- oder zweijährige Übergangsfrist zuzubilligen ist, innerhalb derer sie festzustellen und zu entscheiden hätte, ob sie am Stückzahlmaßstab festhalten kann oder welchen wirklichkeitsnäheren Maßstab sie stattdessen wählen soll (zur Einräumung solcher Übergangsfristen vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 BVerwG 11 C 8.99 BVerwGE 110, 265 ; Beschluss vom 24. Oktober 2001 BVerwG 6 C 3.01 BVerwGE 115, 189 ). - BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von …
Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2000 (BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265) diese Frage nicht ausdrücklich entschieden.Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. S. 272).
Eine derartige Gefahrenvorsorge vermittels einer Lenkungssteuer ist bundesrechtlich zulässig (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. S. 268, 274 f.), und zwar auch dann, wenn der Satzungsgeber - wie hier - darauf verzichtet, gleichzeitig das Halten sonstiger Hunde mit einer erhöhten Steuer zu belegen, die im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung getreten sind.
Unabhängig hiervon trägt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auch deshalb nicht die von der Beschwerde daraus gezogenen Schlüsse, weil es sich seinerseits - aus den zuvor genannten Gründen - von einem unzutreffenden Verständnis des Urteils des beschließenden Senats vom 19. Januar 2000 (a.a.O. S. 273) zu seinem Standpunkt veranlasst gesehen hat.
Die Revision ist nicht wegen Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des Senats vom 19. Januar 2000 (a.a.O.) zuzulassen.
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01
Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl …
Auch in der wissenschaftlichen Literatur wird die Beurteilung der potentiellen Gefährlichkeit eines Hundes als außerordentlich schwierig bis unmöglich bezeichnet (…vgl. Feddersen-Petersen, in: VDH [Hrsg.], a.a.O., S. 10; vgl. auch: BVerwG, NVwZ 2000, 929 [931]).Eine tatbestandliche Rückanknüpfung - wie hier - (sog. unechte Rückwirkung) ist grundsätzlich zulässig, sofern nicht überwiegende Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes im Einzelfall entgegenstehen (vgl. BVerfGE 95, 64 [86 f.]; 97, 67 [98 f.]; BVerwG NVwZ 2000, 929 [930]).
Der Verordnungsgeber verfolgt ein legitimes Ziel, wenn er die von ihm - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise - erkannte gesteigerte Gefährlichkeit des Haltens dieser Hunde zum Anlass nimmt, deren Bestand insgesamt zurückzudrängen (vgl. zu demselben Lenkungsziel der erhöhten Hundesteuer: BVerwG, NVwZ 2000, 929 [931]; OVG Nds., NVwZ 1997, 816 [817]; BayVGH, NVwZ 1997, 819).
- VG Karlsruhe, 17.06.2004 - 9 K 533/02 Kraft der ihr aus Artikel 105 Abs. 2 a, 23 Abs. 2 GG, 88 2 Abs. 1, 6 Abs. 3 KAG zustehenden Satzungskompetenz war die Beklagte berechtigt, das Halten von Hunden mit einer örtlichen Aufwandssteuer zu belegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, NVwZ 2000, 929; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.01.2002, VBlBW 2000, 210, u. v. 06.05.2002 - 2 S 923/01 -).
Denn die Hundehaltung ist ein einheitlicher Lebenssachverhalt, der mit der Anschaffung des Hundes beginnt und erst mit der Beendigung der Hundehaltung endet (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O.).
Dies gilt nicht nur für Steuervergünstigungen, sondern auch für die Änderung von Steuertarifen und vor allem für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer (BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O., m. z. N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
Dass örtliche Aufwandssteuern (insbesondere auch die Hundesteuer) neben der Einnahmeerzielung zugleich derartige Lenkungszwecke, die ihrerseits wieder in verschiedene Richtungen gehen können, verfolgen dürfen, entspricht gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (…vgl. BVerfG, Urt. v. 07.05.1998, NJW 1998, 2341; BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O.;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.01.2002 u. v. 06.05.2002, jeweils a. a. O., OVG Lüneburg, Urt. v. 19.02.1997, NVwZ 1997, 816; Bay. VGH, Un. v. 29.07.1996, NVwZ 1997, 819).
