Rechtsprechung
AG Mannheim, 21.06.2013 - 11 C 82/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtsanwaltshaftung. Schadensersatzanspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten bei Erhebung einer unzulässigen Klage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Risiken einer Klageerhebung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 611; BGB § 675; BGB § 280; VVG § 86
Durch Pflichtverletzung ausgelöste Prozesskosten trägt der Anwalt (nicht der Rechtsschutzversicherer) - Justiz Baden-Württemberg
§ 280 BGB, § 611 BGB, § 675 BGB, § 86 VVG, § 17 Abs 8 ARB 2000
Rechtsanwaltshaftung. Schadensersatzanspruch des rechtsschutzversicherten Mandanten bei Erhebung einer unzulässigen Klage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der rechtsschutzversicherte Mandant - und die Risikoaufklärung durch den Rechtsanwalt
Papierfundstellen
- VersR 2014, 1375
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Rostock, 04.08.2011 - 4 O 426/10
Schmerzensgeld für rechtswidrigen Gewahrsam
Auszug aus AG Mannheim, 21.06.2013 - 11 C 82/13
Unstreitig hat die Klägerin Gerichtskosten in Höhe von 242, 00 EUR und Prozesskosten des Gegners im Verfahren 4 O 426/10 in Höhe von 755, 80 EUR, mithin insgesamt 997, 80 EUR bezahlt. - OLG Koblenz, 16.02.2006 - 5 U 271/05
Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen Erhebung einer …
Auszug aus AG Mannheim, 21.06.2013 - 11 C 82/13
Der Rechtsschutzversicherer hat ein Recht, aber keine Pflicht zur rechtlichen Prüfung des Klageentwurfs und kann sich grundsätzlich darauf verlassen, dass der Rechtsanwalt seine Prüfungspflichten erfüllt und keine Deckungszusage für eine unzulässige Klage einholt (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 16.2.2006, Az.: 5 U 271/05, zitiert nach JURIS).
Rechtsprechung
AG Bad Liebenwerda, 08.11.2013 - 11 C 82/13 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)