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   BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92   

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https://dejure.org/1993,3134
BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92 (https://dejure.org/1993,3134)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1993 - 11 C 9.92 (https://dejure.org/1993,3134)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 11 C 9.92 (https://dejure.org/1993,3134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Einkommen - Steuerbescheid - Bindung - Bewilligungszeitraum - Steuervergünstigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 272
  • NVwZ 1994, 1216
  • FamRZ 1994, 334
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 113.92

    Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten der Auszubildenden auf

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92
    Mit Beschluß vom 9. Juli 1992 - BVerwG 5 B 113.92 - (Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18 m.w.N.) hat das Bundesverwaltungsgericht in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung klargestellt, daß die Ämter für Ausbildungsförderung auch bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens des Auszubildenden an den Inhalt bestandskräfter Steuerbescheide gebunden sind.
  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92
    Wie der Begründung zum Regierungsentwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BT-Drucks. VI/1975 zu § 22 S. 31) zu entnehmen ist, bezweckt diese Regelung, das eigene anzurechnende Einkommen des Auszubildenden und die Förderungsleistung so eng wie möglich aufeinander abzustimmen.
  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 84.77

    Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden im Bewilligungszeitraum - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92
    Da der Auszubildende, dessen Arbeitskraft durch die Ausbildung im allgemeinen voll in Anspruch genommen ist, eigenes Einkommen oft nur aus Ferien- und Nebentätigkeiten und weit weniger kontinuierlich als andere Erwerbstätige erzielt, ist eine gleichmäßige Aufteilung des Gesamteinkommens auf alle Kalendermonate des Bewilligungszeitraumes auch aus Gründen der Praktikabilität geboten, um von Monat zu Monat der Höhe nach wechselnde Förderungsbeträge zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1979 - BVerwG 5 C 84.77 - ).
  • VG Hannover, 28.11.2016 - 3 A 2306/15

    Ausbildungsförderung; Einkommensanrechnung; Steuerbescheid; Werbungskosten

    Positive Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG sind bei der Einkunftsart nichtselbstständige Arbeit die um steuerliche Freibeträge und die Werbungskosten verminderten Einnahmen (BVerwG, Urt. v. 12.05.1993 - 11 C 9.92 -, FamRZ 1994, 334, 335).

    Diese gesetzgeberische Entscheidung fußt auf dem Bemühen, die Ausbildungsämter von einer umfassenden Einkommensermittlung und -feststellung zu entlasten sowie die Annahme einer größeren Sachkunde auf Seiten der Finanzbehörden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.07.1992 - 5 B 11392 -, BeckRS 1992, 31253712; Urt. v. 12.05.1993 - 11 C 9.92 -, FamRZ 1994, 334, 336; Stopp in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl., § 22 Rn. 15).

    Die angestrebte Entlastung der Ämter für Ausbildungsförderung würde in das Gegensteil verkehrt, wenn die Ämter trotz Vorliegens eines bestandskräftigen Einkommenssteuerbescheides für den maßgeblichen Bewilligungszeitraum eigene Ermittlungen anstellen müssten (BVerwG, Urt. v. 12.05.1993 - 11 C 9.92 -, FamRZ 1994, 334, 336).

    Sind die Einkünfte, hinsichtlich derer Werbungskosten geltend gemacht werden können, ausschließlich in den Monaten des Kalenderjahres erzielt worden, die zu dem Bewilligungszeitraum gehören, müssen die Vergünstigungen für dieses Jahr auch vollständig angerechnet werden (zur Berechnung: BVerwG, Urt. v. 12.05.1993 - 11 C 9.92 -, FamRZ 1994, 334, 336).

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17

    Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 12.5.1993 - 11 C 9.92 -, BVerwGE 92, 272; Beschl. v. 9.7.1992 - 5 B 113.92 -, Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18, Beschl. v. 11.7.1990 - 5 B 143.89 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 14; Beschl. v. 9.11.1988 - 5 B 143.87 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 12; Beschl. v. 18.2.1986 - 5 B 84.85 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 8) und ihm folgend der Senat (Senatsbeschl. v. 6.2.2018 - 4 LA 18/17 -) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Berechnung des auf den Bedarf des Auszubildenden anzurechnenden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an den Inhalt bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gebunden sind.

    Rechtsschutz gegen Einkommenssteuerbescheide ist schon zur Einhaltung der behördlichen und gerichtlichen Kompetenzen im dafür vorgesehenen Verfahren zu verwirklichen, das eine behördliche und notfalls gerichtliche Überprüfung durch die Finanzgerichte als die dazu berufenen Fachgerichte eröffnet, vgl. §§ 347 ff. AO; §§ 40 ff. FGO (BVerwG, Urt. v. 12.5.1993 - 11 C 9.92 -, BVerwGE 92, 272 Rn. 23).

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 124/92

    Beschwer durch Nullbescheid wegen Bindungswirkung für Leistungen nach dem

    Danach wird über einen zunächst unter dem Vorbehalt der Rückforderung beschiedenen Antrag auf Ausbildungsförderung abschließend entschieden, sobald der Steuerbescheid dem Amt für Ausbildungsförderung vorliegt (BVerwG-Beschlüsse vom 18. Februar 1986 5 B 84.85, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.36, § 24 BAföG Nr. 8; vom 9. November 1988 5 B 143.87, Buchholz, a. a. O., 436.36, § 24 BAföG Nr. 12; vom 9. Juli 1992 5 B 113.92, Buchholz, a. a. O., 436.36, § 21 BAföG Nr. 18; Urteil vom 12. Mai 1993 11 C 9.92, Buchholz, a. a. O., 436.36, § 22 BAföG Nr. 5; a. A. FG Düsseldorf vom 26. Oktober 1988 15 K 233/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 92).
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   BVerwG, 02.06.1993 - 11 C 9.92   

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BVerwG, 02.06.1993 - 11 C 9.92 (https://dejure.org/1993,18773)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1993 - 11 C 9.92 (https://dejure.org/1993,18773)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1993 - 11 C 9.92 (https://dejure.org/1993,18773)
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