Eine steuerliche Regelung, die Lenkungswirkungen in einem nicht steuerlichen Bereich entfaltet, setzt deswegen keine zur Steuergesetzgebungskompetenz hinzutretende Sachkompetenz voraus; dies gilt selbst dann noch, wenn der Zweck der Einnahmeerzielung hinter dem Lenkungszweck zurücktritt (…BVerfG, Urt. v. 07.05.1998, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O.).
Die Erhöhung der Hundesteuer für Kampfhunde auf den 8-fachen Satz der regulären Hundesteuer war auch erforderlich zur Erreichung der angestrebten Finanzierungs- und Lenkungszwecke und stellt Keine unangemessene Maßnahme dar, setzt man die in Rede stehende Steuerbelastung in Höhe von jährlich DM 960, 00 (EUR 490 "85) in Beziehung zu dem verfolgten, durch Allgemeininteressen getragenen Zweck der Abgabe (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O.: 8-fach höherer Steuersatz in Höhe von DM 720, 00;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.01.2002 u. v. 06.05.2002, jeweils a. a. O.! 8-fach höherer Steuersatz in Höhe von DM 1.248,00;… OVG Lüneburg, Urt. v. 19.02.1997, a. a. O.: 15-fach höherer Steuersatz).
Davon kann indes bei einer Belastung in Höhe von monatlich DM 80, 00 (EUR 40, 90) jedoch keine Rede sein, und zwar vor allem unter Berücksichtigung der durch die Hundehaltung allgemein und insbesondere durch die Kampfhundehaltung entstehenden Gesamtbelastungen (vgl. BVewG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O.;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.01.2002 u. v. 06.05.2002, jeweils a. a. O., m. w. N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts;… OVG Lüneburg, Urt. v. 19.02.1997, a. a. O., Bay. VGH, Urt. v. 29.07.1996, a. a. O,;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.06.2004, a. a. O.).
Dementsprechend ist bei diesen Hunden vielfach eine Zuchtauswahl getroffen worden, die die besondere Angriffsbereitschaft, einen Beschädigungswillen ohne Hemmung und eine herabgesetzte Empfindlichkeit gegen Angriffe des Gegners fördern sollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O.).
Wegen der erheblichen Anforderungen an die von ihm erwartete Zuverlässigkeit und wegen des damit verbundenen Aufwands ist es im übrigen namentlich aus Praktikabilitätsgründen gerechtfertigt, wenn der Satzungsgeber zu dem gesetzestechnisch gebräuchlichen Mitte! einer unwiderleglichen Vermutung greift (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.01.2002 u. v. 06.05.2002, jeweils a.
Angesichts des Voranstehenden war die Beklagte auch nicht gehalten, der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19.01.2000 (a. a. OÖ.) hervorgehobenen grundsätzlichen Pflicht des Normgebers, eine in gewisser Hinsicht experimentelle erlassene Regelung unter Kontrolle zu halten und ggf. nachzubessern, zwingend zu entsprechen und vor Erlass des streitgegenständlichen Hundsteuerbescheids im konkreten Fall eine kynologisch-fachwissenschaftliche Sachaufklärung und Überprüfung vorzunehmen.
Hierdurch erscheint deren Gefährlichkeit eher beherrschbar {vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O., OVG Lüneburg, Urt. v. 19.02.1997, a. a. O.;… OVG Koblenz, Urt. v. 19.09.2000, a. a. O.).
- VGH Bayern, 26.09.2012 - 4 B 12.1389
Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer; Bullterrier als Kampfhund; Sportförderung …
a) Der im allgemeinen Gleichheitssatz wurzelnde Grundsatz der Steuergerechtigkeit zwingt nicht zur strikten Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen; dem Normgeber steht vielmehr bei der Festlegung des Steuersatzes auch im Rahmen der Hundesteuer eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (BVerwG vom 19.1.2000 BVerwGE 110, 265/272 = NVwZ 2000, 929/931).Die spezielle Besteuerung von "Kampfhunden" nach Maßgabe der in der Hundesteuersatzung enthaltenen Rasselisten dient nicht der konkreten Gefahrabwehr, sondern zielt darauf ab, ganz generell und langfristig im Gemeindegebiet solche Hunde zurückzudrängen, die aufgrund ihres Züchtungspotentials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach Hinzutreten anderer Faktoren (BVerwG vom 19.1.2000 BVerwGE 110, 265/275 = NVwZ 2000, 929/931).
