Weitere Entscheidung unten: AG Bad Liebenwerda, 08.11.2013

Rechtsprechung
   AG Mannheim, 21.06.2013 - 11 C 82/13   

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https://dejure.org/2013,39415
AG Mannheim, 21.06.2013 - 11 C 82/13 (https://dejure.org/2013,39415)
AG Mannheim, Entscheidung vom 21.06.2013 - 11 C 82/13 (https://dejure.org/2013,39415)
AG Mannheim, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 11 C 82/13 (https://dejure.org/2013,39415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltshaftung. Schadensersatzanspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten bei Erhebung einer unzulässigen Klage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Risiken einer Klageerhebung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280; VVG § 86
    Durch Pflichtverletzung ausgelöste Prozesskosten trägt der Anwalt (nicht der Rechtsschutzversicherer)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 280 BGB, § 611 BGB, § 675 BGB, § 86 VVG, § 17 Abs 8 ARB 2000
    Rechtsanwaltshaftung. Schadensersatzanspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten bei Erhebung einer unzulässigen Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der rechtsschutzversicherte Mandant - und die Risikoaufklärung durch den Rechtsanwalt

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1375
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Rostock, 04.08.2011 - 4 O 426/10

    Schmerzensgeld für rechtswidrigen Gewahrsam

    Auszug aus AG Mannheim, 21.06.2013 - 11 C 82/13
    Unstreitig hat die Klägerin Gerichtskosten in Höhe von 242, 00 EUR und Prozesskosten des Gegners im Verfahren 4 O 426/10 in Höhe von 755, 80 EUR, mithin insgesamt 997, 80 EUR bezahlt.
  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 5 U 271/05

    Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen Erhebung einer

    Auszug aus AG Mannheim, 21.06.2013 - 11 C 82/13
    Der Rechtsschutzversicherer hat ein Recht, aber keine Pflicht zur rechtlichen Prüfung des Klageentwurfs und kann sich grundsätzlich darauf verlassen, dass der Rechtsanwalt seine Prüfungspflichten erfüllt und keine Deckungszusage für eine unzulässige Klage einholt (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 16.2.2006, Az.: 5 U 271/05, zitiert nach JURIS).
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Rechtsprechung
   AG Bad Liebenwerda, 08.11.2013 - 11 C 82/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,52692
AG Bad Liebenwerda, 08.11.2013 - 11 C 82/13 (https://dejure.org/2013,52692)
AG Bad Liebenwerda, Entscheidung vom 08.11.2013 - 11 C 82/13 (https://dejure.org/2013,52692)
AG Bad Liebenwerda, Entscheidung vom 08. November 2013 - 11 C 82/13 (https://dejure.org/2013,52692)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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