Dass der Bullterrier zu den Hundearten mit einem erhöhten Gefahrenpotential gehört, haben neben dem Bundesverwaltungsgericht (U. vom 19.1.2000 NVwZ 2000, 929/931f.) auch verschiedene Oberverwaltungsgerichte unter Hinweis auf einschlägige Fachveröffentlichungen ausdrücklich festgestellt (vgl. NdsOVG vom 19.2.1997 NVwZ 1997, 816/817; vom 30.5.2001 NVwZ-RR 2001, 742/745 f.; BayVGH vom 11.7.2001 NVwZ 2001, 1313 f..; HessVGH vom 29.8.2001 NVwZ-RR 2002, 650/652 ff.; vom 27.1.2004 Az. 11 N 520/03 ; VGH BW vom 16.10.2001 VBlBW 2002, 292; BbgOVG vom 20.06.2002 Az. 4 D 89/00.NE ; OVG SA vom 12.2.2008 Az. 4 L 384/05 ; HH OVG vom 18.8.2008 Az. 4 Bs 72/08).
Diese Pflicht gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch für die Vorschriften über Kampfhunde, da über die Ursachen des aggressiven Verhaltens von Hunden der verschiedenen Rassen noch erhebliche Unsicherheit besteht (BayVerfGH vom 12.10.1994 VerfGH 47, 207/231 = NVwZ-RR 1995, 262/266; BVerwG vom 19.1.2000 BVerwGE 110, 265/276 = NVwZ 2000, 929/932).
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 1619/08
Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier
- BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03
Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der …
- VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00
Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit …
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2012 - 2 S 3284/11
Hundesteuer bleibt örtliche Aufwandsteuer; erhöhter Steuersatz für bestimmte …
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …
- BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …
- VGH Hessen, 29.05.2001 - 5 N 92/00
Normenkontrolle einer Hundesteuersatzung - gefährlicher Hund
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 14 A 953/02
Steuer auf gefährliche Hunde: Typisierung nach Rassezugehörigkeit, 1.200 DM …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09
Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3021/08
Vereinbarkeit einer erhöhten Besteuerung für Hunde der Rasse American …
- OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LB 299/02
Erhebung erhöhter Steuern für Kampfhunde; Änderungen bei der Terminologie …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2006 - 4 L 289/05
Hundesteuer
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 5.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
- VG Würzburg, 21.03.2022 - W 8 K 21.1415
Kampfhundesteuer, Wesenstest, Negativzeugnis, Rückwirkung, keine erdrosselnde …
- VGH Hessen, 08.12.2014 - 5 C 2008/13
Erhebung einer Pferdesteuer ist rechtlich möglich
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 22.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; gefahrenabwehrrechtlicher …
- VerfGH Bayern, 19.04.2007 - 17-VII-05
Büchergeld
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
- OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 2877/00
Normenkontrolle der Gefahrtier-Verordnung - Kampfhunde
- VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier Mischling trotz …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2002 - 6 C 10609/02
Rechtsschutzinteresse für Normenkontrollantrag - Nachteil; Hundesteuer - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3020/08
Hundesteuer bei Sozialhilfeempfänger; Festsetzung von Hundesteuer im Voraus
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 K 252/08
Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg bestätigt
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2925/04
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch die Erhebung einer progressiv …
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 263/07
Anmeldung von zwei Rottweilern zur Hundesteuer; Erhebung eines erhöhten …
- VGH Bayern, 13.12.2012 - 4 B 12.567
Besteuerung von Bullmastiffs als Kampfunde
- OVG Brandenburg, 20.06.2002 - 4 D 89/00
Anforderungen an ein Verbot der Haltung von gefährlichen Hunden in …
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2924/04
Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes; Festsetzung einer erhöhten …
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2926/04
Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer für einen Mischlingshund aus der Rasse …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 6 A 10616/16
Zulässigkeit einer Steuer auf das Halten gefährlicher Hunde von 1000 EUR jährlich
- VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.144
Kampfhundesteuer von 2.000 Euro jährlich ist unzulässig
- VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16
Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 L 384/05
Hundesteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2020 - 5 A 1033/18
- VG Gießen, 15.05.2003 - 9 E 2490/00
Hundesteuer - Kampfhund
- BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01
Friedhofsunterhaltungsgebühr; Grabstellenverträge; Grabnutzung; Ruhezeit; …
- VG Osnabrück, 29.09.2010 - 6 A 210/09
Erhebung erhöhter Hundesteuer für Mischlinge; Kreuzungen von Rassehunden mit …
- BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier
- VGH Hessen, 06.12.2006 - 5 UE 3545/04
Klage gegen erhöhte Steuersätze für sog. Kampfhunde im Gebiet der Stadt Frankfurt …
- OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde zulässig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2010 - 14 A 2480/09
Zulässigkeit eines Lenkungszwecks der Erhebung einer Steuer; Selbstständige …
- VG Münster, 25.02.2009 - 9 K 1132/07
Abwägungsdefizit bei der Aufnahme der Hunderasse Dogo Argentino in die Liste …
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00
Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde
- VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Heranziehung zu Hundesteuer; dynamische Verweisung der Steuersatzung auf die …
- VG Karlsruhe, 15.11.2011 - 4 K 1090/10
Hundesteuer; Verdoppelung des Hundesteuersatzes; erdrosselnde Wirkung verneint
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03
Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat
- BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 1.02
Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2021 - 12 B 11.20
Hundesteuer; Hundesteuersatzung; erhöhter Steuertarif; gefährlicher Hund; Olde …
- VG München, 27.09.2012 - M 10 K 11.6018
Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung; Kampfhund; erhöhter Steuersatz
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 6 C 10308/05
Faktisches Haltungsverbot für gefährliche Hunde durch sehr hohen Hundesteuersatz
- BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 22.03
Untersagung der Haltung eines Staffordshire Bullterriers als "gefährlichen" Hund …
- VG Oldenburg, 16.03.2004 - 2 A 2330/01
Hundesteuer für einen Kampfhund
- VG Kassel, 15.12.2010 - 4 K 763/10
Erhöhter Hundesteuersatz für gefährliche Hunde auch dann zulässig, wenn der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 14 A 1847/09
Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler zulässig
- VG Münster, 08.08.2007 - 9 K 3426/04
Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2002 - 2 S 926/01
Höhere Hundesteuer für Kampfhunde zulässig
- VG Gießen, 17.03.2014 - 8 K 1563/13
Erhöhte Hundesteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 14 A 1027/10
Zulässigkeit einer erhöhten Besteuerung von Hunden der Rasse Rottweiler; …
- VG Sigmaringen, 29.04.2008 - 7 K 755/07
Erhöhter Steuersatz für Kampfhunde in Hundesteuersatzung nichtig
- OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 21/13
Aufnahme der Hunderassen "Dogo Argentino" und "Cane Corso Mastiff" sowie der …
- VG Augsburg, 06.04.2011 - Au 6 K 10.1821
Kampfhundesteuer für Bullterrier
- VG Schleswig, 15.07.2016 - 4 A 86/15
Keine erhöhte Hundesteuer für die Rasse Bullmastiff
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2010 - 6 A 10038/10
Erhöhte Hundesteuer für Hunde der Rasse Bullmastiff rechtmäßig
- BVerwG, 21.11.2014 - 9 B 20.14
Vergnügungsteuer; Flächenmaßstab; Vergnügungsaufwand; sexuelle Handlungen; …
- OVG Hamburg, 11.12.2000 - 2 Bs 306/00
Anordnung zur Vorführung eines Hundes beim Amtstierarzt; Konflikt zwischen zwei …
- VG Halle, 21.09.2005 - 5 A 213/03
- OVG Hamburg, 11.12.2000 - 2 Bs 311/00
Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Haltens eines Hundes; Zulässigkeit der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11221/12
Normenkontrollverfahren gegen eine Hundesteuererhöhung
- VG Cottbus, 08.12.2017 - 1 K 635/16
Hundesteuer für gefährliche Hunde; Welpen
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 25.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 24.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rechtmäßigkeit der Feststetzung …
- VGH Hessen, 29.08.2001 - 11 N 2497/00
Gefährlichkeitsvermutung für bestimmte Hunderassen; Voraussetzung für Erlaubnis …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - 4 K 8/00
Gefahrhundeverordnung, Gleichheitssatz, Übermaßverbot, Hunderasse, Kampfhund
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 1 S 1667/00
Einstufung als gefährlicher Hund - Typisierungsbefugnis - Widerlegbarkeit der …
- VG Cottbus, 28.12.2016 - 1 L 159/16
Hundesteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 14 A 1948/13
Besteuerung des Aufwandes für sexuelle Vergnügungen i. R. einer gewerblichen …
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 23.05
Rechtmäßigkeit einer Lenkungssteuer zur Minimierung von einer als gefährlich …
- VGH Hessen, 03.05.2006 - 6 UE 2623/04
Veröffentlichung von Eigengeschäften unter Namensnennung
- OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2016 - 2 LB 34/15
Besteuerung der Haltung gefährlicher Hunde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 14 A 138/07
Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung von …
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 35.05
Vereinbarkeit einer Hundesteuer mit dem geltenden Recht; Vereinbarkeit einer für …
- VG Lüneburg, 09.03.2017 - 2 A 40/16
Steuersätze von 660 und 900 Euro für das Halten gefährlicher Hunde zulässig
- VGH Bayern, 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497
Hundesteuer; Kampfhund; Bullmastiff; erhöhter Steuersatz; dynamische Verweisung; …
- VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 10 E 2299/00
Hundesteuer Kampfhundesteuer
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
Zulässigkeit einer erheblichen Hundesteuererhöhung und eines Hundesteuersatzes …
- VG Minden, 20.09.2010 - 5 K 241/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2004 - 14 A 854/02
Rechtmäßigkeit einer erhöhten Besteuerung von Kampfhunden; Gültigkeit einer …
- VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01
Kampfhundesteuer; rassebedingte Gefährlichkeit; Teamtest; Begleithundeprüfung
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 6.01
Hunderegelung in Niedersächsischer Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt
- BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11
Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler
- BVerwG, 07.04.2011 - 9 B 61.10
Rechtmäßigkeit einer Hundesteuersatzung; Aufstellung einer Liste höher zu …
- VG Gießen, 27.11.2009 - 8 K 281/09
Hundesteuer
- VG Minden, 14.01.2011 - 5 K 454/10
- VG Minden, 14.01.2011 - 5 K 478/10
- BVerwG, 10.06.2010 - 9 BN 3.09
Besteuerung von Spielgeräten an unterschiedlichen Aufstellungsorten; …
- OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2003 - 2 L 149/02
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2002 - 2 M 106/01
- OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 4333/00
Gefahrtierverordnung
- VG Gelsenkirchen, 19.05.2020 - 18 K 5422/17
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 2 S 1229/08
Studiengebührenbefreiung im Ermessenswege; Wahlfreiheit der Hochschulen und …
- VGH Bayern, 29.05.2008 - 4 B 07.641
Zweitwohnungssteuer und Fremdenverkehrsdienstbarkeit
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 6 A 10038/10
Hundesteuer
- VGH Hessen, 11.01.2005 - 5 UE 903/04
Erhöhte Hundesteuer für Staffordshire Bullterrier
- VG Schleswig, 20.02.2004 - 4 A 291/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - 20 A 1945/99
Zuständigkeit der Bezirksregierung für die Durchführung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - 14 A 1819/03
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 9.04
Stückzahlmaßstab bei der Spielautomatensteuer
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - 6 A 10789/00
Hundesteuer; Rasselisten einer Hundesteuersatzung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 718/09
Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuersatzung; Vereinbarkeit der Bemessung einer …
- VG Halle, 10.08.2001 - 2 A 2184/98
- BVerwG, 30.08.2011 - 9 B 4.11
Besteuerung von Hunden; Gefährliche Hunderasse
- VG Hannover, 28.05.2003 - 1 B 1589/03
Hundesteuer für Kampfhund; hier: American Staffordshire Terrier
- OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02
Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 73.06
Besteuerung gefährlicher Hunde bzw. Hunderassen; der satzungsrechtliche Begriff …
- VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06
Auch Studenten müssen in Köln Zweitwohnungssteuer bezahlen
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03
Auswirkungen eines Wesenstests für die steuerliche Behandlung eines …
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 2.02
Höherbesteuerung von Hunden bestimmter, typischerweise im Ausland gezüchteter …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 1 L 212/05
Kampfhundesteuer
- VG München, 07.12.2017 - M 10 K 16.2735
17-fach höhere Hundesteuer für Kampfhund gerechtfertigt
- VG Schleswig, 15.07.2016 - 4 A 71/15
Zur erhöhten Hundesteuer für bestimmte Rassen - hier: Bordeauxdogge
- VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14
Gebührenerhebung für die amtlichen Routinekontrollen von Futtermitteln …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2013 - 14 A 2732/12
Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung zu …
- VG Aachen, 26.11.2009 - 4 K 1077/09
Geeignetheit einer Bekanntmachung von Ortsrecht einer größeren Gemeinde durch …
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 1225/06
Heranziehung zur erhöhten Hundesteuer für einen Rottweiler; Erhöhung der …
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 715/06
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 S 72.06
Anknüpfung erhöhter Hundesteuertarife an die abstrakte Gefährlichkeit bestimmter …
- VG Berlin, 24.09.2020 - 19 K 69.16
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag: Ermittlung der sanierungsbedingten …
- VG Münster, 11.03.2009 - 9 K 1240/05
Wirksamkeit einer erhöhten Hundesteuer für Hunde der Rasse "Bullterrier"; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2017 - 2 L 120/15
Zur Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2016 - 15 A 872/15
Kostentragung der Wartung und Instandsetzung der Druckstation durch den …
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 1500/06
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 2298/05
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 2249/05
- OVG Thüringen, 01.11.2005 - 4 EO 871/05
Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit; …
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 7.01
Hunderegelung in Niedersächsischer Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2002 - 2 R 199/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2001 - 14 B 472/01
Höhere Hundesteuer für gefährliche Hunde ist rechtmäßig
- VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15
Gebührenerhebung für amtliche Routinekontrollen
- VG Koblenz, 19.02.2008 - 6 K 1799/07
Hundesteuer darf erhoben werden
- VG Meiningen, 05.09.2002 - 8 K 521/99
Kompetenzen des Ortsgesetzgebers hinsichtlich der mit einer Hundesteuer …
- VG Aachen, 07.11.2011 - 4 K 186/11
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Hundesteuer-Heranziehungsbescheids …
- VG Gießen, 03.03.2008 - 8 E 1917/07
Hundesteuer, gefährlicher Hund, Anknüpfung an Zugehörigkeit zu einer bestimmten …
- VG Aachen, 30.03.2004 - 4 L 171/04
Erhebung erhöhter Hundesteuer für gefährliche Hunde (hier: Satzung der Stadt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2014 - 14 A 662/14
Umfang der Erhebung einer Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu …
- VG Augsburg, 31.07.2012 - Au 1 K 12.538
Die bloße Erwartung, der bisherige Leistungsumfang einer Beihilfe für die …
- VG Arnsberg, 10.03.2011 - 5 K 420/10
Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde; Zulässigkeit der …
- VG Minden, 11.09.2009 - 5 K 213/08
- VG Göttingen, 12.07.2004 - 3 A 38/03
Zur erhöhten Hundesteuer (Kampfhundsteuer) für einen Dobermann
- VG Braunschweig, 18.05.2004 - 5 B 89/04
Hundesteuer für einen Kampfhund
- VG Gera, 20.01.2004 - 5 K 570/03
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern
- VG Düsseldorf, 22.08.2000 - 25 K 3220/98
Ausübung der steuerlichen Lenkung mit dem für Kampfhunde u.a. Bullterrier, …
- VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2983/14
Gebühren für amtliche Kontrollen einschließlich Probenahme und Untersuchung der …
- VG Trier, 13.02.2014 - 2 K 637/13
1500 Euro Hundesteuer sind ein verkapptes Haltungsverbot
- VG Augsburg, 30.07.2008 - Au 6 K 08.273
Erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde (hier: Rottweiler); dynamischer Verweis auf …
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.625
Bullterrier als Kampfhund; Einstufung als Kampfhund nach der Hundesteuersatzung …
- OVG Niedersachsen, 05.08.2002 - 13 L 4102/00
Differenzierung bei der Hundesteuer - unbestimmte Umschreibung
- OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 2306/99
Hundesteuer; zur Steuerpflicht einer GmbH
- VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 159/09
Nachträgliche Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln …
- OVG Brandenburg, 20.10.2000 - 4 B 155/00
Gültigkeit und Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und …
- VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 3076/15
Konformitätskontrolle für Obst und Gemüse (Gebühren)
- VG Potsdam, 27.03.2013 - 3 L 104/13
Kreuzung vs. Einkreuzung: Bin ich nun ein gefährlicher Hund oder nicht?
- VG Stade, 26.08.2004 - 1 A 2230/03
Vergnügungssteuer für Spielautomaten
- BVerwG, 31.07.2002 - 9 BN 15.02
Erhöhte Besteuerung so genannter Kampfhunde als Rechtssache von grundsätzlicher …
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 4.02
Erhöhte Besteuerung so genannter Kampfhunde als klärungsbedürftige Frage von …
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 3.02
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 9.02
Erhöhte Besteuerung so genannter Kampfhunde als klärungsbedürftige Frage von …
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 5.02
Erhöhte Besteuerung so genannter Kampfhunde als klärungsbedürftige Frage von …
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 7.02
Erhöhte Besteuerung so genannter Kampfhunde als klärungsbedürftige Frage von …
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 10.02
Erhöhte Besteuerung so genannter Kampfhunde als klärungsbedürftige Frage von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 5 B 1802/20
Untersagung des Haltens eines gefährlichen Hundes bzgl. Feststellung oder …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 5 E 868/20
Gefährlicher Hund: Der Phänotyp eines "Listenhundes" muss bei Kreuzungen schon …
- VGH Bayern, 10.01.2013 - 4 ZB 11.1425
Hundesteuer; erhöhter Steuersatz für Kampfhunde; Bullterrier
- OVG Sachsen, 12.06.2012 - 4 A 520/10
Hundesteuer, Zwingersteuer, Neuveranlagung, erschwerte Voraussetzungen für …
- VG Hamburg, 24.09.2009 - 3 K 2483/07
Zur Rechtmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Maßnahme gegen einen rassebedingt …
- OVG Berlin, 06.04.2005 - 1 S 20.05
Höhe von Friedhofsgebühren für eine Bestattung; Verstoß gegen das …
- OVG Niedersachsen, 18.10.2002 - 13 LA 246/02
Zur Aufstellung abstrakter "Kampfhunde-Rasselisten"; Aufklärungsmangel
- OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
- VGH Hessen, 03.01.2012 - 5 B 2209/11
Wörtliche Übernahme von Regelungen eines Normgebers durch einen örtlichen …
- VG Gelsenkirchen, 28.07.2011 - 2 L 1442/10
Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte, Steuermaßstab, Spieleraufwand, Ersatzmaßstab, …
- VG Oldenburg, 31.10.2008 - 7 B 2870/08
Die Altersgrenze von 65 Jahren für Seelotsen ist nicht zu beanstanden
- VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03
Abschaffung der "Zwingersteuer" rechtlich unbedenklich
- VG Arnsberg, 25.01.2002 - 3 K 1689/01
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Hundesteuerbescheids gegenüber einem Halter …
- VG Magdeburg, 02.04.2012 - 2 A 13/11
Hundesteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - 14 A 24/08
Anforderungen an eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für einen …
- VG Gießen, 03.03.2010 - 8 K 280/09
Hundesteuer und Halter eines "bissigen" Hundes
- VG Stuttgart, 07.02.2006 - 11 K 3598/04
- VG Köln, 08.05.2019 - 24 K 4932/18
Siebenfacher Steuersatz für "gefährliche Hunde" verhältnismäßig
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1001/12
Unbedenklichkeit des Verzichts auf die Aufnahme der Hunderasse "Alano" in die …
- VG Minden, 24.02.2012 - 5 K 408/10
Rechtmäßigkeit der Zahlung einer erhöhten Hundesteuer durch Haltung eines …
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2012 - 2 K 3413/11
- VG Gelsenkirchen, 17.11.2011 - 2 K 2300/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - 14 A 2340/10
Bullterrier als besonders gefährliche Hunderasse
- VG Oldenburg, 13.12.2010 - 11 A 270/10
Zur Verfassungsmäßigkeit des § 40c RuStAG
- VG München, 14.10.2010 - M 10 K 09.5141
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes; Progression des Steuersatzes; …
- VG Hamburg, 27.06.2005 - 5 K 2332/02
Nichtigkeit einer Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2004 - 14 B 829/04
Wirksamkeit einer Hundesteuersatzung ; Gefährlichkeit eines Hundes
- VG Hamburg, 01.09.2003 - 5 VG 3300/00
Nichtigkeit einer Hundeverordnung wegen Überschreitens der …
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1054/12
Rechtmäßigkeit der Zuordnung von Hunden der Rasse "Alano" zu den "gefährlichen" …
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 6.02
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zur Frage …
- OVG Bremen, 21.09.2000 - 1 B 291/00
Kampfhundeverordnung (Maulkorb- und Leinenzwang); einstweiliger Rechtsschutz - …
- VG Aachen, 28.05.2009 - 4 K 370/08
Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer für die Haltung eines …
- VG Aachen, 22.06.2005 - 4 K 382/04
Zahlung erhöhter Hundesteuer wegen der Haltung eines Rottweilers; Zahlung von …
- VG Aachen, 25.05.2004 - 4 L 146/04
Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides zur Zweitwohnungssteuer ; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 198/02
Existenz einer gesetzlichen Grundlage für die steuerliche Anknüpfung an …
- BVerwG, 27.06.2002 - 9 BN 8.02
Verwendung einer Hunderassenliste in der Hundesteuersatzung
- VG Bayreuth, 16.01.2020 - B 4 K 18.1164
Erhöhte Hundesteuer für einen Rottweiler
- VG Neustadt, 23.10.2013 - 1 K 489/13
Hundesteuer - Pitbull Terrier Mischling
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2011 - 14 A 817/11
Antrag auf Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über das …
- VG Gießen, 06.07.2011 - 8 K 717/10
Hundesteuer für einen gefährlichen Hund
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2354
Staatliche Förderung des Ausbaus kommunaler Abwasseranlagen; Zuwendungsfähige …
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2066
Gewährung von staatlichen Zuwendungen für den Ausbau einer Abwasseranlage; …
- VG Gelsenkirchen, 13.04.2010 - 18 K 3521/07
Rechtmäßigkeit eines Hundesteuerbescheids bezüglich eines American Shaffordshire …
- VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 25 K 699/09
Erhöhte Hundesteuererhebung für einen Rottweiler; Vereinbarkeit einer …
- VG Schwerin, 27.04.2009 - 6 B 158/09
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung der Empfänger von …
- VG Göttingen, 08.01.2008 - 3 A 7/07
Rückwirkende Änderung des Steuertatbestandes in einer Vergnügungssteuersatzung
- VG Hamburg, 01.09.2003 - 5 VG 3300/03
- VG Minden, 31.08.2000 - 2 K 2277/99
Geltendmachung einer erhöhten Hundesteuer bei Haltung von so genannten …
- VG Gießen, 10.10.2013 - 8 K 1452/12
Hundesteuer
- VG Halle, 21.04.2004 - 5 A 578/02
- VG Arnsberg, 27.02.2004 - 3 K 3657/03
- VG Stuttgart, 06.12.2002 - 11 K 2070/02
Keine höhere Hundesteuer wegen Gefährlichkeit des Shar-Pei als Chinesischer …
- OLG München, 17.10.2002 - PatA-Z 1/02
Kammerbeitrag - zur Höhe des Kammerbeitrags für eine Patentanwalts-GmbH
- VG Magdeburg, 01.12.2004 - 9 A 163/03
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2355
Anspruch auf höhere staatliche Zuwendungen für den Ausbau einer Abwasseranlage; …
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2357
Staatliche Förderung des Ausbaus kommunaler Abwasseranlagen; Zuwendungsfähige …
- VG Regensburg, 05.07.2010 - RO 8 K 09.2067
Anspruch gegen das Wasserwirtschaftsamt auf höhere staatliche Zuwendungen für den …
- VG Bayreuth, 28.09.2009 - B 3 K 08.630
Kein Anspruch auf Studiengebührenbefreiung für Studierende mit …
- VG München, 28.04.2008 - M 3 K 07.1882
Satzungsänderung
- VG Mainz, 21.01.2003 - 3 K 989/02
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 204/02
Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage des Ministerium des Innern des Landes …
- VG Mainz, 16.01.2003 - 3 K 946/02
- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 2 ZU 9/01
Kammerbeitrag - zur Höhe des Kammerbeitrags für eine RA-GmbH